Sicherer Job mit transparenter Vergütung

Die UdK Berlin ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts eine Arbeitgeberin des öffentlichen Dienstes und bietet damit auch in Krisenzeiten einen zukunftssicheren Arbeitsplatz. Der Verdienst für die Tätigkeiten an der UdK Berlin ist gesetzlich bzw. tarifvertraglich festgelegt und damit transparent, sicher und attraktiv.

Als Beamter*Beamtin der UdK Berlin erhalten Sie ein Grundgehalt, das bei Vorliegen der Voraussetzungen um stellen- und familienbezogene Zulagen/Zuschläge ergänzt wird. Das Grundgehalt wird entsprechend der individuellen Voraussetzungen und der Laufbahnbefähigung in einer Erfahrungsstufe der jeweiligen Besoldungsgruppe festgesetzt. Die Erfahrungsstufe richtet sich nach hauptberuflichen Vorerfahrungen oder Qualifikationen. In der Besoldungsordnung A steigen zudem die Erfahrungsstufe und damit das Grundgehalt mit der Dauer des Dienstverhältnisses zur UdK Berlin. Zudem wird eine nach Besoldungsgruppen gestaffelte Jahressonderzahlung gewährt. Beamt*innen der UdK Berlin mit einem Grundgehalt bis einschließlich der Besoldungsgruppe A 13 erhalten außerdem eine nicht ruhegehaltfähige monatliche Hauptstadtzulage in Höhe von insgesamt bis zu 150 € bestehend aus einem monatlichen Zuschuss für ein Firmenticket des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) und einem monatlichen Zulagenbetrag.
Mit Hilfe des Besoldungsrechners des externen Angebotes www.oeffentlicher-dienst.info/beamte/be/* können Sie sich einen ersten Überblick über die Höhe Ihrer Besoldung verschaffen.

Das Entgelt der Tarifbeschäftigten der UdK Berlin ist tarifvertraglich im TV-L Berliner Hochschulen festgelegt. Die Höhe des Tabellenentgeltes wird durch die Eingruppierung und die Stufe bestimmt, wobei die Stufenzuordnung anhand der bisherigen beruflichen Tätigkeiten innerhalb und/oder außerhalb des öffentlichen Dienstes nach den tarifvertraglichen Regelungen festgestellt wird. Die Erfahrungsstufen steigen gemäß der Entgelttabelle mit der Dauer des Dienstverhältnisses zur UdK Berlin. Neben dem Tabellenentgelt können in Abhängigkeit von der Eingruppierung, der Art oder der zeitlichen Lage der Tätigkeit noch Zulagen, wie z. B. Schichtzulage zustehen. Zudem wird eine nach Entgeltgruppen gestaffelte Jahressonderzahlung gewährt. 
Das externe Angebot www.oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/* bietet einen ersten Überblick über Ihren Verdienst als Tarifbeschäftigte*r bei der UdK Berlin.

Als Beamter*Beamtin und als Tarifbeschäftigte*r der UdK Berlin können Sie zudem vermögenswirksame Leistungen beantragen. Es handelt sich hierbei um Geldleistungen, die die Arbeitgeber*innen für die Arbeitnehmer*innen bzw. Beamt*innen in einer der in § 2 Abs. 1 Vermögensbildungsgesetz (VermBG) genannten Anlageformen anlegt. Die vermögenswirksame Leistung beträgt bei Vollbeschäftigung monatlich 6,65 €, bei Teilzeitbeschäftigung anteilig entsprechend der vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit.

Die Gebäude der UdK Berlin sind gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen, für die die UdK Berlin ihren Beschäftigten ein vergünstigtes Firmentickt des VBB zur Verfügung stellt.

*www.oeffentlicher-dienst.info ist ein Angebot außerhalb des Verantwortungsbereiches der UdK Berlin. Für den Inhalt und die Richtigkeit von Berechnungen wird keinerlei Haftung übernommen. Bitte beachten Sie, dass Sie aus den von Ihnen durchgeführten Berechnungen keine Rechtsansprüche herleiten können.