Promotionsstipendien gem. NaFöG

Quelle: Pudelskern

Elsa-Neumann-Stipendium des Landes Berlin (gemäß dem Nachwuchsförderungsgesetz)

Wissenschaftliche Nachwuchsförderung

Nach dem Gesetz zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses werden Stipendien zur Vorbereitung der Promotion und zum Abschluss einer weit fortgeschrittenen Dissertation, die an einer der Berliner Hochschulen angefertigt wird, vergeben. Voraussetzung sind u.a. weit über dem Durchschnitt liegende Studien- und Prüfungsleistungen.

Das Stipendium wird zunächst für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren gewährt. Zum Ende des ersten und des zweiten Jahres der Förderung ist ein Arbeitsbericht und eine Stellungnahme des*der wissenschaftlichen Betreuers*Betreuerin vorzulegen. Die Förderung endet spätestens nach drei Jahren. Stipendiat*innen müssen sich ganz überwiegend der Arbeit, für die die Förderung vorgesehen ist, widmen.

Über die Stipendienvergabe entscheidet die hochschulübergreifende Kommission zur Vergabe von Promotionsstipendien, die von dem für die Hochschulen zuständigen Mitglied des Senats von Berlin bestellt wird. Die Geschäftsstelle der Kommission zur Vergabe von Promotionsstipendien aller Berliner Universitäten befindet sich an der FU Berlin.

 

Antragsverfahren auf ein Elsa-Neumann-Promotionsstipendium

Detaillierte Informationen zu Antragsvoraussetzungen und notwendigen Unterlagen finden Sie in der Infobroschüre.

Notwendige Schritte bei der Beantragung:

Die Bewerbung auf ein Elsa-Neumann-Stipendium erfolgt ausschließlich online über die Online-Plattform der Dahlem Research School  der FU Berlin. Bitte folgen Sie bei Ihrer Bewerbung diesen fünf Schritten:

  1. Füllen Sie das Antragsformular online aus und schicken Sie die Daten ab („submit“). Drucken Sie dann das Formular für Ihren Antrag aus bzw. speichern es als PDF ab. Die PDF muss mit in Ihre Bewerbung auf der Bewerbungsplattform geladen werden.
  2. Registrieren Sie sich auf der DRS-Plattform
  3. Geben sie ihre persönlichen Daten und die Daten Ihrer Promotionsbetreuung ein und schicken sie die E-Mail-Anfrage für ein Empfehlungsschreiben an ihre Erstbetreuung. Mit der E-Mail wird ein Upload-Link verschickt, um das Schreiben in Ihrer Bewerbung zu ergänzen.
  4. Nachdem Sie dieses Empfehlungsschreiben angefordert haben, können Sie alle weiteren geforderten Dokumente im PDF-Format hochladen: das Antragsformular, ihren Lebenslauf, Qualifikationsnachweise (Hochschulzeugnisse), ihre Zulassung zur Promotion und ein Promotions-Proposal inklusive eines Zeit- und Arbeitsplans.
  5. Nachdem Sie alle Dokumente ergänzt haben, reichen Sie ihre Bewerbung ein, indem Sie auf „submit“ klicken. Nur dann kann Ihre Bewerbung berücksichtigt werden.

Bewerbungen, die via E-Mail, Post oder auf einem anderen Weg eingereicht werden, können nicht akzeptiert werden.

Nach Ablehnung eines Stipendienantrages ist eine erneute Antragstellung nur einmal möglich.

Antragsfristen für das Promotionsstipendien

Es gibt zwei Termine im Jahr: im April und November. Die genauen Termine (Ausschlussfristen) gibt die Geschäftsstelle der FU Berlin bekannt. Förderungsbeginn ist jeweils der 1. April bzw. der 1. Oktober eines Jahres.

Die nächste Bewerbungsrunde wird voraussichtlich von Mitte September bis Mitte November 2026 laufen. 

Kontakt

NaFöG-Geschäftsstelle der UdK Berlin
Eva Churchfield – Stud 51 –
Universität der Künste Berlin
Einsteinufer 43
10587 Berlin
Tel.: 030-3185-1476
E-Mail

Arbeitstage: Mo-Do.