Altersvorsorge
Als Beamter*Beamtin auf Lebenszeit besteht ein Anspruch auf Zahlung eines Ruhegehalts, wenn die hierfür gesetzlich festgelegten Voraussetzungen erfüllt werden. ln der Regel setzt dies eine sogenannte fünfjährige versorgungsrechtliche Wartezeit und das Erreichen der allgemeinen gesetzlichen Altersgrenze voraus. Die Höhe des Ruhegehalts orientiert sich an der individuellen Dienstzeit und der Höhe der Besoldung, die während der aktiven Dienstzeit ausgezahlt wurde (max. 71,75 % der zuletzt - mindestens zwei Jahre - bezogenen ruhegehaltfähigen Dienstbezüge).
Weitere Informationen zum Thema Ruhegehalt und Versorgung finden Sie unter www.berlin.de/landesverwaltungsamt/versorgung/.
Zusätzlich zur gesetzlichen Rente bietet die UdK Berlin den Tarifbeschäftigten eine betriebliche Altersvorsorge bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), bei der tarifbeschäftigte Mitarbeiter*innen versichert werden. Die Leistungen aus dieser Pflichtversicherung (VBL klassik) umfassen neben einer lebenslangen Betriebsrente auch eine Rente bei voller oder teilweiser Erwerbsminderung und einen Schutz für Hinterbliebene. Als soziale Komponenten werden u. a. Mutterschutzzeiten und Elternzeit bei der Rentenberechnung berücksichtigt.
Weitere Informationen der VBL finden Sie unter www.vbl.de.