Patent

Das Patent ist ein Schutzrecht und dient dazu Ihre eigenen Ideen und wissenschaftlichen Erkenntnisse rechtlich zu schützen. Es gibt weitere Schutzformen wie Gebrauchsmuster, Marken oder Geschmacksmuster. Welche Strategie Sie wählen, hängt von Faktoren wie z.B. Anwendbarkeit oder Budget ab.

Patent- oder gebrauchsmusterfähige Erfindungen von Arbeitnehmern im privaten und im öffentlichen Dienst (somit auch von Beschäftigten der Universität), von Beamten und Soldaten unterliegen dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbNErfG). Diensterfindungen sind meldepflichtig, freie Erfindungen sind mitteilungspflichtig.

Im Rahmen eines Drittmittelprojektes kann der Zuwendungsgeber besondere Regelungen zu Schutzrechte bestimmen. Diese finden Sie dann im Zuwendungsbescheid.

Bei Fragen zu Schutzrechten wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle Fördermittel.