Promotionsstipendien gem. NaFöG
Elsa-Neumann-Stipendium des Landes Berlin
Wissenschaftliche Nachwuchsförderung
Nach dem Gesetz zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses werden Stipendien zur Vorbereitung der Promotion und zum Abschluss einer weit fortgeschrittenen Dissertation, die an einer der Berliner Hochschulen angefertigt wird, vergeben. Voraussetzung sind u.a. weit über dem Durchschnitt liegende Studien- und Prüfungsleistungen.
Das Stipendium wird zunächst für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren gewährt. Zum Ende des ersten und des zweiten Jahres der Förderung ist ein Arbeitsbericht und eine Stellungnahme des*der wissenschaftlichen Betreuers*Betreuerin vorzulegen. Die Förderung endet spätestens nach drei Jahren. Stipendiat*innen müssen sich ganz überwiegend der Arbeit, für die die Förderung vorgesehen ist, widmen.
Über die Stipendienvergabe entscheidet die hochschulübergreifende Kommission zur Vergabe von Promotionsstipendien, die von dem für die Hochschulen zuständigen Mitglied des Senats von Berlin bestellt wird. Die Geschäftsstelle der Kommission zur Vergabe von Promotionsstipendien aller Berliner Universitäten befindet sich an der FU Berlin.
Kontakt und Ansprechpartner der UdK Berlin zu den Promotionsstipendien gem. NaFöG
Aktuelle Ausschreibung:
Nächster Bewerbungstermin
Jährlich sind zwei Vergabetermine vorgesehen.
Das Bewerbungsportal ist aktuell geschlossen.
Antragstellung: Bewerbungen können ausschließlich über die Online-Plattform der Dahlem Research School eingereicht werden und sind auch nur dann möglich, wenn die Bewerbungsplattform für Registrierungen freigeschaltet ist. Die Freischaltung erfolgt ca. 6 Wochen vor Bewerbungsschluss.
Notwendige Schritte bei der Beantragung:
1. Füllen Sie das Antragsformular aus, drucken, scannen unterzeichnen es und speichern es im PDF-Formatt.
2. Melden Sie sich über die Online-Plattform der Dahlem Research School an.
3. In das Plattform-Formular tragen Sie zunächst Ihre eigenen Angaben und die Angaben zu Ihrer Erstbetreuung ein und senden die E-Mail-Anfrage für ein unterstützendes Gutachten ab.
3. Erst nach dem Versenden der E-Mail können die notwendigen Dokumente (z.B. Antragsformular, Lebenslauf, etc.) im PDF-Format hochgeladen werden.
4. Zum Abschluss reichen Sie den digitalen Stipendienantrag über die Funktion „submit“ ein.
Bewerbungen, die via E-Mail, Post oder auf einem anderen Weg eingereicht werden, können nicht akzeptiert werden.
Nach Ablehnung eines Stipendienantrages ist eine erneute Antragstellung nur einmal möglich.