Prüfungen
Aktuelle Prüfungsordnungen
Die Prüfungsordnung legt die Rahmenbedingungen für Prüfungen an Hochschulen fest. Sie ist rechtsverbindlich. Unter anderem finden Sie darin Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen, der Regelstudienzeit, der Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen, der Einstufung in höhere Fachsemester, dem Prüfungsablauf, den Prüfungsterminen und den Anmeldefristen.
Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang ab 06/2023
»Lehramt an Grundschulen mit den vertieften Fach Musik«
Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang von 2021 - 06/2023
»Lehramt an Grundschulen mit den vertieften Fach Musik«
Prüfungsordnung für den Masterstudiengang
»Lehramt an Grundschulen mit den vertieften Fach Musik«
Prüfungsordnung für MÄErz für den Bachelor- und Masterstudiengang
»Lehramt an Grundschulen mit den vertieften Fach Musik«
(Gilt für die Fächer Bildende Kunst und Musik)
Informationen zu Prüfungen
Das Institut für Musikwissenschaft hat eine Toolbox mit wichtigen Hinweisen zu Prüfungen zusammengestellt. Sie finden dort Informationen zum wissenschaftlichen Arbeiten sowie Zugang zu allen wichtigen Formularen, die Sie für die Anmeldung zu Prüfungen benötigen.
Der Prüfungsausschuss
Ansrechpartner*innen im Prüfungsausschuss
Hier finden Sie die/den zuständigen Ansprechpartner*innen für die Lehramststudiengänge Musik.
Aufgaben
Der Prüfungsausschuss ist für alle Fragen im Zusammenhang mit Prüfungsordnungen zuständig und ist somit die entscheidende Instanz für alle prüfungsrelevanten Auslegungs- und Streitfragen. Der Prüfungsausschuss
- bestellt die Prüfer*innen sowie die Beisitzenden
- legt die Prüfungstermine fest
- achtet darauf, dass die Prüfungsbestimmungen eingehalten werden und
- entscheidet über die Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen.
Näheres finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung unter §7.
Zusammensetzung
Für das Fach »Lehramt Integrierte Sekundarschule/Gymnasium mit vertieftem Fach Musik« ist der Prüfungsausschuss Musik zuständig. Seine Mitglieder und deren Stellvertreter*innen werden vom Fakultätsrat gewählt. Vertreten sind:
- drei Hochschullehrer*innen
- ein*e akademische Mitarbeiter*in
- ein*e Student*in
Der Prüfungsausschuss wählt aus den professoralen Mitgliedern eine*n Vorsitzende*n. Der Prüfungsausschuss kann durch Beschluss, Zuständigkeiten auf die/den Vorsitzende*n übertragen. Näheres finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung unter §7.
Von den Formularseiten des Institus für Musikpädagogik aus können Sie Anträge an den Prüfungsausschuss und die Studiengansleitung stellen.