Musik Lehramt ISS/Gym - Quereinstieg Master

Bewerbungsfristen und Voraussetzungen

Bewerbungsfrist

01. März - 30. April für das Wintersemester

 

Zulassungsvoraussetzungen

• ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss „Künstlerisch/Künstlerisch-Pädagogische Ausbildung“ der Fakultät Musik an der UdK Berlin oder ein gleichwertiger Abschluss an einer deutschen oder ausländischen Hochschule
• besondere künstlerische Begabung im Hinblick auf die spätere Tätigkeit an allgemeinbildenden Schulen
• für internationale Bewerber*innen: ausreichende deutsche Sprachkenntnisse

Ihre Bewerbung - Schritt für Schritt

Alle im folgenden genannten Schritte müssen innerhalb der Bewerbungsfrist des jeweiligen Studiengangs erfolgen. Es wird empfohlen, die Bewerbung möglichst frühzeitig innerhalb der Bewerbungsfrist vorzunehmen, damit Sie auftauchende Fragen rechtzeitig mit unserem StudyGuide klären können.

  1. Registrieren und verifizieren Sie sich (sofern noch nicht in der Vergangenheit geschehen) im Campusmanagement-Portal der UdK Berlin: https://my.udk-berlin.de
     
  2.  Loggen Sie sich im Campusmanagement-Portal (https://my.udk-berlin.de) ein und stellen Sie innerhalb der Bewerbungsfrist dort einen Antrag auf Zulassung für den gewünschten Studiengang und laden Sie während des Bewerbungsprozesses folgende formale Unterlagen in einer PDF Datei (max. 20 MB) in das Bewerbungsportal hoch:

    ● tabellarischer Lebenslauf ggf. mit Angaben über ein bisheriges Studium
    ● unbeglaubigte Fotokopie des Hochschulabschlusses (Informationen für eine Bewerbung mit einem ausländischen Hochschulabschluss finden Sie here)
    ● ein Motivationsschreiben
    ● Internationale Studienbewerber*innen müssen außerdem deutsche Sprachkenntnisse nachweisen:zur Bewerbung Sprachnachweis Deutsch B1 und zur Immatrikulation Sprachnachweis Deutsch C1. Wir empfehlen jedoch, aufgrund der hohen sprachlichen Anforderungen im Lehramtsstudium bereits bei der Bewerbung das Niveau B2 nachzuweisen.
    Nähere Informationen finden Sie hier.
    ● Hochschulwechsler*innen fügen einen Nachweis bisheriger Studien- und Prüfungsleistungen bei. Nähere Informationen finden Sie hier.

 

Sie haben einen internationalen Hochschulabschluss?

Sie sind ein*e Bewerber*in aus der VR China, Vietnam oder Indien?

Ihrer Bewerbung fehlen einzelne formale Unterlagen? Informationen zur Nachreichung finden Sie hier.

Zulassungsverfahren

Wie geht es nach der Bewerbung weiter?

Die Bewerber*innen, die die formalen Voraussetzungen erfüllen, nehmen an einer Zugangsprüfung teil. Zweck der Prüfung ist es, festzustellen, ob die erforderliche besondere künstlerische Begabung im Hinblick auf die spätere Tätigkeit an allgemeinbildenden Schulen vorhanden ist.
Die Zugangsprüfung findet im Sommersemester für das sich anschließende Wintersemester statt.
Alle Bewerber*innen erhalten diese Information mit der Einladung zur Zulassungsprüfung per E-Mail.
Die Prüfung besteht in der Regel aus folgenden Prüfungsteilen:

Schulpraktisches Klavierspiel: Begleiten eines von der Kommission ausgewählten Liedes (Volkslied oder Popsong) und Spielen einer erweiterten Kadenz (vierstimmiger Satz)
Künstlerische Gruppenarbeit: Künstlerische Probe mit einer Gruppe von Mitbewerber*innen. Dauer: 5-10 Minuten. Die künstlerische Fähigkeit zur musikalischen Arbeit mit Gruppen ist nachzuweisen sowie fachliche Fragestellungen im Kontext der Gruppenleitungsprüfung.
Nebenfach Gesang (entfällt für Bewerber und Bewerberinnen mit einem Abschluss im Künstlerischen Hauptfach Gesang): Vortrag zweier Lieder und
Sprechstimme: Vortrag eines vorbereiteten Textes. Durch diesen Prüfungsteil sollen die Gesundheit der Stimme, die Belastbarkeit, das Ausdrucksvermögen und die Modulationsfähigkeit nachgewiesen werden. Sollten bei der Zugangsprüfung Zweifel an der stimmlichen Gesundheit der Bewerber*in bestehen, kann ein phoniatrisches Gutachten angefordert werden.

Die ausführlichen Inhalte zur Zugangsprüfung finden Sie in den „Ausführungsbestimmungen“ auf der Website.