Die Promotion ist eine akademische Prüfung, mit welcher die Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit nachgewiesen wird. Sie beruht auf einer selbständigen wissenschaftlichen Doktorarbeit und einer mündlichen Prüfung (Disputation oder Rigorosum). Der zentrale Auftrag besteht darin, in Abstimmung mit den Betreuerinnen oder Betreuern neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu generieren und schriftlich darzulegen.
An der UdK Berlin gibt es in verschiedenen Studiengängen die Möglichkeit, zu promovieren.
Grundlage für eine Promotion ist ein abgeschlossenes wissenschaftliches Studium (BA/MA, Diplom, Staatsexamen, Magister). Mit einem rein künstlerischen Abschluss ist eine Promotion nicht möglich.
In der Fakultät Bildende Kunst sind die Promotionsfächer Kunst- und Kulturwissenschaften und Kunstpädagogik (Doktor phil.).
In der Fakultät Gestaltung kann man im Bereich Architektur (Doktor Ing.) und Gesellschafts- und Wirtschaftskommunikation (Doktor phil.) promovieren.
Die Fakultät Musik bietet Promotionsmöglichkeiten in den Fachgebieten Musikwissenschaft und Musikpädagogik (Doktor phil.).
In der Fakultät Darstellende Kunst ist prinzipiell eine Promotion zum Doktor phil. möglich, sofern das Promotionsfach in inhaltlichem Zusammenhang mit Lehre und Forschung der Fakultät steht (z.B. Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften oder Theaterpädagogik).
In den Promotionsordnungen der Fakultäten werden die formalen Voraussetzungen zum Erlangen eines Doktorgrades definiert.
Promotionsordnungen