Projektförderung

Projektförderung an der UdK Berlin – Orientierungshilfen

Sie lehren oder studieren an der Universität der Künste Berlin und planen ein künstlerisches oder wissenschaftliches Projekt? Durch einen Antrag bei der Kommission für künstlerische und wissenschaftliche Vorhaben (KKWV) können Sie Ihr Projekt von der UdK Berlin beispielsweise in Form von

  • Sach- und Honorarmitteln
  • Dokumentations- und Publikationsmitteln 

fördern lassen.

Mit Rat und Tat stehen Ihnen die Geschäftsstelle der KKWV oder die unterstützenden Mitarbeiter*innen der Zentralen Universitätsverwaltung bei der Antragsformulierung gerne zur Verfügung. Sprechen Sie auch gerne die Mitglieder der KKWV an, um sich im Vorfeld beraten zu lassen. Kontakt der KKWV-Geschäftsstelle

Was wird gefördert?

Die KKWV erfüllt vorrangig die Aufgabe, Innovation und Vernetzung der UdK Berlin in künstlerischen und wissenschaftlichen Kontexten zu fördern. UdK-Mitglieder können um Förderung für künstlerische, wissenschaftliche und hybride Vorhaben ansuchen, die über den Rahmen fachspezifischen Arbeitens und über die regulären Lehr-, Studien- und Prüfungsverpflichtungen hinausgehen, neue Verbindungen zwischen den an der UdK Berlin vertretenen Disziplinen schaffen, Zusammenarbeiten mit anderen Hochschulen, Universitäten und außeruniversitären Einrichtungen initiieren. 

Die Kommission beurteilt die Anträge nach folgenden in einer Klausur überarbeiteten Kriterien, die am 27.11.2025 beschlossen wurden:
– inhaltlich überzeugendes Konzept
– innovativer Beitrag zu den Künsten und Wissenschaften in Lehre und Forschung an der UdK Berlin
– disziplin-, instituts-, fakultätsübergreifender Zugang, z. B. durch neue Verbindungen, die das Zusammenarbeiten fördern
– Kooperationen mit anderen Hochschulen oder außeruniversitären Institutionen
– positive Öffentlichkeitswirkung, Beitrag zur stetigen Imageverbesserung der UdK Berlin
– nachhaltige Nutzung und Mobilisierung von Ressourcen an der UdK (z.B. Kompetenzen, Geräte, Material und Infrastruktur) und darüber hinaus (z. B. Einwerbung von Drittmitteln, externe Partner*innen)
– realistische Zeitplanung
– realistische Budgetplanung

Das wichtigste Kriterium ist das inhaltlich überzeugende Konzept. Die weiteren Kriterien müssen nicht gleichermaßen erfüllt sein, können sich jedoch positiv auf die Beurteilung auswirken.
Nicht gefördert werden reguläre lehr-, studiums- und prüfungsbezogene Veranstaltungen sowie bereits abgeschlossene Projekte. Die KKWV kann nur Projekte fördern, deren Antragssteller*innen während des gesamten Projektzeitraums Hochschulangehörige sind.

Nach welchen Kriterien wird über die Förderungswürdigkeit entschieden?

Liegen alle Unterlagen vollständig vor, legt die Kommission folgende Beurteilungskriterien ihrer Empfehlung zugrunde:

  • inhaltliche Begründung
  • disziplin-, instituts- und fakultätsübergreifende Bedeutung
  • innovative, neue Verbindungen fördernde Zusammenarbeit
  • künstlerisch/wissenschaftliche Qualität und der innovative Beitrag zu den Künsten und Wissenschaften in Lehre oder Forschung an der UdK Berlin
  • Kooperation mit anderen Hochschulen oder außeruniversitären Institutionen
  • Auswirkungen und Außenwirkungen
  • Nachhaltigkeit
  • Beurteilung des Kosten- und Finanzierungsplans

Hinweis: Es müssen nicht alle inhaltlichen Kriterien erfüllt werden. Schwerpunkte können gesetzt werden. 

Für eine positive Entscheidung der KKWV und eine rechtzeitige Bereitstellung der beantragten Mittel sind die folgenden Punkte besonders wichtig:

  • ein realistischer Zeitplan für die Projektdurchführung;
  • Nutzung von Kooperationsmöglichkeiten (auch innerhalb der UdK Berlin);
  • die Nutzung von Ressourcen innerhalb der UdK Berlin für das geplante Projekt insbesondere unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit (Geräte, Material und Infrastruktur);
  • bei wissenschaftlichen Projekten: eine schriftliche Zusammenfassung mit einer kurzen Einführung in den jeweiligen Bereich, zum Stand der Forschung und Recherche, Arbeitshypothesen, Präsentations- und Publikationsformen (z.B. Ausstellung, Buch, Web).