Was ist ein Gast-, was ein Nebenhörer?
Gasthörer/-in können Personen werden, die an keiner Hochschule in Berlin bzw. der Bundesrepublik Deutschland eingeschrieben sind. Nebenhörer/-innen sind Studierende, die an einer anderen deutschen Hochschule immatrikuliert sind. Sie müssen keine Gebühren für eine etwaige Teilnahme an Lehrveranstaltungen bezahlen, da sie bereits an einer anderen Hochschule die Semestergebühren bezahlt haben.
Kann ich an der UdK Berlin als Gasthörer an Lehrveranstaltungen teilnehmen?
Für interessierte Personen besteht die Möglichkeit, sich innerhalb von vier Wochen nach Vorlesungsbeginn (die genaue Frist steht im Vorlesungsverzeichnis) als Gasthörer/-in für einzelne Lehrveranstaltungen der Universität der Künste Berlin einzuschreiben. Das zu Beginn eines jeden Semesters erscheinende Vorlesungsverzeichnis enthält das gesamte Lehrangebot. Alle Lehrveranstaltungen sind bei Einverständnis des/der jeweiligen Dozenten/-innen und freien Plätzen grundsätzlich offen.
Die Gebühr (nur für Gasthörer/-innen) beträgt je Semesterwochenstunde 15,- Euro pro Semester.
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