Prüfungen
Aktuelle Prüfungsordnungen
Prüfungsordnung Bachelor of Arts Lehramt Musik an ISS/Gymnasien (ab WS 2024)
Prüfungsordnung Bachelor of Arts Lehramt Musik an ISS/Gymnasien (WS 2018 – WS 2023)
Prüfungsordnung Master of Education Lehramt Musik an ISS/Gym
Die Prüfungsordnung legt die Rahmenbedingungen für Prüfungen an Hochschulen fest. Sie ist rechtsverbindlich. Unter anderem enthält sie Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen, der Regelstudienzeit, der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, den Studienzeiten, der Einstufung in höhere Fachsemester, dem Prüfungsablauf, den Prüfungsterminen und den Anmeldefristen.
Informationen zu Prüfungen
Das Institut für Musikwissenschaft hat eine Toolbox mit wichtigen Hinweisen zu Prüfungen zusammengestellt. Dort finden Sie Informationen zum wissenschaftlichen Arbeiten sowie Zugang zu allen wichtigen Formularen, die Sie für die Anmeldung zu Prüfungen benötigen.
Der Prüfungsausschuss
Ansprechpartner*innen im Prüfungsausschuss
Hier finden Sie die zuständigen Ansprechpartner*innen des Prüfungsausschusses für die Lehramststudiengänge Musik.
Aufgaben
Der Prüfungsausschuss ist für alle Fragen im Zusammenhang mit Prüfungsordnungen zuständig und ist somit die entscheidende Instanz für alle prüfungsrelevanten Auslegungs- und Streitfragen. Der Prüfungsausschuss
- bestellt die Prüfer *innen sowie die Beisitzenden
- legt die Prüfungstermine fest
- achtet darauf, dass die Prüfungsbestimmungen eingehalten werden und
- entscheidet über die Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen.
Näheres dazu finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung unter §7.
Zusammensetzung
Für das Fach »Lehramt Integrierte Sekundarschule/Gymnsium mit vertieftem Fach Musik« ist der Prüfungsausschuss Musik zuständig. Seine Mitglieder und deren Stellvertreter*innen werden vom Fakultätsrat gewählt. Vertreten sind:
- drei Hochschullehrer*innen
- eine akademische Mitarbeiterin oder ein akademischer Mitarbeiter
- eine Studentin oder ein Student
Der Prüfungsausschuss wählt aus den professoralen Mitgliedern eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden. Der Prüfungsausschuss kann durch Beschluss, Zuständigkeiten auf den Vorsitzenden oder die Vorsitzende übertragen. Näheres finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung unter §7.
Von den Formularseiten des Instituts für Musikpädagogik aus können Sie Anträge an den Prüfungsausschuss und die Studiengangsleitung stellen.