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Foto: Henrike Lehnguth

Newsletter 07/2020 der Frauenbeauftragten

 

Herzlich willkommen!

 

Liebe Leser*innen,

 

das wahrscheinlich ungewöhnlichste Sommersemester kommt zum Ende. Bereits im vergangenen Newsletter haben wir geschrieben, dass uns der Corona Virus seit Wochen beschäftigt. Ja, und das ist noch immer der Fall. Mittlerweile sind die UdK Berlin und andere Hochschulen in Berlin vom Notbetrieb in den eingeschränkten Betrieb übergegangen. Dies hatte auch für unser Büro Folgen. Einige der geplanten Maßnahmen und Projekte mussten modifiziert werden. Andere Vorhaben konnten aber, wie geplant, erfolgreich umgesetzt werden, wie beispielsweise die Erarbeitung des Berichts des Büros der Frauenbeauftragten für die Jahre 2018-2020. Wir freuen uns sehr, diesen zu präsentieren und Ihnen einen Einblick in unsere Arbeit der letzten zwei Jahre zu geben.

 

Die Krise, der Umgang mit dieser und dessen Effekte führte leider auch zu rassistisch-motivierten Vorfällen. Auch gegenüber Studierenden der UdK Berlin. Gleichzeitig ist eine weltweite Diskussion zum Thema Rassismus in seinen verschiedensten Facetten – politisch, rechtlich, ökonomisch, soziologisch - entfacht. Diese Diskussionen und Demonstrationen sind wichtig. Wir gehen in diesem Newsletter thematisch insbesondere durch unsere Lektüreempfehlungen auf das Thema ein.

 

Auf Initiative des StuPa und AStA wurden, gemeinsam mit der KfC, den Frauenbeauftragten und der Hochschulleitung, Maßnahmen für mehr Gendergerechtigkeit an der UdK Berlin entwickelt und dem AS am 1. Juli 2020 vorgelegt. Ein Interview mit den studentischen Initiator*innen ist Teil dieses Newsletters.Vielen Dank an unsere Interviewpartner*innen.

 

Im Juni ist in Berlin das Landes-Antidiskriminierungsgesetz in Kraft getreten. Im Mai wurde von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes eine Publikation mit dem Titel „Bausteine für einen systematischen Diskriminierungsschutz an den Hochschulen“ veröffentlicht, die eine bundesweite Erhebung zur Situation der Hochschulen in Deutschland einschließt. Über beides und vieles mehr informiert dieser Newsletter.

 

Wir hoffen, Sie können sich in der anstehenden vorlesungsfreien Zeit ein wenig erholen.

 

Ihre Naile Tanış

 

Hauptberufliche Frauenbeauftragte der UdK Berlin

 

AKTUELLES
 

Der Bericht der Frauenbeauftragten 2018-2020

Der Bericht der Frauenbeauftragten 2018-2020 gibt einen Einblick in die Gleichstellungsarbeit der hauptberuflichen Frauenbeauftragten. Vorgestellt werden, neben den kontinuierlichen Hauptaufgaben wie Beratungstätigkeit und Gremienmitwirkung, insbesondere Highlights und Schwerpunkte der letzten zwei Jahre, wie beispielsweise das fakultätsübergreifende Projekt „DiVAversity of Arts“ mit seiner fulminanten Abschlussveranstaltung und dem innovativen DiVA Magazin sowie die unterschiedlichen Maßnahmen zum Schutz vor (sexualisierter) Diskriminierung mit dem hochschulübergreifenden Aktionstag zu Nähe und Distanz in der künstlerischen Ausbildung.

 

Vorgestellt werden auch Maßnahmen zur Förderung verschiedener Ziel- und Statusgruppen, wie das UdK Mentoring-Programm für hochqualifizierte Künstlerinnen und Wissenschaftlerinnen, das sich insbesondere an Frauen aus dem Mittelbau mit dem Berufsziel Professur wendet. Zentrale Schwerpunkte des Berichts sind außerdem die gleichstellungsstrategischen Überlegungen und Entwicklungen in der UdK Berlin. Nennenswert sind hier die Satzung zur Verwirklichung von Chancengleichheit, die mit Mitgliedern der KfC erarbeitet wurde und im Mai 2020 einstimmig beschlossen wurde, sowie das Gleichstellungskonzept 2021-2026, das in seinem derzeitigen Stand noch mit der Hochschulleitung und in mehreren Gremien diskutiert werden wird, bevor es dem AS als Beschluss vorliegen wird.

 

Bei sämtlichen Tätigkeiten, Herausforderungen und Maßnahmen ist es wichtig zu betonen, dass diese stets gemeinsam mit verschiedenen Akteur*innen an der UdK Berlin angegangen und verwirklicht wurden. Gleichstellungspolitische Arbeit ist ein gemeinsames Unterfangen und kann letztlich nur gemeinsam gelingen.

 

>> zum Bericht

 

AKTUELLES
 

Das neue Landes-Antidiskriminierungsgesetz (LADG)

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am 4.Juni 2020 das Landes-Antidiskriminierungsgesetz (LADG) verabschiedet. Das LADG zielt darauf ab, Diskriminierung entgegenzuwirken und tatsächliche Chancengleichheit herzustellen. Dabei schließt das LADG Schutzlücken, die durch das bundesweite Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) von 2006 offengelassen wurden. Das LADG erweitert den im AGG aufgeführten Merkmalkatalog und schützt vor Diskriminierung auch aus Gründen einer antisemitischen Zuschreibung, der Sprache, einer chronischen Erkrankung sowie aus Gründen des sozialen Status.

 

Anders als das AGG spricht das LADG nicht von ‚Rasse‘, sondern ‚rassistischer Zuschreibung‘, was nicht nur treffender ist, sondern sich auch möglichen biologistisch-rassistischen Lesarten widersetzt. Auch bietet das Gesetz gleich zweifachen geschlechtsbezogenen Schutz, indem es als Merkmale sowohl "Geschlecht‘"als auch die "geschlechtliche Identität" anführt. Anders als im AGG ist das im LADG integrierte Verständnis um Gender und geschlechtsbezogene Diskriminierung also fundierter.

 

Die Verabschiedung des Gesetzes hat insbesondere unter Politiker*innen eine Debatte losgetreten, die sich unter anderem um künftige Diskriminierungsvorwürfe gegen die Berliner Polizei aufgrund der im Gesetz aufgenommenen Beweiserleichterung ranken. Deutschland habe kein Rassismus-Problem in der Polizei, hieß es dabei – das Gesetz stelle die Polizei unter Generalverdacht. Dass Deutschland kein Rassismus-Problem hat, stimmt so verallgemeinert natürlich nicht. Was zutrifft ist, dass wir gerade da genauer hinschauen sollten, wo ganzen Institutionen Freibriefe erteilt werden, dass sie nicht rassistisch oder in anderer Form diskriminierend seien, denn genau diese Freibriefe stellen die Hürden dar, sich mit Diskriminierung nuanciert, konstruktiv und reflektiert auseinanderzusetzen. Dies schließt an das übergeordnete Ziel des LADG an,bisherige rechtliche Schutzlücken zu schließen.

 

>> zum LADG

 

>> zur Debatte

 

Foto: Frauenbeauftragte

 

AKTUELLES
 

DFG – Bedeutung von Geschlecht und Vielfalt

In einer Pressemitteilung vom 25. Mai 2020 betonte die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) die Bedeutung von Geschlecht und Vielfalt für Forschungsvorhaben. „Es ist uns ein wichtiges Anliegen, die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zur Reflexion der Dimensionen Geschlecht und Vielfältigkeit für ihre Forschungsarbeit anzuhalten, denn in vielen Fällen sind diese relevant,“ so DFG-Präsidentin Katja Becker. Die Pressemitteilung knüpft an vergangene DFG-Papiere und -Maßnahmen an, die deutsche Forschungslandschaft gendergerechter zu gestalten (siehe u.a. die DFG Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards). Das ist nicht bedeutungslos, da die DFG eine der wichtigsten Instanzen deutscher Forschungsförderung ist.

 

In ihrer Pressemitteilung rahmt die DFG die „Bedeutung von Geschlecht und Vielfältigkeit bei der Vorbereitung und Durchführung von Forschungsvorhaben“ als „Teil guter wissenschaftlicher Praxis“. Gleichzeitig versichert die Pressemitteilung, dass im Förderantrag keine Angaben zu Geschlechter- und Vielfältigkeitsdimensionen gemacht werden müssten, sollten diese „weder inhaltlich noch methodisch für ein Projekt von Bedeutung sein“. Doch wer entscheidet, ob diese sogenannten Geschlechter- und Vielfältigkeitsdimensionen für das Projekt von Bedeutung sind? Die Bedeutung kann den Gutachter*innen des Forschunsantrags möglicherweise gar nicht gewahr sein. Oder Bedeutung wird als irrelevant abgetan. So stellt sich schlussendlich die Frage, ob die Unverbindlichkeit bezüglich der Angaben zu Geschlechter und Vielfältigkeitsdimensionen nicht letztlich dazu einlädt, der Bedeutung um Gender und Diversity im eigenen Forschungsfeld nicht näher nachzugehen.

 

>> zur Pressemitteilung

 

AKTUELLES
 

Foto: Henrike Lehnguth

 

Bausteine für einen systematischen Diskriminierungsschutz

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat eine Publikation mit sechs Bausteinen für Diskriminierungsschutz und Antidiskriminierungsarbeit an Hochschulen veröffentlicht. Zu den sechs Bausteinen gehören: Identifikation von Diskriminierungsrisiken, Umfragen und Monitoring; Vernetzung und Institutionalisierung; Sensibilisierung, Empowerment und Öffentlichkeitsarbeit; Antidiskriminierungs-, Erst- und Verweisberatung; Richtlinie zum Diskriminierungsschutz und zur Beschwerdestelle nach §13 AGG; positive Maßnahmen. Zu allen Bausteinen werden unterschiedliche Praxisbeispiele aus verschiedenen Hochschulen aufgezeigt.

 

Die Bausteine wurden auf Grundlage einer bundesweiten Umfrage zu Beschwerdestellen nach § 13 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) entwickelt. Für die Umfage wurden bundesweit an allen Hochschulen die Hochschulleitungen, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und Behindertenbeauftragten angeschrieben. Davon meldeten sich 29% der Hochschulleitungen, 38% der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und 32% der Behindertenbeauftragten zurück.

 

Laut Umfrage wurden bisher an nur 58% der beteiligten Hochschulen AGG Beschwerdestellen eingerichtet. Von den beteiligten Hochschulen, die AGG Beschwerdestellen eingerichtet hatten, haben bisher ein knappes Drittel Beschwerdeverfahren etabliert. Weiter zeigt die Umfrage, dass die Beschwerdestellen an sehr unterschiedlichen Stellen angesiedelt und mit sehr unterschiedlichen Aufgaben betraut sind.  Die UdK Berlin ist also im bundesweiten Vergleich mit der Richtlinie zum Schutz gegen (sexualisierte) Diskriminierung, Belästigung und Gewalt und dem damit implementierten Beschwerdeverfahren in keinster Weise schlecht aufgestellt mit ihren bisherigen Antidiskriminierungsbestrebungen.

 

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AKTUELLES
 

WZB Studie zur Erwerbsarbeit seit Corona

Das Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) hat einen ersten Ergebnisbericht zur Erwerbssituation in Zeiten von Corona veröffentlicht. Knapp 8.000 Personen haben sich an der Umfrage Ende März/ Anfang April beteiligt. Ausgewertet wurden Fragen zum Arbeitspensum, zum Arbeitsort, zur Angst um den Arbeitsplatz und die finanzielle Situation, zu arbeitsbedingten Unterstützungsstrukturen und zur allgemeinen Zufriedenheit. Bei der Auswertung der Schwerpunktthemen wurden verschiedene Indikatoren berücksichtigt, wie beispielsweise Geschlecht, Kinder, Lebensalter, Migrationshintergrund, Branche. Graphiken veranschaulichen Unterschiede zwischen beispielsweise Eltern versus Kinderlose, Mütter versus Väter, Alleinerziehende versus Ehepartner. So sorgten sich vor Beginn der Pandemie Frauen und Männer, Eltern und Kinderlose im selben Maße um ihre finanzielle Situation. Mit der Pandemie stieg die Sorge bei Frauen und Eltern stärker als bei Männern und Kinderlosen. Auch Mütter sorgen sich stärker als Väter.

 

>> zur WZB Studie

 

AKTUELLES
 

Von 'Frauen' und 'Experten' oder wer in Krisenzeiten gefragt wird

In Zusammenarbeit mit der Universität Rostock hat die MaLisa-Stiftung eine Studie zur Geschlechterverteilung in der Coronaberichterstattung veröffentlicht, deren Ergebnisse eine erschreckende Schieflage bezüglich der Fragestellung aufzeigen, wer sich in Krisenzeiten öffentlich und medienwirksam äußert/ äußern darf. Obwohl der Frauenteil unter Ärzt*innen bei 47 % und im Bereich der Virologie, Infektionsepidemiologie und Mikrobiologie bei 45 % liegt, lag der Frauenanteil in den Fernsehberichterstattungen und Nachrichtensendungen von ARD, ZDF, RTL, Sat1 zu Corona (mit medizinischem Fokus) bei lediglich 17 %. In der Auswertung von Printmedien (online) mit knapp 80.000 Artikeln wurden Frauen nur zu rund 7 % als Expertinnen erwähnt. Als Virologinnen wurden sie zu lediglich 4 % benannt.  

 

Medizin war eines der häufigsten Gesprächsthemen in Sendungen mit Corona-Bezug. Andere häufige Themen umfassten Politik, Wirtschaft / Finanzen und Soziales. Frauen waren als Expert*innen bei diesem häufigen Themenschwerpunkt am meisten in der Rubrik Soziales vertreten – hier betrug der Frauenanteil 31 %. Corona-Berichterstattungsthemen, die während des Erhebungszeitraums am wenigstens Sendungszeit erhielten, waren das Thema „Gewalt gegen Frauen“ sowie „Gewalt in der Familie allgemein“.

 

Die Studienergebnisse sind bitter. Die Corona-Pandemie zeigt einmal mehr, was der französische Soziologe Pierre Bourdieu in seinem Buch zur Männlichen Herrschaft festhält, nämlich dass Frauen von den „ernsten Spielen des (öffentlichen) Lebens“ ausgeschlossen sind. Das ist umso mehr der Fall in Krisenzeiten.

 

>> zur Studie der MaLisa-Stiftung

 

Foto: Frauenbeauftragte

 

AKTUELLES
 

Bundesverfassungsgericht lehnt Verfassungsbeschwerde zur gendergerechten Sprache ab

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde einer Sparkassenkundin zur gendergerechten Sprache auf Formularen aus formalen Gründen abgelehnt. Somit kann die Beschwerdeführerin Marlies Krämer von ihrer Sparkasse weiterhin als "Kunde" angeschrieben werden. Krämer war zuvor vor den Bundesgerichtshof gezogen, der entschied, dass Frauen nicht durch das generische Maskulinum diskriminiert würden. Allerdings belegen wissenschaftliche Studien, dass Frauen bei der sprachlichen Verwendung des generischen Maskulinums eben oft nicht "mitgedacht" werden. So haben nur Männer die Gewissheit beim generischen Maskulinum immer gemeint zu sein - entweder spezifisch als Männer oder geschlechtsübergreifend, wenn "alle gemeint" sind.

 

Der Deutsche Juristinnenbund kritisierte die Entscheidung, unter anderem mit dem Verweis auf die Paradoxie, dass das Landesgleichstellungsgesetz (in diesem Fall von Saarland) zwar auch bei der Gestaltung von Vordrucken dem Grundsatz der Gleichberechtigung durch geschlechtsneutrale Bezeichnungen Rechnung trägt, dieses Recht aber nicht eingeklagt werden kann. Da bleibt abzuwarten, ob und was der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet, denn dahin will sich Krämer, so ihre Ankündigung, als nächstes wenden. 

 

>>  Informationen zu dem Urteil (Deutschlandfunk)

 

>> Pressemitteilung des Deutschen Juristinnenbunds

 

AKTUELLES
 

Ein Frauenmord ist kein Versehen

In einem offenen Brief, der von dem Dachverband des Ezidischen Frauenrats e.V. und der Frauenbegegnungsstätte UTAMARA e.V. initiiert und von zahlreichen weiteren Verbänden und Organisationen unterstützt wird, fordern die Unterzeichner*innen, (tödliche) Gewalt an Frauen ernst zu nehmen. Für die Unterzeichner*innen bedeutet dies unter anderem, Frauen Schutz vor Gewalt zu bieten, gefährliche Täter rasch strafrechtlich zu verfolgen und zur Verantwortung zu ziehen, Feminizid als strafverschärfendes Merkmal im Strafgesetz einzuführen, Feminizid statistisch zu erfassen und die Istanbul Konvention sofort umzusetzen.

 

Hintergrund des offenen Briefs ist die Erschießung der 27-jährigen Besma Akinci durch ihren Ehemann in Niedersachsen im April. Die Haftfähigkeit des Täters wurde durch einen Arzt verneint, nachdem der Täter erklärte, seine Frau „aus Versehen“ erschossen zu haben. Der Täter ist weiterhin auf freiem Fuß ist.

 

>> zum Offenen Brief

 

AKTUELLES
 

Foto: Henrike Lehnguth

 

Angriff auf die Gender Studies in Rumänien

Im Juni wurde in Rumänien ein Gesetz verabschiedet, dass Gender Studies in Schulen und Universitäten verbietet. Allen Bildungseinrichtungen wird untersagt, “Theorien und Meinungen über Gender Identität zu propagieren, wonach Gender ein separates Konzept vom biologischen Geschlecht ist.“ [Anm. der Red.: Aktuelle Forschung in den Gender Studies konzipiert Gender nicht als separates Konzept vom biologischen Geschlecht, sondern zeigt auf, dass die Idee (zweier) biologischer Geschlechter selbst sozial konstruiert ist.] Die rumänische Gesetzgebung folgt Ungarn und einem Rechtsruck, der sich insbesondere gegen LGBTIQ* Menschen richtet.

 

Aus den Reihen der rumänischen Wissenschaftler*innen haben sich bereits einige zu Wort gemeldet und den Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit stark kritisiert. Auch haben einige versichert, sich nicht durch das Gesetz beirren zu lassen. So kommentierte ein Professor der Universität Bukarest auf Facebook, dass Gender unberücksichtigt zu lassen für ihn bedeute, seiner wissenschaftlichen „Pflicht nicht nachzukommen“. 

 

>> zur New York Times

 

>> zu Euronews

 

AKTUELLES
 

Europarat startet Webseite über Frauenrechte in den Zeiten von Corona

Der Europarat hat eine Webseite über Frauenrechte und die Corona-Pandemie eingerichtet. Auf der Webseite sind vier Kacheln, die Ressourcen zu dem Thema aus unterschiedlichen institutionellen Blickwinkeln bereitstellen. Unter der Kachel „Promoting and Protection [?] Women’s Rights at National Level” werden die Maßnahmen vorgestellt, die die einzelnen Mitgliedsstaaten für Frauen und zum Schutz von Frauen in der Corona-Krise eingerichtet haben. Unter der Kachel „Council of Europe’s Response“ sind Beiträge zu Frauen in der Corona-Krise der verschiedenen Organe des Europarats aufgeführt. Unter der Kachel „Reactions by Other International Organizations“ sind die Initiativen und Beiträge anderer europäischer, regionaler und internationaler Organisationen aufgeführt, insbesondere Initiativen und Beiträge verschiedener Organisationen der Vereinten Nationen. Unter der Kachel „Civil Society Initiatives“ sind die Aktivitäten von Nichtregierungsorganisationen (NGOs), insbesondere Frauenrechtsorganisationen aufgeführt. Insgesamt verschafft die Webseite so einen guten ersten Einblick in die Initiativen der größeren politischen „Player“ für Frauen in der Corona-Pandemie.

 

>> zur Webseite

 

AKTUELLES
 

Elterngeldreform während der Corona-Pandemie

Am 7. Mai 2020 verabschiedete der Bundestag eine Anpassung des Elterngeldes. Die Regelungen treten rückwirkend zum 01.03.2020 in Kraft. Eltern, die in systemrelevanten Branchen und Berufen arbeiten, können ihre Elterngeldmonate bis spätestens Juni 2021 aufschieben. Der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit der Eltern fördert, wird nicht entfallen, wenn Eltern aufgrund der Covid-19-Pandemie mehr oder weniger arbeiten als geplant. Einkommensersatzleistungen, die Eltern aufgrund der Covid-19-Pandemie erhalten, reduzieren die Höhe des Elterngelds nicht.

 

>> Mehr Informationen

 

Foto: Frauenbeauftragte

 

INTERVIEW
 

Im Gespräch mit Katharina Lüdin, Vorsitzende des StuPa-Ausschusses Gleichstellung und Soziales; Samara Hammud, (ehemalige) AStA-Referentin für Interkulturelles und Antidiskriminierung; und Max Liebstein, Referat für Vernetzung und Interdisziplinarität

 

Das Gespräch führte Henrike Lehnguth

 

Bitte stellt Euch und Eure Aufgaben im StuPa oder Asta kurz vor.

 

Samara Hammud (SH): Ich bin seit eineinhalb Jahren AStA-Referentin für Interkulturelles und Antidiskriminierung. Das Amt selbst wurde ein Jahr vorher geschaffen. So waren viele Aufgaben noch nicht festgelegt und ich hatte großen Gestaltungsspielraum. Ein Hauptfokus meiner Arbeit sehe ich in der Vernetzung und als Anlaufstelle und Auffangstation. Aus der Arbeit ist das studentische Netzwerk IDA hervorgegangen. Hier finden betroffene Personen einen safer space, wo du einfach dazukommen kannst, es keine gefestigten, hierarchischen Strukturen gibt, und du auch nicht perfekt deutsch sprechen musst. Auf Landesebene habe ich mich bei der Novellierung des BerlHG engagiert und mich für die Einrichtung eines Antidiskriminierungsbüros stark gemacht.

 

Max Liebstein (ML): Ich bin seit mehr als drei Jahren im AStA. Vernetzung steht auch in meinem Referat im Vordergrund. Das Referat ist grundsätzlich dafür da, Fachschaftsräte zu unterstützen und die Fachschaften, den AStA und das StuPa miteinander in Kontakt zu bringen, um an gemeinsamen hochschulpolitischen Themen zu arbeiten. So bin ich in unterschiedliche hochschulpolitische Anliegen eingebunden, wie zurzeit der Berliner Erklärung der Vielen oder Gendergerechtigkeit. [Anm. d. Red. siehe nächste Frage] Ich finde es wichtig, neue Studierende hochschulpolitisch zu interessieren und die Strukturen für hochschulpolitisches Engagement transparent zu machen. Oft bin ich für Studierende die erste Ansprechperson bei Anliegen und kann ihnen sagen, wer zuständig ist, welche Rechtsgrundlagen es bei bestimmten Themen gibt und so weiter.

 

Katharina Lüdin (KL): Ich bin erst seit Oktober 2019 im StuPa, wo sich nach der Wahl neue Ausschüsse gebildet haben. So auch der Ausschuss für Gleichstellung und Soziales, dessen Vorsitzende ich bin. Im Fokus unserer Arbeit steht die Gleichstellung von Frauen*, Inter*, Trans* und nicht-binären Menschen. Ein weiterer Themenschwerpunkt ist Barrierefreiheit. Und es gibt Überschneidungen z.B. mit Samaras AStA Referat. Ich finde hier die Abgrenzung eher schwierig – zu sagen „wir machen nur Gleichstellung von Frauen* und andere beschäftigen sich nur mit Rassismus“. Und zu dem Thema gekommen bin ich, weil ich seit Jahren für Institutionen, auch hier an der UdK – bei Projekten von Studierenden – Texte und Websites auf gendergerechte Schreibweise überprüfe und korrigiere.  

 

Morgen (am 1. Juli) wird im AS ein Papier mit Maßnahmen zu Gendergerechtigkeit an der UdK Berlin vorgestellt, das von Euch initiiert und von den Frauenbeauftragten, der KfC und der Hochschulleitung unterstützt wird. Worum geht es genau?

 

KL: Uns waren drei Themen wichtig. Einmal das Thema gendergerechte Sprache. Das beinhaltet die Verwendung des Gender*Sternchens sowie neutrale Anreden und Formulierungen in universitären Dokumenten oder bei der Benennung von Studiengängen. Das bedeutet aber auch eine Anerkennung aller Inter*, Trans* und nicht-binären Identitäten durch die Option „divers“ auf allen Formularen, auch wenn das als Zwischenvariante zu betrachten ist – hin zu einer genderunabhängigen Welt. Das zweite Thema ist der selbstgewählte Vorname, also dass Inter*, Trans* und nicht-binäre Hochschulangehörige ihren selbstgewählten Vornamen benutzen können – [Anm. d. Red. Das bezieht sich auf die Nutzung des selbstgewählten Vornamens auf hochschulrelevanten Dokumenten wie Zeugnissen und Immatrikulationsbescheinigungen.] Oft konnte dies bisher nur mit psychologischen Gutachten und Gerichtsverfahren gehen – das ist diskriminierend, sehr belastend und teuer. Jetzt soll innerhalb der Hochschule der vom DGTI-ausgestellte Ergänzungsausweis ausreichen - rechtlich ist das auch kein Problem. Sogar Konten können mittlerweile mit dem Ergänzungsausweis eröffnet werden.

 

Und der dritte Punkt – da geht es um Toiletten für alle. Das binäre System von zwei Geschlechtern ist ein gesellschaftliches Konstrukt, dass so nicht mehr funktioniert. Inter*, Trans* und nicht-binäre Personen müssen sich immer wieder die Frage stellen, auf welche Toilette gehe ich? Wie werde ich von anderen gelesen? Sie machen diskriminierende Erfahrungen. Es kam auch schon zu Übergriffen. Durch Toiletten für alle kann sich das verbessern. Wir wollen aber nicht alle Toiletten als Toiletten für alle designieren, da es auch Stimmen nach eigenen Schutzräumen gab. So haben wir uns auf ein 50/50-System verständigt.

 

Was war der Auslöser gerade jetzt diese Maßnahmen anzustoßen? Was sagen andere Studierende dazu, mit denen Ihr im Austausch steht?

 

ML: Unsere Forderungen sind nicht erst jetzt entstanden, sondern mit dem Präsidentschaftswechsel wieder angestoßen worden. Der AStA hatte das bereits länger verfolgt. Der Präsidentschaftswechsel wurde stark von der Studierendenschaft begleitet. Das betrifft auch andere Themen, wie zum Beispiel den Klimawandel.

 

SH: Es wurden mehr Räume geschaffen. Durch die Ausschüsse im StuPA und durch das Netzwerk um IDA gibt es jetzt mehr Personen, die das Thema schultern. Es gibt mehr Leute, die sich dafür einsetzen.

 

ML: Und die Zusammenarbeit zwischen den Organen der Studierendenschaft funktioniert besser. Viele Themen, wie zum Beispiel, den Vornamen zu ändern, wurden in den letzten Jahren schon sehr oft an uns herangetragen. Als Kunsthochschule haben wir einfach eine große Vielfalt, gerade in Bezug auf sexuelle Identitäten. Und gerade an Kunsthochschulen werden Dinge wie Identität ja auch hinterfragt.

 

KL: Mir war bewusst, dass das jahrelang ein Thema war. Dann habe ich Max kontaktiert. Da war schon unheimlich viel Vorarbeit geleistet worden. Wir haben das Papier bei der Erarbeitung auch an betroffene Externe geschickt, um uns Feedback einzuholen und das auch stimmig zu machen. Ich erlebe, wie viele meiner engsten, verbundenen Personen betroffen sind. Das ist natürlich ein Motor. Auch bei uns an der Fakultät ist das megasichtbar.

 

Was hat Euch bewegt, Euch an der UdK im StuPA/ AStA zu engagieren? Was motiviert Euch, Euch gegen Diskriminierung einzusetzen?

 

SH: Im Austauschsemester in Rotterdam habe ich festgestellt, dass man sich dort gar nicht als Studierende hochschulpolitisch einbringen konnte. Gleichzeitig habe ich dort einen Kurs zu Critical Diversity besucht – das war sehr spannend. Die Dozentin dort war sehr direkt. Der Kurs hatte nicht den akademischen Schutzabstand zu den Themen, sondern hat uns angehalten, die eigene Position zu erfahren und zu nutzen. Nach dem Austauschsemester wollte ich mich politisch engagieren, da ich das hier an der UdK als Studierende tun kann.

 

Und ich bin eine Person, die von Sexismus und Rassismus – bis zu einem bestimmten Grad – betroffen ist. Da ich white passing bin und perfekt Deutsch spreche, habe ich das Gefühl, mich engagieren zu müssen. Das ist leider erst zum Studienende so gekommen.

 

ML: Bei mir war es andersrum. Ich war schon im 2. Semester im AStA. Das lag daran, dass ich eine Vorstellung vom Studieren hatte bzw. ein Wissen, dass es Möglichkeiten gäbe, die Uni und Lehre mit zu formen. Für mich gehörte das einfach dazu. Ich habe dann allerdings festgestellt, dass das doch eine kleinere Nische ist und sich viele Studierende nicht engagieren. Man muss ja zeitlich und finanziell auch gut genug dastehen, um sich engagieren zu können…die Strukturen kennen, gewählt werden. Für mich war das ein Lernprozess, dass ich in vielen Bereichen Privilegien habe, dieses Engagement leisten zu können. Ich sehe das auch als Aufgabe, um anderen den Zugang zu ermöglichen.

 

KL: Ich würde das Ganze aus dem Hochschulkontext rausheben. Für mich war es immer wichtig zu merken, ich kann etwas verändern. Schon im Gymnasium und an der Kunsthochschule in Hamburg, aber eben auch generell. In meinem Heimatland – der Schweiz – wurde das endgültige Frauenwahlrecht auf kantonaler Ebene erst am 27. November 1990 eingeführt. Und zwar nur aufgrund einer Klage von Frauen, der das Bundesgericht dann Recht gab und das Stimmrecht für Frauen auch auf kantonaler Ebene entgegen einem Mehrheitsentscheid der Männer der Landsgemeinde einführte. Das war immer ein Thema und Unverständnis für mich. Und ich habe deshalb auch schon sehr früh über Geschlecht als Spektrum nachgedacht. Im Grunde ist dieses binäre System aufgrund eines kolonialistischen Aktes entstanden bzw. hat sich gewaltvoll durchgesetzt.

 

Welche sozial- und hochschulpolitischen Themen bewegen Euch zurzeit außerdem? Wo seht Ihr künftig Handlungsbedarf?

 

SH: Angefangen bei jeder Diskriminierungsform und dann Intersektionalität. Bei der Erklärung der Vielen hat man ja gesehen, wie schwierig das ist. Und wie unbequem es an deutschen Institutionen ist, über Rassismus zu sprechen. Auch an der UdK. Die UdK kann nicht als separat betrachtet werden. Sondern wir sind mitten drin. Die Aktualität von Rassismus ist ganz weit oben. Aber das kann nicht getrennt werden von anderen Diskriminierungsformen.

 

Und da sind ja Fragen mit verknüpft – was ist Kunst? Was zählt als Kunst? Da sehe ich noch unheimlichen Handlungsbedarf. Das braucht eine hohe Dosis an Selbstkritik.

 

ML: Alles ja. Genauso wie bei Antirassismus und bei allen anderen Diskriminierungsformen ist es wichtig, ein Umdenken in der gesamten Universität anzuregen. Wir müssen daran arbeiten, dass jeder Bereich, ob Fakultätsrat oder anderes Gremium, sich gegen Rassismus und für Gendergerechtigkeit einsetzt. Und wir müssen uns fragen: Welche Institution wollen wir sein? Wo verlaufen rote Linien? Was ist nicht mehr verhandelbar?

 

KL: Dem ist wenig hinzuzufügen. Diskriminierung ist weiterhin da, intersektional und manchmal eben auch erst auf den zweiten Blick sichtbar. Rassismus, Sexismus, Ableismus, Antisemitismus, Klassismus, Ageism....Die Bearbeitung des Themenkomplexes ist ja nicht mit drei Forderungen zur Geschlechtergerechtigkeit abgeschlossen. Es fängt erst an. Und solange Diskriminierungspotenzial in institutionellen Strukturen da ist, aber auch im Alltag und den Köpfen der Menschen – schon bei der Sozialisierung von Kindern angefangen – muss ein Umdenken geschehen. Überall und dauerhaft.

 

Vielen Dank!

 

WISSENSWERTES
 

Foto: Henrike Lehnguth

 

Antirassismus und Rassismuskritik – Leseempfehlungen

Von Henrike Lehnguth

 

Tupoka Ogette. exit Racism: rassismuskritisch denken lernen. "Happyland" ist das Wort, das Ogette für den Zustand weißer Menschen gewählt hat, bevor sich diese bewusst mit Rassismus auseinander gesetzt haben. Und genau darum geht es in dem Buch. Durch historische Hintergrundinformation z.B. zur deutschen Kolonialgeschichte, durch geteilte Rassismuserfahrungen im Alltag, durch die Einführung unterschiedlicher Konzepte wie Microaggressionen und Themen wie "Die Macht der Sprache", aber insbesondere durch Reflektionsfragen und die persönliche Ansprache per "du" einen Raum zu schaffen, weiße Leser*innen auf ihrer Reise aus dem Happyland hin zu einem rassismuskritischen Verständnis der unterschiedlichen Lebensrealitäten in Deutschland und anderswo zu begleiten. Das Buch ist insbesondere als Einstieg in das Thema Rassismus sehr empfehlenswert!

 

Noah Sow. deutschland schwarz weiß. Das Buch von Noah Sow vereint ganz unterschiedliche Aspekte zu dem Thema Rassismus. Dazu gehören sowohl Analysen zu Rassismus der medialen Öffentlichkeit und eine historische Einführung zu Rassismus in Deutschland, als auch konkrete politische Forderungen sowie eine "Liste dummer Sprüche, die wir nie wieder hören wollen". Sow stellt in ihrem Buch immer wieder Zusammenhänge her, die den Perspektivwechsel ihrer Leser*innen herausfordern. So erklärt sie beispielsweise in ihrem "Ethno-Lexikon", dass eine Parallelgesellschaft eine Gruppe sei, "die eigene Werte- und Moralvorstellungen entwickelt hat, die Regeln unserer Gesellschaft nur teilweise anerkennt, sich freiwillig und absichtlich abgrenzt und für Außenstehende schwer verständlich kommuniziert" und nennt im Anschluss "Rollenspielfans", "Privatinternatschüler" und "Goths" als Beispiele. So wird der Begriff wirksam polemisch aus dem erwartbaren rassifizierten Bedeutungsgefüge befreit, mit dem er sonst so oft in Verbindung gebracht wird. Das Buch ist in seiner Breite zu dem Thema Rassismus und für alle, die mit Sows scharfzüngigem Ton etwas anfangen können, sehr empfehlenswert!

 

Fatima el-Tayeb. Undeutsch: Die Konstruktion des Anderen in der Postmigrantischen Gesellschaft. In ihrem Buch Undeutsch analysiert el-Tayeb, wie sich nach dem politischen Umbruch 1989 eine deutsche und europäische Identität verfestigt hat, die Schwarze Menschen und Menschen of Color als Andere positioniert. "Die zentrale Frage", laut el-Tayeb, "ist nicht wie und warum die "Integration" bestimmter Gruppen scheitert, sondern wie und warum bestimmte Gruppen innerhalb der Nation zu Außernseitern gemacht werden." Damit stellt el-Tayeb Rassismusamnesie (ihr Begriff) in das Zentrum eines hegemonialen deutschen und europäischen Identitätsverständnisses, zeigt also auf, wie tief Rassismus mit dem (weißen) Selbstverständnis des Deutschseins und Europäischseins verwoben ist. Sehr empfehlenswertes Buch!  

 

Und falls Sie/Ihr lieber Romane zu dem Thema Rassismus lest, dann lest doch: Americanah von Chimamanda Ngozie Adichie (für alle, die es noch nicht kennen), 1000 Serpentinen Angst von Olivia Wenzel (erst kürzlich erschienen) oder Caucasia von Danzy Senna (mittlerlweile ein Klassiker). Alle sehr empfehlenswert!

 

WISSENSWERTES
 

Plattformen zu Gender und Diversity in der digitalen Lehre

 

Zusammengestellt von Kim Voss

 

Toolbox „Gender und Diversity in der Lehre“ der FU Berlin

Die Toolbox bietet einen Überblick über gender- und diversitätsbewusste Sprache und Bildnutzung, Lehrmethoden und Redeverhalten, Gender und Diversity als Studieninhalte, sowie Good-Practice-Beispiele an Hochschulen.

 

 

Melanie Bittner: Digitale Lehre gender- und diversitätsreflektiert weiterdenken

Im Rahmen der bukof-Jahrestagung 2019 hat Melanie Bittner zu gender- und diversitätsbewusster Online-Lehre referiert. Melanie Bittner ist Mitarbeiterin im Projekt „Toolbox - Gender und Diversity in der Lehre“ der FU Berlin.

 

 

Ansprache von Studierenden. Richtiges „Gendern“ in der digitalen Kommunikation

Wie kann eine Diskriminierung bei der Ansprache von Studierenden vermieden werden? In der Toolbox der FU Berlin werden einige Strategien zusammengefasst.

 

 

Gender & Diversity in der digitalen Lehre der HTW Berlin

Eine wertschätzende Kommunikationskultur gehört ebenso zur gender- und diversitätsbewussten Online-Lehre wie das Vermeiden technischer und organisatorischer Barrieren. Die HTW gibt Tipps, was es zu beachten gilt.

 

 

Gender Mainstreaming und Diversity im E-Learning des Leibniz-Instituts für Wissensmedien

Das Institut gibt einen Überblick über Gender und Diversity in der digitalen Lehre und im E-Learning und ist mit zahlreichen Quellen und weiterführenden Informationen angereichert. Das Leibniz-Instituts für Wissensmedien erforscht Wissenserwerb und Wissenskommunikation mit digitalen Technologien und ist Teil der Leibniz-Gemeinschaft.

 

 

Online-Tool Equal+ der Universität Freiburg (CH)

Das Online-Tool der Universität Freiburg hilft bei der Selbstevaluation und Weiterbildung in Bezug auf geschlechtergerechte Hochschullehre.

 

 

Gender & E-Learning der Universität Duisburg-Essen

Im Gender-Portal der Universität Duisburg-Essen gibt es eine Übersicht zu gendergerechtem E-Learning mit vielen weiterführenden Links und Literatur.

 

 

RyLee Hühne: Geschlechtervielfalt digital. Anforderungen des neuen Personenstandsgesetzes an IT-Systeme

Im Rahmen der Konferenz „Personenstand: divers. Gleichstellung weiterdenken“ an der FernUniversität in Hagen am 25.6.2020 hat RyLee Hühne (Fachhochschule Südwestfalen) zur technischen Umsetzung von Geschlechtervielfalt referiert.

 

 

Diskriminierungskritische Lehre. Denkanstöße aus den Gender Studies der HU Berlin

Die umfangreiche Handreichung geht auf Spannungsfelder und Grundbegriffe der diskriminierungskritischen Lehre ein und gibt praktische Tipps zur Vorbereitung, Durchführung und Evaluierung einer Lehrveranstaltung.

 

PUBLIKATIONEN
 

Jahresbericht: Antidiskriminierungsstelle

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat im Juni den Jahresbericht 2019 veröffentlicht, der unter anderem die drei Schwerpunktthemen Rassismus, Diskriminierung durch Algorithmen und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz näher beleuchtet. Laut Bericht sind die Beratungsanfragen in den letzten Jahren stetig gestiegen. So gab es 2019 insgesamt 3.580 Beratungsanfragen - der größte Anteil davon (33%) war zu rassistischer Diskriminierung.

 

Die Antidiskriminierungsstelle verweist darauf, dass rassistisch motivierte Straftaten seit Jahren zunehmen. Auch Alltagssituationen wie beispielsweise die Wohnungssuche sind durch Rassismuserfahrungen geprägt. So berichten ein Drittel aller befragten Personen mit Migrationshintergrund schon bei der Wohnungssuche diskriminiert worden zu sein. Gleichzeitig erklärten 41% der Befragten einer Stichproben-Umfrage, große oder sehr große Bedenken zu haben, eine Wohnung an eine eingewanderte Person zu vermieten. Neben den drei Schwerpunktthemen, geht der Bericht auch noch auf Veranstaltungen und Publikationen ein. 

 

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Foto: Antidiskriminierungsstelle des Bundes

 

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Hinweis zur Webseite: das Corona-Dossier des Landesfrauenrats

Im Corona-Dossier trägt der Landesfrauenrat Berlin Stellungnahmen, Aufrufe und Studien zum Thema Corona und Gleichstellung zusammen. Zu den neuesten Beiträgen vom Juni/Juli gehört eine Studie der Technischen Universität München zum Thema häusliche Gewalt während der Corona-Pandemie sowie eine Studie des Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin und in Zusammenarbeit mit der Universität Bielefeld.

 

>> zum Corona-Dossier

 

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Genderverteilung in den Fächern Komposition & Musiktheorie

Nur etwa ein Sechstel der Lehrenden in den Fächern Komposition und Musiktheorie ist weiblich. Das ergibt eine statistische Recherche der hauptberuflichen Frauenbeauftragten der UdK Berlin und Vertreterinnen aus dem Fachbereich Komposition der Fakultät Musik sowie KLANGZEITORT. Dazu haben UdK-Professorin Kirsten Reese und Dr. Irene Kletschke nun einen Fachartikel veröffentlicht. Hier stellen sie die statistischen Ergebnisse der Recherche dem aktuellen Diskurs über Gender und Diversität in der zeitgenössischen Musik und Komposition gegen Zudem schlagen sie konkrete Maßnahmen vor, um gendergerechtere Bedingungen an Hochschulen zu schaffen.

 

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Foto: Frauenbeauftragte

 

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Studieren mit Kind in Zeiten von Covid19

Das Deutsche Studentenwerk hat auf seiner Webseite Ressourcen rund um das Thema "Studieren mit Kind" zusammengetragen, darunter auch Informationen zum Thema "Studieren mit Kind in Zeiten von Covid19".

 

>> zur Webseite

 

AKTIONEN
 

UdK KUNST RAUM STADT

Die UdK Berlin hat für den 16. und 17. Juli die Demonstration  KUNST RAUM STADT angemeldet. Sie wird unter den derzeitgen Bedingungen der Krise künstlerische Begegnungen für alle ermöglichen. Mit dabei sein werden auch wir vom Büro der Frauenbeauftragten.

 

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IMPRESSUM

 

Verantwortlich: Universität der Künste Berlin - Frauenbeauftragte - Naile Tanış

Texte / Redaktion: Dr. Henrike Lehnguth

Mitarbeit: Kim Voss

Fotos: frauenbeauftragte
Text: frauenbeauftragte@udk-berlin.de

www.gleichstellungspolitik.udk-berlin.de
www.facebook.com/genderanddiversityUDKBERLIN
www.instagram.com/udkberlin_gender.diversity

 

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