FAQs zur Zulassungsprüfung
Allgemeine Informationen zur Zulassungsprüfung
Häufig gestellte Fragen zur Zulassung
Sollten Sie eine Frage haben, die sich hier nicht von selbst beantwortet, schicken Sie eine Anfrage über das Kontaktformular mit dem Betreff "Häufig gestellte Fragen zur Zulassung". Wir beraten Sie dann schriftlich und stellen Ihre Frage bei allgemeinen Interesse anonymisiert hier ein.
1. Nehmen Sie zum Sommer- und/oder zum Wintersemester auf?
Das Schauspiel der UdK immatrikuliert nur einmal jährlich, immer zum Sommersemester. Es gibt nur ein Vorsprechen im Jahr, das nach dem Wintersemester stattfindet, also von der zweiten Februarhälfte bis Anfang März. Es gliedert sich in drei Teile: zwei Vorrunden und eine dreitägige Zulassungsprüfung.
2. Wann muss ich mich bewerben?
Die Bewerbungen müssen immer im Vorjahr des gewünschten Studienanfangs zwischen dem 01. Oktober und dem 01. November eingehen.
3. Ich gehe derzeit noch zur Schule/mache eine Ausbildung und bin dann und dann fertig. Wann ist eine Bewerbung für mich sinnvoll?
Die Bewerbungen gehen im Herbst eines bestimmten Jahres ein, im Frühjahr darauf ist die kompakte Zulassungsprüfung und das Studium beginnt einen reichlichen Monat später. Sie bewerben sich also beispielsweise im November 2022 um Februar, März 2023 an den Zulassungsprüfungen teilnehmen zu können. Werden Sie zugelassen, beginnt das Studium Mitte April 2023.
4. Wie hoch sind die Studiengebühren?
Es gibt in Berlin derzeit keine Studiengebühren. Man entrichtet mit der Rückmeldung zum jeweils kommenden Semester einen Obulus von ca. 315,00 Euro, indem bereits die Fahrkarte für den Öffentlichen Nahverkehr für jeweils 6 Monate enthalten ist. Für die Anmeldung zur Zulassungsprüfung sind 30 Euro zu entrichten, die bei Nichtantritt nicht erstattet werden können!
5. Brauche ich als ausländischer Student tatsächlich einen Nachweis, dass ich über ausreichende Deutschkenntnisse verfüge?
Ausländisch meint in diesem Falle streng genommen "nichtdeutschsprachig". Das bedeutet, dass Sie - im Falle Deutsch ist nicht Ihre Muttersprache bzw. Sie beherrschen Deutsch nicht auf muttersprachlichen Niveau - in der Tat einen solchen Nachweis benötigen. Die dem Unterricht zugrundeliegenden Texte entstammen zumeist dem deutschen Theaterkanon. Auch der Unterricht wird in deutscher Sprache abgehalten. Für Österreicher, deutschsprachige Schweizer und Belgier gilt diese Regel nicht. Eventuell vorhandene Dialekte sind Aufgabe der Sprecherziehung und keine Frage der ausreichenden Kenntnisse.
6. Ich möchte mich bewerben. Was sind die Voraussetzungen?
In erster Linie Talent, Begabung ... ohne diese Begriffe hier zu diskutieren. Sie brauchen für ein Kunsthochschulstudium nicht zwingend ein Abitur oder eine Ausbildung. Auch Praktika, Mitarbeit in Theatergruppen, Auslandsaufenthalte etc. sind keine Voraussetzungen. Sie sollten sich allerdings über Ihre Motivation bewusst sein und im Ansatz über die Schwierigkeiten Ihres zukünftigen Berufes. Wenn Sie vorsprechen, versuchen Sie nicht, vermuteten Erwartungshaltungen gerecht zu werden. Sollten Sie schon einige Vorsprechen hinter sich haben, seien Sie nicht irritiert, wenn Sie glauben, dass man Ihnen verschiedene oder gar sich widersprechende Feedbacks gibt. Zum einen sind die Schulen verschiedenen, zum anderen unterscheidet sich auch die Terminologie.
7. Wie läuft die Zulassungsprüfung ab?
Sie werden für einem bestimmten Tag der 1. Vorrunde - die insgesamt 2 Wochen dauert - eingeladen. Bitte erscheinen Sie zum angegebenen Zeitpunkt, denn am Morgen werden die Gruppen des Tages eingeteilt. Dies geschieht in der Regel nach dem ersten Buchstaben des Nachnamens. Über die Zeit bis zum Beginn der Prüfung der Gruppe, der Sie zugeteilt wurden, können Sie selbstverständlich frei verfügen. Ca. 1 Stunde vor der Prüfung finden Sie sich wieder ein, um an einer von einem Studenten des 1. Jahrgangs angeleiteten Erwärmung teilzunehmen (die allerdings nicht verpflichtend ist). Sie beginnen in der Regel mit einer von Ihnen gewünschten Rolle aus dem Repertoire, das Sie vorbereitet haben (bestehend aus einer Rolle Pflichtautor - jedes Jahr wechselnd -, einer so genannten Eigenarbeit und zwei weiteren Rollen; ein Lied ist fakultativ). Welche Rollen danach gezeigt werden sollen, legt die Prüfungskommission fest. Es kann sein, dass Sie nicht alle Rollen vorsprechen und auch, dass Sie keine der Rollen bis zu ihrem Ende spielen. Lassen Sie sich davon nicht irritieren, das bedeutet nichts. Wenn alle Bewerber Ihrer Gruppe (in der Regel vier oder fünf) vorgesprochen haben, wird Ihnen - nach kurzer Beratung - sofort das Ergebnis mitgeteilt. Sollten Sie weiter gekommen sein, teilt man Ihnen ebenfalls sofort den nächsten Termin für die zweite Vorrunde mit. Ein Gespräch mit den Prüfern über die Gründe etc. ist nicht möglich. Die 2. Vorrunde verläuft im Prinzip wie die erste, nur dass jetzt alle prüfenden Lehrer zugleich anwesend sind und urteilen. Am Ende der beiden Tage der 2. Vorrunde sind noch ca. 30 Bewerber im Rennen, mit denen in der dreitägigen eigentlichen Zulassungsprüfung szenisch, aber auch auf den Feldern der Bewegung, der Stimme und der Theorie gearbeitet wird. Hier wird kein Wissen abgeprüft, sondern Fähigkeiten, Anlagen, Möglichkeiten, Begrenzungen. Am letzten Tag berät die gesamte Prüfungskommission, welche 10 Bewerber als zukünftige Studenten in Frage kommen. Kriterien dafür sind nicht nur Begabung, sondern u.a. auch Ausbildbarkeit und Zusammensetzung eines bestimmten Jahrgangs. Wir entscheiden uns dabei für bestimmte Individuen, so wie auch Sie sich im Idealfalle für eine bestimmte Schule entscheiden. Es ist also mit einer Ablehnung niemals eine grundsätzliche Aussage über Begabung, Ausbildbarkeit etc. getroffen.
8. Ich möchte gern an einem anderen Tag zur Zulassungsprüfung kommen, weil ich krank bin, arbeiten muss ...
Eine Verschiebung ist leider nicht möglich.
9. Ich muss zur Zulassungsprüfung von weit her anreisen. Muss ich mich um eine Übernachtung kümmern?
Die 1. Vorrunde dauert in der Regel (inklusive Gespräch) nicht länger als 19.00 Uhr, nach der 2. Runde kann es allerdings spät werden. Für die 3. Runde brauchen Sie schon wegen der Dauer von drei Tagen eine Übernachtung.
10. Leider habe ich die Bewerbungsfrist für die Zulassungsprüfung des Studienfaches Schauspiel verpasst. Gibt es eine Möglichkeit, noch zum Vorsprechen zugelassen zu werden?
Nein.
11. Gibt es ein Höchstalter? Bis wann kann ich mich bewerben?
Es gibt keine Altersbeschränkung für die Bewerbung. Man kann sich, macht man sich über diesen Aspekt Gedanken, am Arbeitsmarkt orientieren und an der Menge der jährlich ausgebildeten deutschsprachigen Schauspieler proportional zu den geschätzten Arbeitsmöglichkeiten. Wenn Sie ein Studium begönnen und nahe an den Dreissigern oder älter sind, dann träfen Sie nach dem Abschluss auf weit jüngere Kollegen mit schon mehrjähriger Erfahrung.
12. Ich möchte gern die Hochschule wechseln. Geht das?
In der Regel nicht. Wir sind eine Ensembleschule, die großen Wert auf die Jahrgangsstruktur legt. Es ist mindestens schwer, zu einem späteren Zeitpunkt mit einem bestehenden Jahrgang zu verschmelzen. Zudem bilden wir nie unter der Kapazitätsgrenze aus, das heißt, wir haben normalerweise keinen Platz mehr frei.
13. Ich würde gern Ihre Schule besuchen und mir ein Bild von Ihnen und möglichst von Ihren Unterrichten machen. Kann ich einmal vorbei kommen?
Das ist leider nicht möglich.
14. Ist der Diplom-Abschluss nicht mittlerweile veraltet und durch einen Bachelor- bzw. Masterabschluss ersetzt worden?
Am so genannten Bolognaprozess haben wir aus guten inhaltlichen Gründen nicht teilgenommen. Wir bilden weder zum Bachelor- noch zum Masterschauspieler aus. Allerdings wurde der Abschluss "Diplom" inzwischen (seit 2014) durch den Abschluss "Absolvent/Absolventin" ersetzt. Der Studienplan wurde im Zuge dieser reinen Umbenennung leicht bearbeitet und modifiziert. Der Studienabschluss entspricht in seiner "Wertigkeit" aber nach wie vor dem vorherigen Diplomabschluss.
16. Gibt es irgendwelche Workshops oder Vorbereitungskurse, die man besuchen kann, gar als Aufnahmeprüfung zählen lassen kann und würden Sie weitere Vorbereitung neben dem für das Vorspielen Verlangtem empfehlen (z.B. den Besuch eines Tanzkurses, etc.)?
Es gibt keine "Ersatzkurse" für die Zulassungsprüfung, genauso wenig wie eindeutig empfehlenswerte Vorbereitungsworkshops oder dergleichen. Hier muss man machen, was einem das Talent "befiehlt": Und das reicht von garnichts bis hin zur fast vollendeten Jugendtheaterkarriere. Es gibt keine Empfehlungen, sondern nur - hier stimmt es wirklich - die je individuelle Begabung, den individuellen Lebenslauf.
17. Könnten sie die Kriterien für die Vorsprechtexte (abgesehen von der Eigenarbeit und dem Pflichtautor) noch konkretisieren? Darf man nur Theaterstücke wählen, oder ist auch die Wahl von Kurzgeschichten, Romanen oder Filmausschnitten möglich, die sich schauspielerisch darstellen lassen? Muss ich mich auf Monologe beschränken oder sind auch Szenen erforderlich?
Wir bewegen uns hier selten in den eng gestreckten Grenzen von Verbot und Erlaubnis. Darum ist eine Antwort auf Ihre Frage schwierig: Es ist ohne Zweifel sicher, wenn Sie Theaterstücke wählen und es schadet auch nicht, wenn Sie einen Partner imaginieren müssen, weil es sich um eine Szene mit eben mehreren Protagonisten handelt. Andererseits erweist es sich gelegentlich als ungünstig, etwas schematisch einen Partner anzuspielen und zu markieren, wenn das der Lebendigkeit des Vorgeführten eher abträglich ist. Manchmal kann man eine Partnerszene auch gänzlich monologisch spielen, ein ander Mal scheint es ein guter dramaturgischer Kniff zu sein, die Kommission selbst als Partner zu wählen. Hier muss man dann unter Umständen stoische Gesichter aushalten oder kann sie bestenfalls in Bewegung bringen. Natürlich können Sie auch andere Texte verschauspielern. Das ist ungewöhnlich, aber nicht unbekannt und birgt sowohl die Überraschung des Neuen wie auch das Risiko des dramaturgischen Scheiterns. Filmszenen eignen sich wegen ihrer häufig minimalistischen Gestik meines Erachtens nicht gut zum Vorsprechen und betonen zu überdeutlich den jeweiligen kulturellen Horizont. Aber auch hier gilt: Sie könnten der erste sein, der reüssiert. Grundsätzlich setzen Sie sich schon mit der Entscheidung über Ihre Fragen der Prüfung aus und zeigen etwas von sich: Ihr Gespür für Ihre Wirkung, Ihre Selbsteinschätzung, Ihr dramaturgischer Riecher sind gefragt und deswegen müssen Sie schon die eigene Beantwortung als Teil der Zulassungsprüfung begreifen.
18. Gilt das Zulassungsverfahren ausschließlich für das direkt folgende Sommersemester? Oder könnte ich mit einer diesjährigen Bewerbung auch einen Platz im übernächsten Sommersemester bekommen?
Das ist leider nicht möglich. Die bestandene Zulassungsprüfung bzw. der angebotene Studienplatz gelten immer nur für das direkt anschließende Sommersemester.