Drittmittel

Drittmittel sind öffentliche oder private Geld- oder Naturalleistungen, die außerhalb des Landeszuschusses der Universität zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung gestellt werden. Drittmittelprojekte sind Forschungs- und künstlerische Entwicklungsvorhaben, die nicht oder nur zum Teil aus den der Universität zur Verfügung stehenden Landesmitteln finanziert werden. Sie erfolgen als Forschungsaufträge oder auf Grund von Zuwendungen.

Drittmittel können nach der Kategorie des Mittelgebers, in öffentliche oder private Mittel unterschieden werden:

  • Öffentliche Drittmittel sind Zuwendungen und Mittel für Dienstleistungen/Auftragsforschung öffentlich-rechtlicher Einrichtungen und privat-rechtlich organisierter Unternehmen in öffentlicher Trägerschaft.
  •  Drittmittel Privater sind Mittel, die nicht von öffentlich-rechtlichen Einrichtungen oder Unternehmen vergeben werden. Dazu gehören Dienstleistungen/Auftragsforschung, Spenden.

Zu den Drittmitteln zählen z.B.:

  • Projektmittel der Forschungsförderung des Bundes, der Länder und anderer öffentlicher Stellen,
  • Mittel der Wirtschaft, die für die Durchführung von Forschungsaufträgen bzw. als Spende zur Wissenschaftsförderung gezahlt werden,
  • Mittel der DFG (inklusive Programmpauschale)

Nicht als Drittmitteleinnahmen gelten z. B.:

  • Mittel der Grundausstattung der Hochschulen,
  • Zuweisungen und Zuschüsse des Hochschulträgers,
  • Studiengebühren
  • Sponsoring

Die Drittmittel werden von der Universität verwaltet und sind dem vorgegebenen Zweck des Dritten zuzuführen und nach dessen Bedingungen zu bewirtschaften. Sofern durch den Fördergeber keine Regelung getroffen wird, gelten die haushaltsrechtlichen Bestimmungen der UdK.