E-Mail im Browser öffnen
 

Foto: Der Personalrat

 


Liebe Kolleg*innen,

nachdem wir im letzten Newsletter zu den Tarifverhandlungen und Streiks berichtet hatten, möchten wir heute über die Ergebnisse der Verhandlungen und was diese für Sie im Detail bedeuten, informieren.


Die Tarifvertragsparteien haben am 29.11.21 eine Einigung bei den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, für die der TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) gilt, erzielt.


Wie sieht das Ergebnis im Einzelnen aus?


1. Anfang des Jahres 2022 erhalten die Beschäftigten eine einmalige Sonderzahlung (Coronaprämie) von 1300 €. Diese ist steuer- und abgabenfrei.


2. Ab Dezember 2022 werden die Tabellenentgelte um 2,8% brutto erhöht.


3. Die Laufzeit beträgt 2 Jahre ab dem 1. Oktober 2021


Gilt dieser Abschluss auch für die Beschäftigten der UdK Berlin?


Ja! Es ist ausdrücklich vereinbart, dass dieser Abschluss auch für alle Tarifbeschäftigten der Berliner Universitäten und Hochschulen gilt.
 

Gilt dieser Abschluss auch für Beamte?


Nein, zunächst nicht, da Beamte nicht unter den TV-L fallen.
Eine Übernahme der Verhandlungsergebnisse für die Beamten muss erst noch vom Land Berlin beschlossen werden.
 

Gilt der Abschluss auch für Teilzeitbeschäftigte?


Ja, nach §24 Abs.2 TV-L erhalten Teilzeitbeschäftigte die Sonderzahlung anteilig nach ihrer individuell vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit.
 

Wann erfolgt die Sonderzahlung?


Zunächst müssen die Mitglieder von ver.di und die Länder dem Abschluss zustimmen. Dies soll bis Weihnachten erfolgen. Ein Termin für die Auszahlung kann erst danach festgelegt werden.
 

Wer bekommt die Sonderzahlung?


Alle, die am 29.11.2021 an der UdK Berlin beschäftigt waren. Kolleg*innen, die am 01.12. 2021 oder später in die UdK Berlin eingetreten sind, erhalten diese Zahlung leider nicht.
 

Was bedeuten 2,8% Erhöhung für mich?


Bisher gibt es noch keine offiziellen Entgelttabellen.
Ohne Gewähr auf Richtigkeit hat der Walhalla Verlag folgende Tabellen veröffentlicht.
 

Warum wird die Erhöhung erst am 01.12.2022 wirksam?


Die Arbeitgeber sind mit der Zahlung der Prämie einer Forderung der Gewerkschaften nachgekommen, die Leistung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sichtbar anzuerkennen. Eine Erhöhung der Entgelte bereits 01.10.2021, unmittelbar im Anschluss an den bisherigen Tarifvertrag, war parallel zur Zahlung der Prämie bei den Arbeitgebern nicht durchsetzbar.

 

 

Wir wünschen allen Mitgliedern der UdK Berlin eine gesunde und freudvolle Adventszeit und ruhige Tage um den Jahreswechsel, so dass wir gemeinsam kraftvoll in ein deutlich weniger pandemiebestimmtes neues Jahr 2022 starten können.

Es grüßt herzlichst

Der Personalrat

 

 

Impressum
Herausgeber: Universität der Künste Berlin, Der Präsident
Verantwortlich: Der Personalrat
Mitarbeit: Horst Buschmann, Charlotte Freundel
Texte/ Redaktion: Katrin Wendel

 

Wenn Sie in Zukunft keinen Newsletter mehr erhalten wollen, können Sie sich hier abmelden.
Falls sich Ihre Adresse geändert hat, melden Sie sich bitte hier ab und melden sich dann hier mit Ihrer neuen Adresse an.

© 2024 UdK Berlin