
KidsMobil – Flexible Kinderbetreuung für UdK-Angehörige
Eine flexible Kindernotbetreuung, die den Angehörigen der UdK Berlin auf Antrag zur Verfügung gestellt wird.
Laut Deutscher Gesetzlicher Unfallversicherung (DGUV) kann eine COVID-19-Erkrankung grundsätzlich einen Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung darstellen. Erfolgt eine Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 infolge einer versicherten Tätigkeit kann die Erkrankung einen Arbeitsunfall darstellen.
Dies setzt voraus, dass die Infektion auf die jeweilige versicherte Tätigkeit (Beschäftigung, (Hoch-)Schulbesuch, zurückzuführen ist. Kinder, Jugendliche und Erwachsene müssen den intensiven Kontakt mit einer infizierten Person nachweisen oder belegen, dass es mehrere infizierte Personen im Arbeitsumfeld gegeben hat. Gleichzeitig muss geprüft werden, ob sich die Kinder und Jugendlichen die Infektion nicht auch außerhalb der Kita, Schule oder Uni hätten einfangen können.
Personen, die einen Arbeitsunfall anerkannt bekommen, werden zum einen besser versorgt. Sie bekommen zum Beispiel aufwändige Reha-Leistungen und ärztliche Behandlungen bezahlt, müssen keinerlei Zuzahlungen leisten und bekommen auch Fahrtkosten erstattet. Sollte es aufgrund der Coronavirus-Erkrankung zu Spätfolgen kommen und später nicht voll gearbeitet werden können, müssen die Unfallkassen zudem eine möglicherweise lebenslange Rente zahlen.
Corona-Maßnahmen an der UdK: Aktuelle Informationen finden Sie HIER. Zudem erhalten alle UdK-Mitglieder wichtige Aktualisierungen per Mail.
Für alle Beschäftigten mit Betreuungsaufgaben, die durch die Schließungen von Kitas und Schulen kurzfristig nicht die Betreuung gewährleisten können, gilt Folgendes:
1. Nach § 56 IfSG kann in der Zeit vom 28. März 2021 bis 19. März 2022 für Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und für Kinder mit Behinderungen, die auf Hilfe angewiesen sind, unabhängig von deren Alter Dienst-/Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge von insgesamt bis zu 34 Arbeitstagen (bei einer 5-Tage-Woche) gewährt werden,
und
Positive Arbeitszeitsalden (Mehrarbeit, Gleitzeitguthaben. Überstunden) sind vorrangig abzubauen. Bei Beamt*innen dürfen keine zwingenden dienstlichen Gründe entgegenstehen. Die Freistellungstage müssen nicht zusammenhängend genommen werden. Sofern die wöchentliche Arbeitszeit anders als auf fünf Arbeitstage verteilt ist, erhöht oder vermindert sich der Anteil entsprechend.
2. Gesetzlich Versicherte haben zudem im Jahr 2022 einen Anspruch auf Kinderkrankentage bis zu 30 Tage (bei Alleinerziehenden bis zu 60 Tage) im Jahr für jedes Kind Das Krankengeld ist bei der Krankenkasse zu beantragen. Der Anspruch besteht bis zum 19. März 2022 auch in den unter 1. genannten Fällen.
3. Zur Sicherung der Betreuung der Kinder: Formlose Beantragung von Urlaub oder Gleittagen per Mail bei den Vorgesetzten unter Nutzung von Gleitzeit / Überminuten
4. Darüber hinaus besteht für Beschäftigte in Verwaltung und Service oftmals die Möglichkeit, ihre Dienstpflichten teilweise unabhängig vom Dienstort zu erfüllen (Stichwort "Home Office"). Näheres hierzu regeln die DV Mobiles Arbeiten in Verwaltung und Service sowie die Zusatzvereinbarung zur DV Mobiles Arbeiten.
5. Kindernotbetreuung KidsMobil an der UdK: KidsMobil ist eine flexible Kindernotbetreuung, die Lehrenden, Mitarbeitenden und Studierenden der UdK Berlin auf Antrag zur Verfügung gestellt wird. KidsMobil kommt zum Einsatz bei unvorhergesehener Dienstübernahme, kurzfristigen Vertretungssituationen, unerwarteten Veränderungen der Arbeitsstunden, unvorhergesehenen Dienstangelegenheiten, kurzfristig anfallenden Überstunden, leichter Krankheit des Kindes bzw. Genesungszeit (Kitaverbot), unerwartetem Ausfall der Regelbetreuung und bei einmaligen UdK-Veranstaltungen (insbesondere Sitzungen oder Prüfungen außerhalb von Regelbetreuungszeiten).
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FAQ für Studierende mit Kind in der Corona-Pandemie: Das Deutschen Studentenwerk informiert über das Studieren mit Kind in Zeiten von Covid19.
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ver.di-FAQ für Eltern und Frauen: ver.di stellt in einer Übersicht Informationen zusammen, die insbesondere Eltern, Schwangere und Frauen in Notlagen betreffen. Es geht unter anderem um Kinderbetreuung, Elterngeld, Kurzarbeit und Home Office.
>> zu den FAQ
Informationen für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst: Der dbb informiert, welche Rechte und Pflichten Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst während der Corona-Pandemie haben. Es werden Fragen u.a. zu Überstunden, Krankheit, Urlaub und Kinderbetreuung beantwortet.
Aktuelle Infektionsschutzverordnung des Landes Berlin: Die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung in der aktuell geltenden Fassung ist unter folgendem Link zu finden.
Stellungnahme der LaKoF zu Geschlechtergerechtigkeit in der Covid-19 Pandemie - November 2020: Die Landeskonferenz Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Berliner Hochschulen (LakoF Berlin) ruft zu mehr Sensibilität bezüglich Fragen der Geschlechtergerechtigkeit bei der Umsetzung von Covid-19 Maßnahmen auf: "Beim Zurückdrängen der erneut ansteigenden Infektionszahlen müssen strukturelle Ungleichheiten in der Mehrfachbelastung beachtet und die Problemlagen Einzelner durch Raum und Ressourcen für individuelle Lösungswege abgefangen werden."
Stellungnahme der LaKoF und anderer Verbände zu familiären Betreuungsverpflichtungen in Zeiten von Covid19 - April 2020: Der Landesfrauenrat Berlin e.V., die Landeskonferenz der Frauenbeauftragten der Berliner Hochschulen und Universitätsklinika des Landes Berlin (LaKoF), die Überparteilichen Fraueninitiative (ÜPFI) und die Landesarbeitsgemeinschaft der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Berliner Bezirke (LAG) fordern in einer gemeinsamen Stellungnahme, dass "[i]n der jetzigen Situation, in der eine öffentliche Kinderbetreuung nur sehr eingeschränkt möglich ist, Menschen, die Sorgearbeit leisten, umfassend beruflich entlastet werden, ohne dafür persönliche Einbußen in Kauf nehmen zu müssen."
Stellungnahme des Deutschen Juristinnenbunds (DJB) zu Maßnahmen zur Unterstützung von Familien in der COVID-19-Pandemie - vom 27. April 2020: Der Deutsche Juristinnenbund (DJB) betont in der Stellungnahme, dass es sich bei der gegenwärtigen Situation von Familien und familiären Betreuungsverpflichtungen "nicht ausschließlich um ein Betreuungsproblem" handele, "sondern auch um die Gewährleistung von Kinder- und Elternrechten". Der djb spricht sich dafür aus, die öffentliche Kinderbetreuung für Kita- und Grundschulkinder so bald wie möglich (unter Berücksichtigung hygienischer Standard) wieder aufzunehmen. Solange nur eine Notbetreuung sichergestellt werden kann, soll diese bundesweit auf alle Kinder Alleinerziehender, auf alle Kinder von Eltern in Vollzeitarbeit (beide Eltern) sowie auf Kinder mit besonderem Förderbedarf und besonders belastenden Unterbringungsbedingungen ausgeweitet werden.
Eine flexible Kindernotbetreuung, die den Angehörigen der UdK Berlin auf Antrag zur Verfügung gestellt wird.
Hier finden Sie eine Liste von Kontakt- und Anlaufstellen für Betroffene von Diskriminierung.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus und den Sofortmaßnahmen an der UdK Berlin stehen.