Covid-19 Bestimmungen: Impfung und Atteste
Aus aktuellem Anlass und Erfahrungen anderer Institutionen des öffentlichen Dienstes weisen wir auf folgende Regelung hin:
Während der Pandemie konnten sich Kolleg*innen aus (Hoch-)Risiko-Gruppen mit einem entsprechenden Attest von Aufgaben mit Publikumsverkehr befreien lassen. Diese Atteste verlieren 14 Tage nach der zweiten Impfung gegen Covid-19 ihre Gültigkeit, da diese Kolleg*innen dann nicht mehr zu den besonders schützenswerten Personen zählen.
Es besteht bisher keine Pflicht, den Impfstatus mitzuteilen. Die Kolleg*innen sollen ihre bisherige Tätigkeit dennoch wieder vollumfänglich ausüben, wenn ein vollständiger Impfschutz besteht.
Eine weitere Befreiung ist nur möglich mit einem neuen Attest und nach einer individuellen Prüfung durch unseren Betriebsarzt. Hierzu können Sie sich direkt an unseren Betriebsarzt Herrn Linnig wenden.
Bei der Beurteilung der Schutzbedürftigkeit folgt die UdK Berlin der Empfehlung des Ausschusses Arbeitsmedizin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Sofern Beschäftigte durchgeimpft sind, dies verschweigen und weiterhin Aufgaben mit Publikumsverkehr nicht wahrnehmen, kann dies als Arbeitsverweigerung ausgelegt werden und arbeitsrechtliche Konsequenzen geben.
|