Die Habilitation dient dem Nachweis der Befähigung, ein wissenschaftliches Fach / Fachgebiet in Forschung und Lehre eigentständig zu vertreten (Lehrbefähigung).
Es gibt an der UdK Berlin die Möglichkeit zur Habilitation.
In der Habilitationsordnung der Fakultät Musik werden die formalen Voraussetzungen definiert.
Habilitationsordnung