Studierenden-Energiepreispauschale
Wer ist berechtigt?
Studierende, Schüler*innen in Fachschulklassen, deren Besuch eine berufsqualifizierende Berufsausbildung voraussetzt, Schüler*innen in Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, die in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, sowie Schüler*innen in vergleichbaren Bildungsgängen haben aufgrund der gestiegenen Energiekosten einen Anspruch auf eine Einmalzahlung in Höhe von 200,00 Euro.
Bitte beachten Sie, dass Sie nur dann antragsberechtigt sind, wenn Sie zum 1. Dezember 2022 ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten. Allein durch den regelmäßigen Besuch einer Ausbildungsstätte in Deutschland wird kein gewöhnlicher Aufenthalt im Inland begründet, sofern Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben (Grenzgänger). Ein auf maximal zwei Semester begrenzter Studienaufenthalt im Ausland und ein damit einhergehender ausländischer Wohnsitz ist unschädlich, sofern Sie parallel noch bei Ihrer Ausbildungsstätte im Inland immatrikuliert sind.
An der UdK Berlin sind nur Haupthörer*innen, Stipendiaten*innen, Austauschstudierende und Promotionsstudierende (außer Registrierung) berechtigt.
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?
Voraussetzung ist, dass Sie am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben oder in einem Bildungsgang an den genannten Ausbildungsstätten angemeldet waren und Ihren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland zum genannten Stichtag hatten.
Wie erhalten Sie Ihren Zugangscode und die dazugehörige PIN?
Sie erhalten voraussichtlich am 15. März 2023 die E-Mail mit dem Zugangscode und am 20. März 2023 die E-Mail mit der dazugehörigen Pin. Die E-Mail wird an Ihre UdK-E-Mail-Adresse gesendet. Sollten Sie noch keine UdK-Adresse haben, versenden wir Ihre Unterlagen per Post.
Informationen zum O.A.Se-Account und wie Sie diesen aktivieren, finden Sie hier.
Wo und wie beantragen Sie die Studierenden-Energiepreispauschale?
Mit dem Zugangscode können Sie auf antrag.einmalzahlung200.de einen Antrag auf Auszahlung der Einmalzahlung stellen.
Für die Antragstellung benötigen Sie neben dem Zugangscode auch ein BundID-Konto und die Online-Ausweisfunktion oder Ihr ELSTER-Zertifikat.
Umfassende Informationen zum Ablauf, zur Aktivierung der Online-Ausweisfunktion, zur Einrichtung eines BundID-Kontos und zur Antragstellung finden Sie auf www.einmalzahlung200.de.
Mit einem BundID-Konto und der Online-Ausweisfunktion oder Ihrem ELSTER-Zertifikat können
Sie die Einmalzahlung sofort beantragen. Am Montag, dem 20.03.2023 erhalten Sie zusätzlich eine PIN von uns. Diese benötigen Sie nur, wenn Sie über keine elektronische ID verfügen (Online-Ausweisfunktion, europäische eID, ELSTER-Zertifikat). In diesem Fall legen Sie sich bitte ein BundID-Konto mit einer gültigen E-Mailadresse an. Nach Erhalt der PIN können Sie dann mit dem Zugangscode, der PIN und dem BundID-Konto Ihren Antrag stellen.
Sie haben Probleme bei der Antragsstellung?
Bei Problemen im Rahmen der Antragstellung lesen Sie bitte zunächst die FAQ unter www.einmalzahlung200.de/faq. Sofern Sie hiernach weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Support für Antragstellende unter www.einmalzahlung200.de/kontakt. Im Falle von technischen Fehlern ist die Bereitstellung von Screenshots hilfreich.
Datenschutzinformation
Die Datenschutzinformation für Antragstellende nach Art. 13 und 14 DS-GVO, § 23 BlnDSG können Sie hier einsehen: https://www.berlin.de/sen/wissenschaft/studium/energiepreispauschale-1302516.php