Musiktherapie Master (berufsbegleitend, weiterbildend)

Allgemeines

Es findet aktuell kein Bewerbungs- und Zulassungsverfahren statt.

    • ein abgeschlossenes musikalisches, pädagogisches, psychologisches oder medizinisches Hochschulstudium
      • in Einzelfällen kann der Prüfungsausschuss auch weitere Fächer zulassen
      • In begründeten Ausnahmefällen kann die Zulassung auch erfolgen, wenn statt eines Hochschulabschlusses die für das Studium erforderliche Eignung im Beruf erworben wurde.
        • Die Anerkennung berufspraktisch erworbener Kompetenzen und Fähigkeiten erfolgt im Rahmen einer gesonderten Eignungsprüfung. Durch diese Eignungsprüfung soll die Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikation mit der eines abgeschlossenen berufsqualifizierenden Studiums festgestellt werden. Formale Voraussetzung für die Feststellung der Eignung ist eine nachgewiesene ca. fünfjährige intensive Beschäftigung mit musiktherapeutischen Inhalten.
    • eine mindestens einjährige qualifizierte berufspraktische Erfahrung
    • eine Hospitation an einer Institution mit klinisch-therapeutischer oder psychosozialer Ausrichtung
      • es muss keine Musiktherapie stattfinden 
      • Für Bewerber*innen ohne Erfahrung im psychosozialem Bereich: mindestens 10 Wochen insgesamt mindestens 50 Stunden
      • Für Bewerber*innen mit Erfahrung: mindestens 6 Wochen mit insgesamt mindestens 30 Stunden.
      • Supervision wird empfohlen
      • Der Beginn der Hospitation darf nicht länger als 2 Jahre zurückliegen.
    • künstlerische Begabung im Hinblick auf die musiktherapeutische Ausrichtung des Studiengangs
    • Sprachkenntnisse Deutsch C1 nach GER

    Weitere wichtige Hinweise zu den Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der Webseite des Studiengangs.

     

    • Regelstudienzeit: 6  Semester, 120 Leistungspunkte
    • Studienabschluss: Master of Arts (MA)

     

  • Am 24. Januar 2026 findet der Infotag zum berufsqualifizierenden Masterstudiengang Musiktherapie statt. 
    Mehr Informationen dazu finden Sie hier.