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Foto: Elena Buscaino für das Frauen- und Gleichstellungsbüro

Newsletter 04/2022 der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten

 

Herzlich willkommen!

 

Liebe Leser*innen,

 

ich freue mich Ihnen/Euch, unseren neuen Newsletter zum Beginn des Sommersemesters 2022 zukommen zu lassen. Wieder informieren wir Sie/Euch über aktuelle gleichstellungspolitische Themen, Publikationen und Veranstaltungen. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie/Euch insbesondere auf den Vortrag und Workshop mit der Referentin Katharina Debus aufmerksam machen, die am 3. Mai 2022 stattfinden. Die Veranstaltung nimmt das Thema Weiblichkeitsanforderungen näher in den Blick, also die gesellschaftlichen Bilder von Weiblichkeit und ihre Konsequenzen. Auch möchte ich an dieser Stelle die Gelegenheit ergreifen, unsere neue studentische Mitarbeiterin, Iyo Kamé Wanga im Team zu begrüßen! Sie stellt sich im Newsletter selbst kurz vor.

 

Frauen- und Gleichstellungspolitisch ist einiges passiert. Paragraph 219a ist abgeschafft und das Gewaltschutzgesetz feierte sein 20jähriges Jubiläum. Weiter beschäftigen uns Flucht und Krieg als Themen, die ja immer auch direkt mit Fragen rund um Geschlecht verwoben sind. Hier sind weibliche Perspektiven zwingend notwendig.  

 

Ich wünsche Ihnen/Euch viel Spaß bei der Lektüre,

 

Ihre Henrike Lehnguth

Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der UdK Berlin

 

IN EIGENER SACHE - VERANSTALTUNGSTIPP
 

Foto: Katharina Debus

 

Bilder von Weiblichkeit und ihre Konsequenzen

In dieser Gesellschaft gibt es viele Vorstellungen, wie Menschen sein und sich verhalten müssen, um als ‚richtige‘ oder ‚normale‘ Frauen oder Mädchen zu gelten. Alle Menschen, die sich als Frauen oder Mädchen verstehen oder von anderen Menschen als Frauen oder Mädchen behandelt werden, müssen einen Umgang mit diesen Vorstellungen finden. Die Politikwissenschaftlerin und Sexualpädagogin Katharina Debus beschreibt diese Vorstellungen als Weiblichkeitsanforderungen, die je nach Lebenswelt variieren können.

 

Am 3. Mai 2022 hält Katharina Debus einen Vortrag zum Thema Weiblichkeitsanforderungen zwischen Traditionalität und Modernisierung und bietet darauf aufbauend einen Workshop an zur Selbstrelfexion. Der Vortrag beschäftigt sich mit gesellschaftlichen Bildern von Weiblichkeit und ihren Konsequenzen. Der Fokus des Workshops liegt auf der Beschäftigung mit Weiblichkeitsanforderungen und deren Wirkungen auf das eigene Leben. Anmeldungen bis zum 22. April 2022.

 

>> mehr Informationen

 

IN EIGENER SACHE - UNSERE NEUE STUDENTISCHE MITARBEITERIN
 

Iyo Kamé Wanga stellt sich vor

Das Frauen- und Gleichstellungsbüro hat eine neue Mitarbeiterin! Ich bin Iyo und die neue studentische Mitarbeiterin des Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Büros und freue mich Teil des Teams zu sein. Kurz zu mir: ich bin 23 und wohne seit Oktober 2021 in Berlin und studiere Kulturwissenschaft im Master an der Humboldt-Universität. Meine Interessen liegen in den Gender Studies und Postcolonial Studies sowie in Themen wie Antidiskriminierung oder antirassistische Arbeit. Umso mehr freue ich mich in einem Umfeld arbeiten zu können, das diese Themen in einem universitären Rahmen aufgreift und sich für die Gleichstellung aller Geschlechter an der UdK einsetzt und eine Plattform für feministische Perspektiven bietet. Da ich auch für die Social Media Kanäle verantwortlich bin, bin ich immer offen für Anregungen, Ideen und Themen, die euch oder Sie interessieren, zögert oder zögern also nicht, mich zu kontaktieren. Ich freue mich von euch oder Ihnen zu hören.

 

AKTUELLES
 

Frauen und der Krieg in der Ukraine

In einer Erklärung vom 7. März 2022 hat die Generalsekretärin des Europarates, Marija Pejčinović Burić, die Dringlichkeit von Schutz und konkreter Unterstützung für Frauen und Mädchen betont, die vor Krieg in der Ukraine fliehen. „Wir stehen vor der düsteren Tatsache,“ so Burić, „dass Krieg stets mit verschiedenen Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen verbunden ist. Wenn sie versuchen, vor Konflikten zu fliehen, werden Frauen und Mädchen sogar noch verwundbarer." Burić fordert die unverzügliche Fortsetzung des Ratifizierungsprozesses der Istanbul-Konvention, also das völkerrechtliche Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Diese soll das Genfer Abkommen über die Rechtsstellung von Geflüchteten von 1951 ergänzen und die Entwicklung geschlechtersensibler Aufnahmeverfahren durchsetzen. 


Auch haben 41 Frauen- und weitere Nichtregierungsorganisationen in einer gemeinsamen Erklärung haben den Menschen in der Ukraine ihre Solidarität ausgesprochen und fordern „das sofortige Einstellen der Kriegshandlungen seitens der russischen Regierung“. Ihr Aufruf bezeichnet Krieg als „Ausdruck patriarchaler Machtstrukturen“ und fordert „eine feministische Politik, die diese Machtstrukturen in ihrer Außen- und Sicherheitspolitik unterbindet“. Mitunterzeichner*innen sind u.a. der Deutsche Frauenrat, der Deutsche Frauenring, die DGB-Frauen, der Deutsche Juristinnenbund, Pro Asyl, pro familia, UN Women Deutschland, der Verband berufstätiger Mütter, das Weibernetz sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen. 


>> Erklärung Europarat-Generalsekretärin

 

>> Gemeinsame Erklärung der Frauen- und weiterer Nichtregierungsorganisationen
 

>> Das Land Berlin hat Informationen zu Unterkünften, Hilfsangeboten, medizinischer Versorgung und mehr für Geflüchtete aus der Ukraine zusammengestellt. 

 

AKTUELLES
 

Abschaffung des § 219a StGB

Am Mittwoch, den 9. März 2022, hat das Bundeskabinett die Abschaffung des Paragraphen 219a des Strafgesetzbuchs beschlossen. Mit der Streichung des Paragraphen 219a ist der Zugang zu ärztlich gesicherten Informationen über Schwangerschaftsabbrüche endlich gewährleistet. Nicht länger müssen Ärzt*innen mit einer Geld- oder einer Freiheitstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen, sobald sie ausführliche Informationen über verschiedene Methoden des Schwangerschaftsabbruchs sowie die damit jeweils verbundenen Risiken veröffentlichen. Die Abschaffung des Paragraphen 219a entspricht nunmehr den völkerrechtlichen Verpflichtungen, die Deutschland als Vertragspartnerin der UN-Frauenkonvention eingegangen ist. Dass es fast 90 Jahre gedauert hat, den Paragraphen 219a, ein Gesetzgebungsprodukt der NS-Zeit zu streichen, ist allerdings eine traurige Bilanz für das Selbstbestimmungsrecht von Frauen und Gleichheit vor dem Gesetz.

 

LESETIPP
 

Mit der Hutnadel gegen das Patriarchat oder Die Erschöpfung der Frauen

Von Henrike Lehnguth

 

Die Erschöpfung der Frauen: Wider die weibliche Verfügbarkeit ist im Oktober 2021 erschienen und ergründet die Ursachen der Erschöpfung der Frauen unter Berücksichtigung unterschiedlicher disziplinärer Diskurse und feministischer Anliegen. Die Soziologin und Geschlechterforscherin Franziska Schutzbach beschreibt in ihrem Buch verschiedene Spielarten von Verfügbarkeitsansprüchen, denen Frauen und/oder weiblich gelesene Personen täglich ausgesetzt sind. So spiegeln sich Verfügbarkeitsansprüche in der radikalen Pausenlosigkeit von Elternschaft wider, die im öffentlichen Diskurs mit der Auflage versehen sind, ausschließlich als Glück und Erfüllung gerahmt zu werden. Sie spiegeln sich in der Familienarbeit wieder, in der überwiegend Frauen die sogenannte „Mental Load“ übernehmen, also die mentale Last, die mit der Organisation von Verabredungen, Absprachen und Planung einhergeht. Sie spiegeln sich in der emotionalen Arbeit wider, die Frauen in allen Berufen leisten, wenn sie sich für das Wohlbefinden von Menschen, die Atmosphäre und das Zwischenmenschliche einsetzen und ihr eigenes Verhalten in Beziehung auf andere abstimmen. Und sie spiegeln sich als sexuelle Verfügbarkeitsansprüche in aufgezwungenen Gesprächen, Catcalling und Belästigungen wider, bei denen Frauen abwägen, ob es „„nur“ unangenehm oder schon gefährlich ist.“ Kein Wunder also, wenn Frauen erschöpft sind.

 

Die Erschöpfung der Frauen ist aber gerade deshalb so empfehlenswert, weil Schutzbach der Erschöpfung theoretisch-fundiert nachgeht. Sie zeigt auf, wie Frauen historisch der Status als Subjekt und damit vollumfänglich mündige Menschen abgesprochen wurde, wie Frauen aus der Geschichte der Menschheit weggedacht und weiblich-konnotierte Aufgaben wie emotionale Fürsorge und Versorgung aus den für den Kapitalismus zentrale Wirtschaftstheorien rausschrieben wurden. Diese Abwertung und Abwesenheit von Frauen, ihrer Geschichte und Erfahrungen bringt mit sich, dass Frauen eine männlich-geprägte Sichtweise auf die Welt verinnerlicht haben und ihrer eigenen (abweichenden) Wahrnehmungen oft nicht trauen. Darin liegt die Erschöpfung. Und diese Erschöpfung ist, wie Schutzbach letztlich aufzeigt, „nicht einfach ein „Frauenthema“, sondern „Kern eines destruktiven ökonomischen Systems, das Sorge und Beziehung zur ausbeutbaren Ressource degradiert hat.“ Anders ausgedrückt: „Die Erschöpfung der Frauen ist die Basis unserer Wirtschaft".

 

Foto: Frauen- und Gleichstellungsbüro

 

AKTUELLES
 

Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt

Das Wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Instituts (wsi) der Hans-Böckler-Stiftung stellt den Stand der Gleichstellung zwischen Frauen und Männern anhand sechs zentraler Indiaktoren (Bildung, Erwerbsarbeit, Einkommen, Zeit, Sorgearbeit und Mitbestimmung) alle zwei Jahre in einem umfassenden Bericht dar.
Der aktuelle Report unterstreicht dabei, dass eine wirtschaftliche Unabhängigkeit zentrales Element für die Verwirklichungschancen ist. Je gleichberechtigter die Teilhabe am Arbeitsmarkt und an Entscheidungsprozessen, desto leichter ist auch eine wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen zu erreichen.

 

Im Bereich der Bildung schneiden Frauen bei den schulischen Abschlüssen, als auch bei den beruflichen Abschlüssen sowie bei der Weiterbildung mittlerweile etwas besser ab als Männer. Jedoch können Frauen ihre besseren Qualifikation oft nicht umsetzen und wählen bei der Berufsausbildung vornehmlich Berufe im Dienstleistungsbereich statt in Handwerk oder Technik aus, was zur Fortführung der geschlechterspezifischen Segregation des Arbeitsmarktes beiträgt. Das führt auch dazu, dass Frauen bei der Erwerbsbeteiligung zwar weiter aufholen, sie aber häufiger in Jobs mit geringeren Karriereperspektiven arbeiten. Zudem sind Frauen im Vergleich zu Männern weiterhin deutlich seltener in leitender Stellung tätig und Frauen stellen mit 60 Prozent den weitaus größeren Anteil an den ausschließlich geringfügig Beschäftigten.

 

Konstant bleibt der geringe Anteil an teilzeitbeschäftigten Männern über die Jahre. Annähernd jede zweite Frau, aber nur jeder neunte Mann arbeitet wöchentlich weniger als 32 Stunden. Besonders ausgeprägt sind die geschlechterbezogenen Unterschiede in Paarhaushalten: sobald Kinder dazu kommen, arbeiten fast alle Männer in Vollzeit, während die Frauen mehrheitlich in Teilzeit arbeiten. Entsprechend ist auch die unbezahlte Sorgearbeit weiterhin ungleich verteilt. Frauen leisten nach wie vor einen deutlich höheren Anteil an der Kinderbetreuung und den Pflegeaufgaben.

 

Über die letzten Jahre hinweg hat sich zwar  auch eine Verbesserung bei der Lohngleichheit abgezeichnet (siehe auch: Gender Pay Gap in den letzten 30 Jahren fast nur bei Jüngeren gesunken). Immer noch groß ist aber der Abstand zwischen den Gehältern über das gesamte Erwerbsleben hinweg. Über die Jahre kumulieren sich diese Effekte und tragen zu dem hohen Gender Pension Gap bei. Dieser betrug im Jahr 2019 – trotz einer deutlichen Abnahme seit 1991 – immer noch 49 Prozent Unterschied zwischen den Renten von Frauen und Männern.

 

Zusammenfassend zeigt die Analyse, dass sich positive Trends fortgesetzt haben – aber nur sehr langsam und in sehr kleinen Schritten. Der Report schließt mit einem umfassenden Forderungskatalog an die Politik ab.

 

 

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AKTUELLES
 

Gender Pay Gap sinkt nur bei Jüngeren

Die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen nimmt mit steigendem Lebensalter zu. Während sich für Beschäftigte unter 30 Jahren deutliche Verbesserungen der Entgeltgleichheit abzeichnet (durchschnittlich rund 15 Prozent zw. 1990 bis 1999; durchschnittlich acht Prozent zw. 2010 bis 2019), ist der Gender Pay Gap für Beschäftigte ab dem Alter von 40 Jahren heute kaum geringer als vor 30 Jahren. Das teilte das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in seinem 9. Wochenbericht 2022 anlässlich des Equal Pay Days mit. Der Equal Pay Day macht auf die Verdienst­unterschiede zwischen Frauen und Männern aufmerksam. Er steht für den Tag, bis zu dem Frauen im jeweiligen Jahr quasi unbezahlt arbeiten. Dieses Jahr (2022) fiel der Equal Pay Day auf den 7. März.

 

Das DIW zieht das Fazit, dass mit gleichmäßigerer Aufteilung der unbezahlten Sorgearbeit auf Männer und Frauen auch eine gleichmäßigere Aufteilung der Erwerbsarbeit einhergehen und der Abbau geschlechterstereotyper Einstellungen forciert werden können.


DIW-Wochenbericht 9/22

 

AKTUELLES
 

Foto: "Kreislauf der Gewalt" nach Walker L.

 

20 Jahre Gewaltschutzgesetz

Vor zwanzig Jahren trat das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) in Kraft, welches eine klare Rechtsgrundlage für die Opfer häuslicher Gewalt und von Nachstellungen („Stalking“) schuf. Seither können Opfer von Gewalt im privaten und häuslichen Umfeld oder von Stalking bei vorsätzlichen und widerrechtlichen Verletzungen des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder bei deren Androhung gerichtliche Maßnahmen zum Schutz wie Kontakt-, Näherungs- und Belästigungsverbote beantragen.

 

Neu an diesem Gesetz war insbesondere der Grundsatz „Wer schlägt, muss gehen – das Opfer bleibt in der Wohnung.“ Das bedeutet, dass die Person, von der eine Gewaltgefährdung ausgeht, polizeilich der Wohnung verwiesen werden kann, während das Opfer bleiben und nicht woanders (zumeist im Frauenhaus) Zuflucht suchen muss oder Obdachlos wird.

 

Das Gesetz hat zwar dazu beigetragen, dass häusliche Gewalt stärker als gesellschaftliches Problem wahrgenommen wird. Dennoch steigen die Opferzahlen der Gewalt gegen Frauen. Ende 2021 zeigt eine kriminalstatistische Auswertung des deutschen Bundeskriminalamts (BKA), dass die Gewaltdelikte innerhalb von Partnerschaften im Jahr 2020 um 4,4 % angestiegen sind gegenüber 2019; von den erfassten 148.031 Opfern vollendeter und versuchter Delikte der Partnerschaftsgewalt waren 80,5 % weiblich und 19,5 % männlich.

 

AKTUELLES
 

IPSOS Studie

Ipsos hat in in Zusammenarbeit mit dem Londoner Kings´ College eine Umfrage zur Geschlechtergleichstellung im Ländervergleich durchgeführt. Dabei wurden mindestens 1.000 Teilnehmer*innen in jeweils 30 unterschiedlichen Ländern zu Feminismus, Geschlechtergerechtigkeit sowie sexuelle und digitale Gewalt befragt.

 

Im Ergebnis war jeder dritte Mann weltweit der Überzeugung, dass Feminismus mehr schadet als nützt (32%) und dass traditionelle Männlichkeit bedroht sei (33%). Stärkste Zustimmung, dass Feminismus mehr schade als nütze gab es in Russland (42%). Geringste Zustimmung gab es in den Niederlanden (12%). Auch gab es in Russland am stärksten Zustimmung, dass traditionelle Männlichkeit bedroht sei (58%). Geringste Zustimmung hierzu gab es in Italien (16%). In Deutschland waren 27% der Männer (und 18% der Frauen) der Meinung, dass Feminismus mehr schade als nütze, und 26% der Männer (sowie 18% der Frauen) der Ansicht, dass traditionelle Männlichkeit bedroht sei.

 

Dass eine Ungleichheit zwischen den Geschlechtern überhaupt existiere wurde besonders vehement in Saudi Arabien verneint (35% der Befragten). In Deutschland wurde die Ungleichheit von nur 12% verneint. Zum Vergleich: In Großbritannien waren es 15%, in Frankreich 18% der Befragten, die die Ungleichheit verneinten.

 

>> zur Umfrage

 

VERANSTALTUNG
 

Rechte Männlichkeiten

Am Gunda-Werner-Institut für Feminismus und Geschlechterdemokratie der Heinrich-Böll-Stiftung findet am 30. April 2022 eine Fachtagung zu dem Thema "Rechte Männlichkeiten - Interventionen und Alternativen" statt, bei der folgende Fragen im Vorgrund stehen:

 

Warum erstarken weltweit nationalistische Politiken? Warum sind nationalistische Politiken für männliche Personen besonders attraktiv? Wie lässt sich dieser Attraktivität vorbeugen und entgegenwirken?

 

>> Mehr Informationen und zur Anmeldung

 

IMPRESSUM

 

Verantwortlich: Universität der Künste Berlin - Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte - Dr. Henrike Lehnguth

Texte / Redaktion: Charlotte Freundel, Katharina Lüdin

frauenbeauftragte@udk-berlin.de
www.gleichstellungspolitik.udk-berlin.de
www.facebook.com/genderanddiversityUDKBERLIN
www.instagram.com/udkberlin_gender.diversity

 

 

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