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Dozent/innen im Porträt
 

Foto: Saturia Linke

 

"Um erfolgreich zu sein, sollten sich Gründer keine Einschränkungen auferlegen" - im Gespräch mit Sarah S. Michelis


Frau Michelis, Sie bieten im Februar den Workshop „Selbständig in der Kreativwirtschaft. Rechtliche und steuerrechtliche Grundlagen“ an. Für wen ist der Workshop geeignet?

 


Das Angebot richtet sich an Kreative aus allen Fakultäten, die sich selbständig machen wollen bzw. schon begonnen haben, selbständig zu arbeiten. Insbesondere ist der Workshop auch für Kreative, die vom Kleinunternehmerstatus zur Umsatzsteuer optieren möchten, geeignet.  

 


Was sind die wichtigsten Themen, über die ich als Selbständige*r  zum/vor Beginn meiner Arbeit nachdenken sollte?

 


Außerhalb des Steuerrechts sollten sich Selbständige Gedanken über Chancen am Markt, Werbung und Vertrieb und Preispolitik machten. Ferner sollte es eine ausreichende Finanzierung für den Start geben. Ich empfehle Gründer*innen immer einen Businessplan zu schreiben, um die Schwerpunkte der Geschäftstätigkeit, eine klar definierte Strategie und eine festgeschriebene Zielsetzung zu formulieren. 

 


Was nehmen die Teilnehmer*innen aus dem Workshop mit nach Hause?

 


Wir starten mit einem kurzen Überblick über die wichtigsten Steuerarten. Stellen die wichtigen Weichen Gewerbe oder Freiberufliche Tätigkeit. Sehen uns die Vorteile/Nachteile zwischen Kleinunternehmerstatus/Umsatzsteuerpflicht an. Gehen dann von der Anmeldung der selbständigen Tätigkeit bis zur Gewinnermittlung und den Jahressteuererklärungen alle notwendigen Inhalte durch. Gerade am Anfang werden in diesen Bereichen viele Fehler gemacht. Kreative Freiberufler meinen häufig, Sie müssten ein Gewerbe anmelden um sich selbständig zu machen. Auch überrascht mich, dass Selbständige freiwillig alle Belege an ihr Finanzamt senden.  

 


Steuern und Recht, das klingt für viele ja zunächst eher trocken. Warum kann es spannend sein, sich damit zu beschäftigen?

 


Zum einen kommt man als Selbständige*r nicht umhin, sich um diese Themen zu kümmern. Das kann auch Spaß machen. Ich wollte ja ursprünglich Filmproduzentin werden wollen und habe den Spaß an Steuern, Recht und Wirtschaft erst entdeckt, als ich mit 19 Jahren meine ersten Steuererklärungen/Gewinnermittlungen machen musste. Ich habe also aus einem Hobby einen Beruf gemacht. Ferner bieten Steuerrecht/Gesellschaftsrecht sehr viele Gestaltungsmöglichkeiten.  

 


Wie ist Ihr Werdegang?

 


Ich habe Betriebswirtschaft (Marketing, Management von kleineren und mittleren Unternehmen) und Rechtswissenschaft (Steuer- und Gesellschaftsrecht) studiert und bin seit 20 Jahren Inhaberin einer Anwalts- und Steuerkanzlei mit Schwerpunkt Kultur- und Kreativwirtschaft. Daneben habe ich Fortbildungen zur Fachberaterin für Existenzgründung, Mediatorin und Coach abgeschlossen. Ich schreibe neben (Kurz-)Krimis gerade ein Handbuch für kreative Gründer*innen und plane die Gründung eines Verlages.  

 


Haben Sie einen persönlichen Tipp für Kreativ-Gründerinnen und Gründer?

 


Viele Gründer*innen bleiben gedanklich (aus Bequemlichkeit!) an der Kleinunternehmergrenze von 17.500 Euro Jahresumsatz hängen. Um erfolgreich zu sein, sollten Gründer*innen sich keine Einschränkungen auferlegen. Ferner sollten sie auf eine Preisgestaltung bedacht sein, die einen ausreichenden Lebensunterhalt, Krankheits- und Altersvorsorge und Urlaubszeiten inkludiert.  

 


Der Workshop Selbständig in der Kreativwirtschaft. Rechtliche und steuerrechtliche Grundlagen findet am 6. Februar von 14 bis 18 Uhr statt.

 

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