Schauspiel Absolvent*in

Bewerbungsfristen und Voraussetzungen

Bewerbungsfrist

01. Oktober - 01. November für das Sommersemester

 

Zulassungsvoraussetzungen

• eine besondere künstlerische Begabung
• für internationale Bewerber*innen: ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (zur Bewerbung Sprachnachweis Deutsch B1 und zur Immatrikulation Sprachnachweis Deutsch C1)

Ihre Bewerbung - Schritt für Schritt

Alle im folgenden genannten Schritte müssen innerhalb der Bewerbungsfrist des jeweiligen Studiengangs erfolgen. Es wird empfohlen, die Bewerbung möglichst frühzeitig innerhalb der Bewerbungsfrist vorzunehmen, damit Sie auftauchende Fragen rechtzeitig mit unserem StudyGuide klären können.

  1. Registrieren und verifizieren Sie sich (sofern noch nicht in der Vergangenheit geschehen) im Campusmanagement-Portal der UdK Berlin: https://my.udk-berlin.de
     
  2.  Loggen Sie sich im Campusmanagement-Portal (https://my.udk-berlin.de) ein und stellen Sie innerhalb der Bewerbungsfrist dort einen Antrag auf Zulassung für den gewünschten Studiengang und laden Sie während des Bewerbungsprozesses folgende formale Unterlagen in einer PDF Datei (max. 20 MB) in das Bewerbungsportal hoch:

    ● tabellarischer Lebenslauf ggf. mit Angaben bisheriger Ausbildungen und Tätigkeiten in den Bereichen Theater, Funk, Film und Fernsehen
    ● ggf. Fachzeugnisse bzw. Nachweise über eine praktische Ausbildung
    ● Kontoauszug als Nachweis über die Zahlung der Gebühr in Höhe von 30 € für die Bearbeitung der Bewerbung (bei Überweisung aus dem Ausland Einzahlungsnachweis) oder Umsatzansicht (bei Onlinebanking). Andere Nachweise/Belege (wie z.B. Überweisungsaufträge) werden nicht akzeptiert
    Der Nachweis ist mit den formalen Unterlagen (PDF) einzureichen.
    ● Internationale Studienbewerber*innen müssen außerdem deutsche Sprachkenntnisse nachweisen: zur Bewerbung Sprachnachweis Deutsch B1 und zur Immatrikulation Sprachnachweis Deutsch C1. Nähere Informationen finden Sie hier.
     
  3. Information zur Überweisung der  30 € für die Teilnahme am Zulassungsverfahren auf folgendes Konto:
    Kasse der UdK Berlin
    Berliner Volksbank
    IBAN: DE 72 1009 0000 8841 0150 46
    BIC: BEVO DE BB XXX
    Verwendungszweck: 35/01036, Studiengang, Name, Bewerbungsnummer

    Berliner Volksbank eG
    Budapester Straße 35
    10787 Berlin
    Germany

    Bei Auslandsüberweisungen:
    Bitte achten Sie darauf, dass Sie bei der Überweisung alle anfallenden Überweisungsgebühren (OUR – sender pays costs) übernehmen.

 

Sie sind ein*e Bewerber*in aus der VR China, Vietnam oder Indien?

Ihrer Bewerbung fehlen einzelne formale Unterlagen? Informationen zur Nachreichung finden Sie hier.

Zulassungsverfahren

Wie geht es nach der Bewerbung weiter?

Normalerweise findet das Zulassungsverfahren im Zeitraum von Mitte Februar bis Anfang März statt.
Es ist eine Präsenzprüfung geplant. Nähere Informationen erhalten Sie per Email mit der Einladung.

Vorauswahl
Üblicherweise ist folgendes Programm vorzubereiten:
• Erarbeitung von insgesamt vier szenischen Darstellungen (Ausschnitte aus Rollen, Monologen, Szenen usw.):

  •       “Monolog Pflichtautor*in” - Jedes Jahr  wird eine neue Person zur Pflichtautor*in bestimmt
  •       “Klassischer Monolog” - Ein Theatertext, geschrieben vor 1960 
  •       “Zeitgenössischer Monolog” - Ein Theatertext, geschrieben nach 1960 
  •       Eine selbstgeschriebene Rolle 


Die Vorführungsdauer der einzelnen Beispiele sollte fünf Minuten nicht überschreiten.
Zusätzlich kann auch ein Lied/Chanson/Song angeboten werden.

Zugangsprüfung
Die in der Vorauswahl ausgewählten Bewerber*innen nehmen an der Zugangsprüfung teil.
In einem mehrtägigen unterrichtsähnlichen Testverfahren wird abschließend über die Zulassung zum Studium entschieden.

Die Zugangsprüfung besteht aus:
• der Vorführung von mindestens einer vorbereiteten Darstellungsprobe, die von der Kommission bestimmt wird
• szenischen Aufgaben, die alleine bzw. mit anderen Bewerber*innen zusammen zu bearbeiten sind
• verschiedenen fachspezifischen Prüfungsteilen, in denen Anlagen und Fähigkeiten insbesondere in Bezug auf Körper und Bewegung sowie Stimme und Sprechen festgestellt werden, aber auch solchen, die das Interesse für theoretische Fragestellungen und kritisches Urteilsvermögen zum Gegenstand haben.
• Gespräche, die es ermöglichen sollen, zu den Arbeitsproben sowie zur Motivation und Interessenlage Stellung zu nehmen.

FAQs zum Zulassungsverfahren

Auf der folgenden Seite finden Sie Antworten auf viele Fragen rund um das Thema Bewerbung und Zulassungsprüfung:

https://www.udk-berlin.de/studium/schauspiel-ausbildung-fuer-zeitgenoessisches-theater/informationen/faqs-zur-zulassungspruefung/