Gendergerechte Sprache

Der Akademische Senat hat beschlossen, dass ab sofort im universitären Schriftverkehr, in Dokumenten, Formularen, Verträgen und auf allen Plattformen der Universität neutrale Anreden und Formulierungen sowie das Gendersternchen verwendet werden sollen. Die gendersensible Anpassung der Texte auf der Website hat bereits begonnen. Eine Handreichung bietet allen Redakteur*innen, Lehrenden und Mitarbeitenden Unterstützung beim gendergerechten Formulieren und bei der Vermeidung diskriminierender Rede- und Schreibweisen. Die Anpassung der Formulare erfolgt ebenfalls Schritt für Schritt.

Im Folgenden finden Sie eine Handreichung mit den häufigsten Begriffen, die im Zuge der Einführung gendergerechter Sprache in allen Formularen, Texten, auf allen Websites und im Schriftverkehr sowie der Datenbank geändert bzw. gegendert werden müssen. Achtung, diese Liste stellt kein vollständiges „Lexikon“ dar, sondern ist als erste Hilfestellung gedacht!

 

Bei Fragen zu gendergerechter Sprache kontaktieren Sie gendersensibel_ @udk-berlin.de.

Weitere Hilfestellungen bieten das umfangreiche Gender-Wörterbuch von geschicktgendern.de sowie der Leitfaden der TU Berlin für geschlechtersensible Sprache.

Rechtsgutachten zur Geschlechtergerechten Amtssprache

Im Dezember 2021 hat Prof.in Dr.in Ulrike Lembke (Humboldt Universität, Berlin) im Auftrag der Stadt Hannover ein Rechtsgutachten zur Geschlechtergerechten Amtssprache erstellt. Die juristische Expertise gibt eine Einschätzung der Rechtswirksamkeit von Handlungsformen der Verwaltung bei Verwendung des Gendersterns oder von geschlechtsumfassenden Formulierungen.
Prof.in Dr.in Lembke kommt in ihrem Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Verwendung geschlechtergerechter Sprache inklusive des Gendersterns keinen (negativen) Einfluss auf Wirksamkeit oder Verbindlichkeit von Verwaltungshandeln entfalten kann, sondern umgekehrt dessen Verfassungskonformität erhöht.

Das Gutachten in voller Länge finden Sie/findest Du hier.