Aktuelle Termine

FLINTA*-Vollversammlung der Fakultät Gestaltung 2025

Einladung zur FLINTA*-Vollversammlung der Fakultät Gestaltung am Dienstag, 10.06.2025 um 17Uhr, Raum 004, Hardenbergstraße 33

Liebe Mitglieder der Fakultät Gestaltung,

wir suchen Kandidat*innen aus der Studierendenschaft oder Mittelbau, die sich für das Amt der nebenberuflichen Frauen*- und Gleichstellungsbeauftragten der Fakultät Gestaltung zur Wahl aufstellen lassen möchten (Nachfolge von Elke Schneider).

Amtszeit: 01.10.2025-30.09.2027

((( Gewählt werden soll außerdem ein*e dritte*r Stellvertreter*in neben Ileana Berning und Nora Shalabi, die seit 01.06.2024 das Amt der stellv. nebenberuflichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten inne haben.

Amtszeit: 01.07.2025-30.06.2027 )))> diese Stelle wird aufgrund der Haushaltskürzungen gestrichen.

Das Wahlamt der Frauen*- und Gleichstellungsbeauftragten ist ein politisches Amt mit den Aufgabengebieten:

– Einsatz für Geschlechtergerechtigkeit

– Begleitung von Einstellungs- und Berufungsverfahren an der Fakultät

– Gremienarbeit wie z.B. im Fakultätsrat und im Beirat

– Beratung und Unterstützung von Personen die z.B. von geschlechtsbezogener beziehungsweise intersektionaler Diskriminierung und/oder Gewalt betroffen sind

– Begleitung der Vergabe der Mittel aus dem Anreizsystem 

– inhaltliche Auseinandersetzung und Weiterbildung

> Weitere Informationen zur Arbeit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten findest du hier und hier.

Informationen zur Aufwandsentschädigung sind hier zu finden.

Um gleiche Bedingungen für alle Kandidat*innen herstellen zu können bitten wir, die Absicht zur Kandidatur für das Wahlamt vorab bei uns anzukündigen (gerne per Mail an Nora frauenbeauftragte3fak02_ @udk-berlin.de).

Die Wahl findet im Rahmen der FLINTA*-Vollversammlung am 10.06.2025 um 17.00 Uhr in R 004 in der Hardenbergstr. 33 statt. 

Dort haben die Kandidat*innen die Gelegenheit, sich ausführlicher vorzustellen. 

Wir freuen uns auf alle Interessent*innen und Kanditat*innen und stehen gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Herzlich,

Elke, Beke, Ileana und Nora

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Die Grundordnung der UdK Berlin lehnt sich bei dem Thema Wahl Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) und an das Landesgleichbehandlungsgesetz (LGG) an.

BerlHG § 59 (4) Die Wahl der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten wird in der Grundordnung nach dem Grundsatz der Viertelparität geregelt. Wahlberechtigt sind nur die weiblichen Mitglieder der Hochschule. Zur hauptberuflichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten können auch Frauen gewählt werden, die nicht Mitglied der Hochschule sind. Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten werden nach ihrer Wahl vom Präsidium der Hochschule oder dem Vorstand der Charité bestellt. Die Bestellung der hauptberuflichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten erfolgt für sechs Jahre, die der nebenberuflichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten sowie der Stellvertreterinnen der haupt- und nebenberuflichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten für mindestens zwei Jahre.

LGG § 16a:

1) Wahlberechtigt sind alle weiblichen Beschäftigten der Dienststelle. Abgeordnete oder nach § 20 des Beamtenstatusgesetzes zugewiesene Beschäftigte, Beamtinnen im Vorbereitungsdienst und Beschäftigte in entsprechender Ausbildung sind nur bei ihrer Stammbehörde wahlberechtigt.

(2) Wählbar sind alle weiblichen Beschäftigten, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit einem Jahr im öffentlichen Dienst und seit drei Monaten im Dienst des Landes Berlin oder einer landesunmittelbaren Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts beschäftigt sind. Nicht wählbar sind Beschäftigte, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzen, sowie

Diese beiden Gesetze schließen TIN* Personen leider nicht ein. Die Grundordnung der UdK Berlin wurde erst 2022 überarbeitet, es wurde aber bei der Neufassung nicht daran gerüttelt, dass das Amt der FGB auch von TIN* Personen ausgefüllt werden kann. Wir sehen das sehr kritisch und möchten uns von jeglicher Exklusion von TIN*-Personen in Gleichstellungsarbeit ganz klar distanzieren. Jedoch unterliegen wir leider den rechtlichen Vorgaben. Dennoch möchten wir alle FLINTA*-Personen herzlich zur Vollversammlung einladen, um beispielsweise auch darüber in den Diskurs zu gehen.

Tagesordnung zur FLINTA*-Vollversammlung am 10.06.2025, 17.00 Uhr

Hardenbergstraße 33, Raum 004

1. Begrüßung durch Elke Schneider, Beke Bücking, Nora Shalabi und Ileana Berning

2. Rückblick und Ausblick 

3. Vorstellung der Kandidat*innen für das Amt der Frauen*-und Gleichstellungsbeauftragten

4. Wahl der FrGB

5. Verschiedenes

 

 

Zeitlicher Ablauf der Vergabe und Verwendung der Anreizmittel

Jährliche Bewerbungsfrist: 02.01. - 31.01.

Am ersten Dienstag nach Fristende findet die Sitzung der Kommission für die Vergabe der Mittel statt.
Die Bekanntgabe der Verteilung der Mittel erfolgt im Anschluss zeitnah per Mail.

Die Mittel müssen in jedem Jahr bis zum 31.10. verwendet werden. Eine eventuelle spätere Abrechnung kann nur mit vorheriger Zustimmung der jeweiligen Institutsverwaltung erfolgen.