Transparenz

Initiative Transparente Zivilgesellschaft 2023/2024

Die Stiftung der Universität der Künste Berlin verpflichtet sich den Zielen der Initiative Transparente Zivilgesellschaft

Transparenz ist uns wichtig. Deshalb möchten wir uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft anschließen. Wir verpflichten uns, die folgenden zehn Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und aktuell zu halten.

 

Hier finden Sie Informationen über die Stiftung auf der Grundlage der freiwilligen Selbstverpflichtung:

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

Name, Sitz, Anschrift

Stiftung der Universität der Künste Berlin

Einsteinufer 43
D-10587 Berlin

Website: www.udk-berlin.de/stiftung

stiftung@udk-berlin.de

Gründungsjahr: 2023

 

2. Vollständige Satzung

Download

 

3. Angaben zur Steuerbegünstigung

Die Stiftung ist rechtlich selbständig und gemeinnützig tätig. Im Schreiben des Finanzamts vom 7. November 2023 wird nach § 60a Abs. 1 AO festgestellt, dass die Satzung der Körperschaft „Stiftung der Universität der Künste Berlin“ in der Fassung vom 30. Juni 2023 die satzungsgemäßen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO einhält. Die Körperschaft fördert nach ihrer Satzung im Sinne der §§ 51ff. AO ausschließlich und unmittelbar folgende gemeinnützige Zwecke:

- die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 1 AO),

- die Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 5 AO),

- die Förderung der Bildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) AO).

 

4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger*innen

Mitglieder des Kuratoriums 2023/2024

Prof. Dr. Norbert Palz, Vorsitzender des Kuratoriums

Prof. Eckart Hübner, Stellvertretender Vorsitzender

Prof. Dr. Ulaş Aktaş (ab 1. Oktober 2023)

Prof. Dr. Christian Blümelhuber

Prof. Nik Haffner

Prof. Dr. Jörg Heiser (30. Juni bis 30. September 2023)

Prof. Paulo Morello

Prof. Gunnar Pietsch

Prof. Dr. Dr. Thomas Schildhauer

 

Mitglieder des Vorstands 2023/2024

Dr. Ulrike Prechtl-Fröhlich, Vorsitzende des Vorstands

Benno Woskowski, Stellvertretender Vorsitzender

Marianne Karthäuser

Julia Warmers

 

Finanzen im Haushaltsreferat der UdK Berlin

Anselm Kühnel

 

Geschäftsstelle im Referat für Fördermittel und Kooperationen der UdK Berlin

Lisa Eichhorn

 

Organigramm der Stiftung (Download)

 

5. Tätigkeitsbericht

Jahresbericht 2023/2024 Download

 

6. Personalstruktur 2023/2024

Um die Zwecke der Stiftung der UdK Berlin bestmöglich zu realisieren, wurde eine schlanke Stiftungsstruktur geschaffen, die aus zwei Organen besteht: dem Vorstand und dem Kuratorium. Beide Organe setzen sich aus Mitgliedern der UdK Berlin zusammen und übernehmen die Stiftungsarbeit in geschäftsführender und inhaltlicher Weise.

Die Stiftung wird ohne einen eigenen Verwaltungsunterbau und ohne eigene Mitarbeitende geführt. Es gibt lediglich Stiftungsorgane. Diese sind aktuell personenidentisch mit (Leitungs-)Personal der UdK Berlin besetzt. Mitarbeiter*innen: Mitarbeitende der UdK Berlin unterstützen die Arbeit der Stiftungsorgane.

 

7. Angaben zur Mittelherkunft 2023/2024 der Stiftung der Universität der Künste Berlin

Eine Vermögensübersicht der Stiftung der UdK Berlin und die Ergebnisrechnung finden sich im Jahresbericht auf den Seiten 10–12.

Die Stiftung der Universität der Künste Berlin ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Berlin und unterliegt bisher dem kameralistischen Buchführungsverfahren, das im Haushaltsreferat der UdK Berlin genutzt wird. Aus diesem Grund erfolgt die Darstellung der Finanzen nicht in Form einer Bilanz und GuV-Rechnung, sondern als Vermögensnachweis mit Zu- und Abgängen.

 

8. Angaben zur Mittelverwendung 2023/2024

Insgesamt wurden von der Stiftung der UdK Berlin im Berichtszeitraum im ideellen Bereich 56.541,10 € für Stiftungszwecke aufgewandt.

Im ideellen Bereich der drei Treuhandstiftungen wurden 32.000,00 € eingesetzt.

 

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

nicht zutreffend

 

10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen

nicht zutreffend