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Foto: Personalrat

 

Liebe Kolleg*innen,

neben vielen anderen Themen, beschäftigen wir uns zur Zeit intensiv mit dem baldigen Abschluss der neuen Dienstvereinbarung „Mobiles Arbeiten“.
Es ist geplant, dass diese - nach einer Übergangszeit der laufenden Dienstvereinbarung für den Pandemiebetrieb - zum neuen Jahr in Kraft tritt.

Die zukünftige Dienstvereinbarung schließt an das erprobte digitale Arbeiten während der Pandemie an und schafft damit Klarheit für den Betriebsablauf bei der Rückkehr der Lehre in den Präsenzbetrieb.

Wir freuen uns, die neue Dienstvereinbarung auf der Personalversammlung sowie in unserem nächsten Newsletter ausführlich vorzustellen.

Der Personalrat

 

 

Foto: Matthias Heyde

 

Personalversammlung am 14.10.2021

Die diesjährige Personalversammlung findet am 14. Oktober 2021 erstmals als hybride Veranstaltung statt.

Sie können an der Veranstaltung entweder in Präsenz im Konzertsaal Hardenbergstraße oder digital über WebEx teilnehmen (Einladung folgt).

Die Tagesordnung wird u. a. die Vorstellung des Tätigkeitsberichts des Personalrates 2020, Informationen über die anstehenden Tarifverhandlungen, die Vorstellung der zukünftigen Dienstvereinbarung „Mobiles Arbeiten“ sowie den Bericht der Vertrauensperson für Menschen mit Behinderung Elke Thiele beinhalten.

Für die Teilnahme in Präsenz ist keine Anmeldung erforderlich. Für die digitale Teilnahme wird gleichzeitig mit der Einladung ein personalisiertes Passwort versendet.

 

Fragen zum Präsenzbetrieb im Wintersemester 2021/2022

Der Senat von Berlin hat angekündigt, dass das WS 2021/22 in Präsenz durchgeführt werden soll. Viele Fragen, wie der Präsenzbetrieb von den Universitäten und Hochschulen umzusetzen ist, bleiben dabei bisher unbeantwortet.

Daher haben sich die Studierendenvertreter*innen der LandesAstenKonferenz Berlin (LAK) am 03.08.2021 in einem offenen Brief an der Regierenden Bürgermeister und Senator für Wissenschaft und Forschung Michael Müller gewandt. Sie bitten darin um die Beantwortung einiger für die Studierenden und für alle an den Universitäten und Hochschulen Beschäftigten wichtiger Fragen zur Durchführung des kommenden Semesters.

Die Hochschulpersonalräte (HoPR) der Berliner Universitäten und Hochschulen teilen die Besorgnisse der LAK und haben ein eigenes Schreiben an Herrn Müller verfasst. Diesem Schreiben hat sich der Personalrat der UdK Berlin angeschlossen. Wir halten Sie zu diesem Thema gerne auf dem Laufenden.

 

Zugangsberechtigung zum E-Mail-Account durch Vorgesetzte bei Abwesenheit

Zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes haben Vorgesetzte bei längerer, ungeplanter Abwesenheit oder bei unterlassener Rechtesetzung bei geplanter Abwesenheit (z. B. keine aktivierte Weiterleitung für die Urlaubszeit) das Recht, bei DVOrg einen Antrag auf Änderung der Zugriffsrechte zu stellen. (Dienstanweisung Intranet §6 Nr.10)

Diese Veränderung ist auf das dienstlich erforderliche Minimum zu beschränken. Über diese Änderung entscheidet im Einzelfall die Kanzlerin.

Nach Rückkehr des*der Nutzer*in hat der*die Vorgesetzte den*die Mitarbeiter*in über die geänderten Rechte zu informieren.
Der*die Beschäftigte veranlasst selbstverantwortlich bei DVOrg, dass die Zugriffsberechtigungen des E-Mail Accounts wieder in den regelmäßigen Ursprungszustand zurückgesetzt werden. (Dienstanweisung Intranet §6 Nr.11)

 

Foto: Personalrat

 

Covid-19 Bestimmungen: Impfung und Atteste

Aus aktuellem Anlass und Erfahrungen anderer Institutionen des öffentlichen Dienstes weisen wir auf folgende Regelung hin:

Während der Pandemie konnten sich Kolleg*innen aus (Hoch-)Risiko-Gruppen mit einem entsprechenden Attest von Aufgaben mit Publikumsverkehr befreien lassen. Diese Atteste verlieren 14 Tage nach der zweiten Impfung gegen Covid-19 ihre Gültigkeit, da diese Kolleg*innen dann nicht mehr zu den besonders schützenswerten Personen zählen.

Es besteht bisher keine Pflicht, den Impfstatus mitzuteilen. Die Kolleg*innen sollen ihre bisherige Tätigkeit dennoch wieder vollumfänglich ausüben, wenn ein vollständiger Impfschutz besteht.

Eine weitere Befreiung ist nur möglich mit einem neuen Attest und nach einer individuellen Prüfung durch unseren Betriebsarzt. Hierzu können Sie sich direkt an unseren Betriebsarzt Herrn Linnig wenden. 

Bei der Beurteilung der Schutzbedürftigkeit folgt die UdK Berlin der Empfehlung des Ausschusses Arbeitsmedizin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)

Sofern Beschäftigte durchgeimpft sind, dies verschweigen und weiterhin Aufgaben mit Publikumsverkehr nicht wahrnehmen, kann dies als Arbeitsverweigerung ausgelegt werden und arbeitsrechtliche Konsequenzen geben.

 

Impressum
Herausgeber: Universität der Künste Berlin, Der Präsident
Verantwortlich: Der Personalrat
Mitarbeit: Horst Buschmann, Charlotte Freundel, Yves Hauffe, Katrin Wendel

 

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