KSK (Künstlersozialkasse)

Bei der Vergabe von Honorar- und Werkverträgen, die einen künstlerischen Schwerpunkt haben, sind Beiträge zur Künstlersozialkasse abzuführen (Künstler/innen /Publizist/innen etc). Bei Zuwendungsprojekten werden die jeweiligen Konten mit den entsprechenden Beträgen belastet.

Bitte beachten Sie: Im Fall der KSK- Beiträge ist die Angabe des AWK unerlässlich (Umlaufformular zu Honorar-und Werkverträgen). Die Einteilung sowie die Angaben zum AWK erfolgen durch die beauftragenden Stellen/ Bereiche.