Wettbewerbsreglement

1. Reihenfolge/Ablauf

1.1. Die Reihenfolge der ersten Runde bestimmt das Los. Die Auslosung erfolgt bei der Einschreibung der Teilnehmenden zum Wettbewerb.

1.2. Die maximale Spieldauer in der ersten Runde je Kandidat*in beträgt 25 Minuten (inkl. aller Pausen zwischen den Stücken).

1.3 Mit Ausnahme des Auftragswerks des Max-Rostal-Wettbewerbs und der Sonaten mit Klavier sind alle Werke auswendig zu spielen, auch auf der Videoaufnahme zur Bewerbung.

1.4. Der Wettbewerb ist in allen Runden öffentlich.

1.5. Die Kandidat*innen schlagen ihre Vortragsreihenfolge vor, die Jury kann eine andere Vortragsreihenfolge wünschen. Bei offensichtlicher Überlänge des angebotenen Programms kann in Einzelfällen vor Beginn des Vortrags darum gebeten werden, auf einen Teil zu verzichten.

1.6. Die zweite Runde findet in der gleichen Reihenfolge der Kandidat*innen wie die erste Runde statt. Losnummern ausgeschiedener Kandidat*innen werden übergangen. Maximal acht Kandidat*innen nehmen teil. Die maximale Spieldauer beträgt je Kandidat*in 60 Minuten (55 Minuten Spielzeit).

1.7. Nach Bekanntgabe der Ergebnisse der zweiten Runde legen die Jury und die Wettbewerbsleitung die Reihenfolge für die dritte Runde fest. Maximal drei Kandidat*innen kommen in die dritte Runde.

1.8. Der Kontakt zwischen Jury und Kandidat*innen ist nicht erlaubt, solange Letztere sich noch in der Ausscheidung befinden! Nach Abschluss eines Wettbewerbsdurchgangs haben die ausgeschiedenen Kandidat*innen Anspruch auf ein Beratungsgespräch zu ihrem Vortrag.

1.9. Die Entscheidungen der Jury und der Vorjury sind unanfechtbar.

2. Leistungsbewertung/Abstimmung

2.1. Die Leistungsbewertung der Teilnehmer*innen erfolgt auf Bewertungsbögen nach einem Punkteverfahren. Jurymitglieder dürfen bei ihren Studierenden nicht mitbewerten, da sonst der Anspruch auf einen Preis verfällt. Als Studierende*r gilt, wer aktuell oder in den vergangenen drei Jahren regelmäßig Unterricht bei einem Jurymitglied erhalten hat.

2.2. Bei der Leistungsermittlung trägt jedes Jurymitglied zunächst ohne Abstimmung mit den anderen Mitgliedern der Jury die individuell ermittelte Punktzahl auf dem Bewertungsbogen ein. Als Minimalpunktzahl können null und als Höchstpunktzahl 25 Punkte je Einzelleistung vergeben werden.

2.3. Die Bewertungsbögen/Protokollbögen müssen den Namen des Jurymitglieds und den der Kandidatin bzw. des Kandidaten tragen und sind nach Abschluss des Wettbewerbs der Wettbewerbsleitung zurückzugeben.

2.4. Bei der Ermittlung der Gesamtpunktzahl wird unter Wegfall der besten und schlechtesten Bewertungspunktzahl die Summe der Einzelbewertungen gebildet und durch die Anzahl der Jurymitglieder minus zwei geteilt. Das Ergebnis ist die Leistungsbewertung der Kandidat*in. Wenn entweder die beste oder/und die schlechteste Wertungspunktzahl von mehreren Jurymitgliedern vergeben wurde, so wird die Gesamtsumme der Leistungspunktzahlen gebildet und durch die Anzahl der Jurymitglieder geteilt. Bei extremen Punktabweichungen ist eine Diskussion innerhalb der Jury gewünscht.

2.5. Die Zulassung zur jeweils nächsten Runde erfolgt auf Grundlage der erreichten Leistungspunktzahl. In die zweite Runde kann nur zugelassen werden, wer in der ersten Runde mindestens 20 Punkte erreicht hat. In die dritte Runde kann nur zugelassen werden, wer in der zweiten Runde ebenfalls mindestens 20 Punkte erreicht hat. Für einen Preis in der dritten Runde müssen mindestens 20 Punkte erreicht werden.

2.6. Entscheidungen gelten als getroffen, wenn mindestens 2/3 der Jurymitglieder die Entscheidung befürworten. Bei Unklarheiten in der Leistungsbewertung (Pattsituation, Verfahrensunklarheiten) entscheidet die Juryvorsitzende oder der Juryvorsitzende über das Verfahren bzw. legt die Bewertung fest.

2.7. Bei nicht zu klärenden Sachverhalten und Vorgehensweisen bestimmt die Wettbewerbsleitung (Prof. Nora Chastain und Prof. Hartmut Rohde) das weitere Verfahren.