ein abgeschlossenes musikalisches, pädagogisches, psychologisches oder medizinisches Hochschulstudium
in Einzelfällen kann der Prüfungsausschuss auch weitere Fächer zulassen
In begründeten Ausnahmefällen kann die Zulassung auch erfolgen, wenn statt eines Hochschulabschlusses die für das Studium erforderliche Eignung im Beruf erworben wurde.
Die Anerkennung berufspraktisch erworbener Kompetenzen und Fähigkeiten erfolgt im Rahmen einer gesonderten Eignungsprüfung. Durch diese Eignungsprüfung soll die Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikation mit der eines abgeschlossenen berufsqualifizierenden Studiums festgestellt werden. Formale Voraussetzung für die Feststellung der Eignung ist eine nachgewiesene ca. fünfjährige intensive Beschäftigung mit musiktherapeutischen Inhalten.
eine mindestens einjährige qualifizierte berufspraktische Erfahrung
eine Hospitation an einer Institution mit klinisch-therapeutischer oder psychosozialer Ausrichtung
es muss keine Musiktherapie stattfinden
Für Bewerber*innen ohne Erfahrung im psychosozialem Bereich: mindestens 10 Wochen insgesamt mindestens 50 Stunden
Für Bewerber*innen mit Erfahrung: mindestens 6 Wochen mit insgesamt mindestens 30 Stunden.
Supervision wird empfohlen
Der Beginn der Hospitation darf nicht länger als 2 Jahre zurückliegen.
künstlerische Begabung im Hinblick auf die musiktherapeutische Ausrichtung des Studiengangs
Sprachkenntnisse Deutsch C1 nach GER
Weitere wichtige Hinweise zu den Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der Webseite des Studiengangs.
Regelstudienzeit: 6 Semester, 120 Leistungspunkte
Studienabschluss: Master of Arts (MA)
Am 24. Januar 2026 findet der Infotag zum berufsqualifizierenden Masterstudiengang Musiktherapie statt. Mehr Informationen dazu finden Siehier.
Ihre Bewerbung - Schritt für Schritt
Alle im Folgenden genannten Schritte müssen innerhalb der Bewerbungsfrist des jeweiligen Studiengangs erfolgen. Es wird empfohlen, die Bewerbung möglichst frühzeitig innerhalb der Bewerbungsfrist vorzunehmen, damit Sie auftauchende Fragen rechtzeitig mit unserem StudyGuide klären können.
Registrieren und verifizieren Sie sich (sofern noch nicht in der Vergangenheit geschehen) im Bewerbungsportal der UdK Berlin: https://my.udk-berlin.de
Höhe der Gebühren je Antrag: 30,00 EUR (zzgl. Gebühren bei Auslandsüberweisungen)
Nachweismöglichkeit: Kontoauszug oder Überweisungsbestätigung mit Wertstellungsdatum / Valuta / Value date
Universität der Künste Berlin IBAN: DE 72 1009 0000 8841 0150 46 BIC: BEVO DE BB XXX Verwendungszweck: 35/01036, Studiengang, Name, Bewerbungsnummer
Berliner Volksbank eG Budapester Straße 35 10787 Berlin Germany
Bei Auslandsüberweisungen: Bitte achten Sie darauf, dass Sie bei der Überweisung alle anfallenden Überweisungsgebühren (OUR – sender pays costs) übernehmen.
Im Laufe der Antragsstellung werden Sie zum Einreichen von formalen Unterlagen aufgefordert. Bereiten Sie diese bitte als je ein PDF (max. 5 MB) vor.
Formale Unterlagen:
Lebenslauf
Zeugnis des Hochschulabschlusses (siehe Zulassungsvoraussetzung)
Leistungsnachweis / Transcipt of Records des BA-Abschlusses
ggf. Vorprüfungsdokument (VPD) von uni-assist (siehe FAQs)
Sprachnachweis Deutsch C1 nach GER für internationale Bewerber*innen (siehe FAQs)
Bewerbung auch mit Deutsch B2 möglich
Motivationsschreiben
Nachweis der qualifizierten berufspraktischen Erfahrung
min. ein Jahr, Vollzeit
z.B. Arbeitszeugnisse, Bescheinigungen des Arbeitgebers
Nachweis einer Hospitation im psychologischen Bereich
Der Beginn der Hospitation darf nicht länger als 2 Jahre zurückliegen.
Bericht/Reflexion über die Hospitation (1,5 - 3 Seiten)
falls vorhanden: Nachweis über Supervision zur Hospitation
ohne Erfahrung: min. 50 Stunden, verteilt auf zehn Wochen
mit Erfahrung: min. 30 Stunden, verteilt auf sechs Wochen
Nachweis der überwiesenen Bewerbungsgebühren
Loggen Sie sich im Bewerbungsportal (https://my.udk-berlin.de) ein und stellen Sie innerhalb der Bewerbungsfrist einen Antrag auf Zulassung für den gewünschten Studiengang und laden Sie die formalen Unterlagen hoch.
Für Bewerber*innen ohne Musik- oder musikpädagogischen Abschluss: 1. musiktheoretische Prüfung, die die Kenntnisse der allgemeinen Musiklehre und ein gutes Gehör deutlich macht: • Bestimmen von Instrumenten von vorgespielten Beispielen • Einordnen von vorgespielten Beispielen in bestimmte Musikepochen • Rhythmisieren einer gegebenen Melodie • Nachschreiben eines einstimmigen Beispiels (Melodiediktat) • Bestimmen von schriftlich vorgegebenen Dreiklängen und Septakkorden in Grundstellungen und Umkehrungen • Bezeichnen einer Passage aus einem klassischen Werk mit Funktions- oder Stufenbezeichnung
2. Verfahren zur Überprüfung der interpretatorischen (instrumentalen/vokalen) Fähigkeiten: • Vorspiel auf einem Haupt- und einem Nebenfachinstrument: gefordert sind ein Melodie- oder Rhythmus- und ein Harmonieinstrument (Begleiter*innen können mitgebracht werden). Es sind je zwei Werke eigener Wahl aus verschiedenen Stilepochen vorzutragen, für das Hauptfach beide Werke mindestens mit mittlerem Schwierigkeitsgrad: Klavier z. B.: J. S. Bach zwei- und dreistimmige Inventionen; Sonaten von Haydn, Mozart, Beethoven; Robert Schumann „Kinderszenen“; C. Debussy „Arabesques“; B. Bartók „Mikrokosmos IV“; Blockflöte z. B.: Sonaten von Loillet und Händel; Spielbuch für Sopran-Flöte H. 12 (Hänssler-V., Stuttgart); C. Lechner Kl. Tanz- und Spielstücke; Volksliedimprovisationen (Bärenreiter 1104 u. 1257); Violine z. B.: Sonaten von Händel, Mozart oder Sonatine von Schubert etc. Für andere Instrumente gilt Entsprechendes. Auch Stücke aus dem Bereich der Unterhaltungsmusik sind möglich.
Für alle Bewerber*innen: 1. Gruppenverfahren zur Feststellung der spielerisch-kommunikativen Beziehungsfähigkeit; es ist u. a. ein selbstgewähltes Lied vorzutragen, bei dem sich die Kandidat*innen selbst instrumental begleiten müssen. 2. Gruppenverfahren (Improvisation) zur Feststellung der Fähigkeit, Musik als persönliches Ausdrucksmittel und Mittel zwischenmenschlicher Verständigung einsetzen zu können 3. Einzelgespräche über bisherige berufliche Erfahrungen sowie die Hospitationserfahrung 4. Einzelgespräche, die die Berufsmotivation und die persönliche Entwicklung zum Inhalt haben. Überprüft werden u. a. die seelische Belastbarkeit, Beziehungsfähigkeit, Wahrnehmungs- und Reflexionsfähigkeit
Kosten
Der Masterstudiengang Musiktherapie ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt bei monatlicher Zahlung 407 EUR zuzüglich einer einmaligen Startgebühr in Höhe von 1.850 EUR, d.h. bei einer Studiendauer von 6 Semestern 16.502 EUR für das gesamte Studium. Zuzüglich wird jeweils der Semesterbeitrag fällig.
Ausführliche Informationen zu den Gebühren und zu Möglichkeiten der Finanzierung finden Sie auf der Musiktherapie Website Informationen zum Semesterbeitrag finden Sie hier.