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Personalrat - Telegramm 03/22

Stand: 08.2022

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

mit diesem PersRat Telegramm, dem dritten 2022, möchten wir Sie wieder über aktuelle Themen und Entwicklungen informieren.

Haben Sie Fragen oder Themen, die wir in einer der nächsten Ausgaben aufnehmen sollten? Wir freuen uns auf Ihre Anregungen.

 

Der Personalrat wünscht Ihnen einen erholsamen Sommer.

 

Noch ein Hinweis in eigener Sache:

Der Personalrat tagt donnerstags von 09:30 Uhr – 12:30 Uhr. Wir bitten Sie in dieser Zeit keine Gremiensitzungen und Auswahlgespräche anzusetzen, an denen der Personalrat zu beteiligen ist.

 

Ihr/Euer Personalrat
 

 

Energiepreispauschale

Die Energiepreispauschale (im Folgenden nur noch „EPP“) soll diejenigen Bevölke-rungsgruppen entlasten, denen typischerweise Fahrtkosten entstehen, die sie im Zusammenhang mit ihren Einkünfte erziehlen. 

Sie ist neben dem 9 € Ticket und dem Tankrabatt ein weiterer Teil des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Verringerung der Belastung durch steigende Energiepreise.

Die EPP beträgt 300 € brutto und ist in der Regel steuerpflichtig, so dass sich die Nettoentlastung entsprechend der persönlichen Steuerbelastung mindert.

Es ist gesetzlich geregelt, dass der Anspruch auf die EPP am 01.09.2022 entsteht.

Anspruchsberechtigt sind u. a.

  • Arbeiter, Angestellte, Auszubildende, Beamte, Richter, Soldaten
  • kurzfristig und geringfügig Beschäftigte („Minijobber“)
  • Arbeitnehmer mit einem aktiven Dienstverhältnis, die dem Progressionsvorbehalt unterliegende Lohnersatzleistungen beziehen (Saison‑, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld).

Voraussetzung ist, dass im Jahr 2022 anspruchsberechtigende Einkünfte erzielt wurden, unabhängig vom Zeitpunkt und der Dauer der Tätigkeit.

Ausgezahlt wird die EPP vom Arbeitgeber im September, wenn am 01.09.2022

  • ein gegenwärtiges erstes Dienstverhältnis besteht
  • die Beschäftigten in einer der Steuerklassen I bis V eingereiht sind.

Auch beim Bezug von z.B. Krankengeld oder Elterngeld erfolgt die Auszahlung durch den Arbeitgeber.

Bei Minijobbern ist die EPP nur dann vom Arbeitgeber auszuzahlen, wenn diese dem Arbeitgeber schriftlich bestätigen, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt.

Weitere ausführliche Informationen zur EPP finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums unter:

 

www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html 

 

Nach zwei Jahren Pause: Betriebsausflug und weitere Möglichkeiten für Zusammentreffen

Wie so vieles brachte die Pandemie die Planungen für sehr viele UdK-weite Veranstaltungen in Jahr 2020 zum Erliegen. Darunter auch den jährlich stattfindenden Betriebsausflug im September, der traditionell vom Personalrat geplant wird. 
Mögliche Ziele werden vorab üblicherweise unter den Beschäftigten vorgestellt und in einer Wahl abgestimmt. Damals fiel die Wahl auf Oranienburg


Nun haben wir diese alte Planung wieder reaktiviert und einen Termin mit dem Präsidium abgestimmt. Sofern uns der Virus nicht erneut einen Strich durch die Rechnung macht, geht es am Donnerstag, den 22. September für einen Tag in die brandenburgische Stadt in Oberhavel. Neben einer Stadtführung ist ein gemeinsames Mittagessen geplant. Die Stadt, die nordwestlich vor den Toren Berlins liegt, ist bekannt für ihr Schloss sowie die Gedenkstätte Sachsenhausen. 
Wir freuen uns, wenn Sie den Termin bereits jetzt in ihrem Kalender vermerken. 

 

Nachdem auch fast alle Möglichkeiten für persönliche Zusammenkünfte in der UdK zwei Jahre lang entfallen waren, wollen wir wieder verstärkt auf gute Gründe innerhalb der UdK zum Zusammentreffen hinweisen.

 

Deshalb freuen wir uns auf Nachrichten von Ihnen, wenn eine Kollegin ein Jubiläum feiert (hier sei noch mal erwähnt, dass nach 25 und 40 Jahren Betriebszugehörigkeit eine Sonderzahlung ansteht), oder ein Kollege heiratet, oder eine Kollegin in den Ruhestand tritt, oder…
 

 

Krankschreibungen per Telefon

Der gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken hat am 04.08.2022 entschieden, dass bei Erkältungsbeschwerden eine Krankschreibung rein telefonisch und ohne einen Praxisbesuch möglich ist. Grund hierfür sind die nach wie vor hohen Corona Infektionszahlen.

 

Wer an einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege leidet, kann nach telefonischer Rücksprache mit einem Arzt* einer Ärztin bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden.

 

Die Krankschreibung kann einmalig für weitere sieben Kalendertage per Telefon verlängert werden.

 

Diese Regelung gilt ab sofort und ist (zunächst) bis Ende November befristet.

 

www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1064/

 

Erhöhung des Pensionsalters für Beamt*innen

Die Erhöhung des Pensionsalters (von 65 auf 67) wurde im Mai 2022 vom Senat beschlossen. Damit ist Berlin das letzte Bundesland, das diesen Schritt vollzieht und das Pensionseintrittsalter dem Renteneintrittsalter anpasst.

 

Zurzeit wird zu diesem Thema ein Gesetz ausgearbeitet, das zum 01.01.2023 in Kraft treten soll. Demzufolge ist die Erhöhung des Pensionsalters für Beamt*innen schrittweise ab 2024 geplant. Vom 1. Januar 2024 an bis 2031 soll das Pensionseintrittsalter, beginnend mit dem Jahrgang 1959, schrittweise um drei Monate pro Kalenderjahr erhöht werden. Jedoch sollen Beamt*innen 2023, in der einjährigen Übergangsfrist, noch nach der alten Grundlage in Pension gehen können.

 

Sollte es weitere Informationen dazu geben, informieren wir Sie natürlich darüber.

 

Mobiles Arbeiten

Bisher sind bei der Personalstelle rund 200 Anträge auf mobiles Arbeiten an der UdK Berlin eingegangen. D. h. ca. 40%  der Kolleg*innen, für die die Dienstvereinbarung „Mobiles Arbeiten“ gilt, nutzt somit die Möglichkeit des Arbeitens von zu Hause aus.

Genutzt wird die gesamte Flexibilität der Dienstvereinbarung (DV). Von einem Tag in der Woche, für einen Monat bis hin zur flexiblen Gestaltung nach Bedarf für das gesamte Jahr, ist alles dabei.

Beispiele für die flexible Gestaltung aus den Anträgen sind u.a.:

„1 Tag pro Woche // 2 Vor- oder Nachmittage pro Woche in Abhängigkeit von dienstlichen Terminen, die meine Anwesenheit vor Ort erfordern“.

Oder auch: „Vorlesungszeit: Mo-Do anteilig Büro – Home Office; Freitag nur Home Office. Vorlesungsfreie Zeit: Mo-Mi 15-17 Uhr, Do-Fr 8-13 Uhr Home Office“.

Und ein drittes Beispiel: „Flexibel -  an Tagen, an denen man Aufgaben erledigen kann, die für Mobiles Arbeiten geeignet sind“.

 

Dem Personalrat sind keine schriftlichen Ablehnungen von Anträgen bekannt. Daher bitten wir Sie/Euch darauf zu achten, die Anträge auf jeden Fall schriftlich zu stellen.

 

Wir freuen uns, dass die DV mit all ihren Möglichkeiten so rege genutzt wird.

 

Foto: KIDICAP_Gehalt_Teil1_2a_2b

Foto: KIDICAP_Gehalt_Teil1_2a_2b

 

Sie verstehen Ihre Gehaltsabrechnung nicht? Lesen Sie hier...

Hier im PDF und im Intranet unter: Personal_Personal Allgemein_Informationen zum Gehalt_Erläuterung der KIDICAP-Gehaltsmitteilung finden Sie Erläuterungen zu den einzelnen Positionen und Abkürzungen.
Bei Unklarheiten darüber hinaus können Sie Ihre*n jeweilige*n Sachbearbeiter*in im Personalreferat fragen. 

 

Radeln für ein gutes Klima

Vom 3.-23. Juni 2022 fand zum sechsten Mal in Berlin das STADTRADELN statt. Idee dahinter: gemeinsam mit Tausenden anderen Berliner*innen ein Zeichen für eine klimafreundliche Stadt zu setzen. Ob alleine oder im Team galt es in diesen drei Wochen möglichst viele Wege mit dem Fahrrad zurückzulegen.

Motto: jeder Kilometer fürs Klima zählt!

 

Das Projekt, dessen Schirmherrin Umweltsenatorin Bettina Jarasch ist, erfreut sich wachsender Beliebtheit: Im letzten Jahr wurden von allen Teilnehmenden knapp 3,5 Mio. Kilometer „erradelt“. Das fördert nicht nur den Klimaschutz, sondern hält auch fit, spart Zeit und macht damit insgesamt gute Laune.

Auch die Universität der Künste Berlin war mit einem Team vertreten. Mit bisher nur 15 aktiven Radler*innen stehen wir den anderen Unis im Verhältnis deutlich nach. Mit knapp 90 Kilometern pro Kopf liegen wir aber deutlich vor den drei großen Unis. Also: das nächste Mal mitmachen. Einfach registrieren  unter stadtradeln.de dem Team Universität der Künste anschließen, losradeln und Kilometer sammeln!

 

Wir hoffen auf weitere Mitradler*innen im nächsten Jahr und werden Sie rechtzeitig informieren!

 

https://www.stadtradeln.de

 

Impressum
Herausgeber: Universität der Künste Berlin, Der Präsident
Verantwortlich: Der Personalrat der UdK Berlin
Mitarbeit: Elke Thiele
Texte/ Redaktion: Horst Buschmann
Fotos: Der Personalrat

 

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