Die Auszubildenden sind Gasthörer*innen an der UdK Berlin. Sofern sie noch der allgemeinen Schulpflicht unterliegen, müssen sie dieser außerhalb der Hochschule nachkommen.
Für die Ausbildung sind pro Unterrichtsmonat 30,-- Euro Gebühren bei der Einschreibung bzw. Rückmeldung zu entrichten (das Wintersemester hat in der Regel 4 und das Sommersemester 3 Unterrichtsmonate).
Die Ausbildung endet mit Vollendung des achtzehnten Lebensjahres, es sei denn, die Auszubildenden haben den Besuch der allgemeinbildenden Schule noch nicht abgeschlossen.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Julius-Stern Intitutes.
Die Zulassung zur Ausbildung setzt voraus:
- eine besondere künstlerische Begabung, die bei einer Zulassungsprüfung unter Beweis gestellt werden muss
- bei der Instrumentalausbildung in der Regel ein Mindestalter von 9 Jahren, bei Sängern in der Regel ein Mindestalter von 11 Jahren, bei Sängerinnen ein Mindestalter von 12 Jahren
- Bei allen Bewerber*innen darf zum Zeitpunkt der Aufnahmeprüfung das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet sein. Über Ausnahmen entscheidet die Zulassungskommission