Projektstipendien gem. NaFöG

Auswahlverfahren 2023

Die Stipendiat*innen des Auswahlverfahrens 2023  stehen fest!
(Förderzeit: 1. Februar 2024 bis 31. Januar 2025)

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

DIE NAFÖG-VERGABEKOMMISSION GRATULIERT ALLEN STIPENDIAT*INNEN &

WÜNSCHT VIEL ERFOLG BEI DER DURCHFÜHRUNG IHRER PROJEKTVORHABEN !

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Die jährliche Ausschreibung für die nächsten Stipendienauswahlen sowie die aktualisierten Unterlagen und Informationen, werden auch für das kommende Verfahren wieder an dieser Stelle zur Verfügung stehen. Bewerbungen hierfür werden vorraussichtlich bis Mitte Oktober 2024 möglich sein.

In der Informationsbroschüre finden Sie ausführliche Informationen zu Bedingungen und Voraussetzungen für ein Stipendium nach dem Nachwuchsförderungsgesetz.

Hinweise zur Einreichung der vertraulichen Stellungnahme sind für Gutachter*innen hier nochmal zusammengefasst zur Verfügung gestellt.

Beachten Sie bitte, dass sich das Stipendium an Absolvent*innen richtet und nicht zur Förderung eines Studiums dienen soll.

Zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist und Ihrer Antragseinreichung muss Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen sein. Erst nach erfolgreicher Antragstellung mit Verleihung des Stipendiums müssen Sie sich an einer Berliner Hochschule als Stipendiat*in re-immatrikulieren (steuerrechtlich erforderlich).
Während der gesamten Förderungszeit sind Sie dazu verpflichtet diesen Status aufrechtzuerhalten und sorgen selbstständig für Ihre rechtzeitige Immatrikulation und Rückmeldung.

Eine Antragstellung ist zulässig, wenn diese innerhalb von drei Jahren nach dem ersten Studienabschlussdes künstlerischen Faches (Absolventenprüfung, Diplomprüfung, B.A.-Abschlussprüfung u.ä.)  bzw. innerhalb von zwei Jahren eines nf. weiteren Abschlusses (Master, Meisterschüler, Konzertexamen u.ä.) erfolgt. Das Datum der betreffenden Abschlussprüfung ist hierfür maßgebend.

Bitte beachten Sie, dass das Stipendium nur eine Einzelförderung zulässt, Teamprojekte sind leider ausgeschlossen.

Künstlerische Nachwuchsförderung

Projektstipendien für Absolvent*innen künstlerischer Studiengänge

Die Geschäftsstelle des Elsa-Neumann-Stipendiums und der Vergabekommission für künstlerischer Projektstipendien gemäß dem Nachwuchsförderungsgesetz (NaFöG) an der UdK Berlin ist für alle künstlerischen Hochschulen Berlins zuständig.

Einmal jährlich werden zur Erarbeitung künstlerischer Projektvorhaben Stipendien an Absolvent*innen mit überdurchschnittliche Leistungen der Fächergruppen Bildende Kunst, Gestaltung, Musik und Darstellende Kunst vergeben, welche einen wichtigen Beitrag zur künstlerischen Weiterentwicklung der Studien erwarten lassen.

Die Förderungsdauer ist befristet auf ein Jahr,  mit einem monatlichen Grundbetrag von 1.350,- Euro plus 100,- Euro Sachkostenpauschale. Die zusätzliche Bewilligung von Familienzuschlägen und Sonderzuwendungen für Reisekosten ist möglich.

 

Stipendiat*innen der Auswahljahre 2013 bis 2023

Vergabekommission des Elsa-Neumann-Stipendiums für die künstlerische Nachwuchsförderung

Mitglieder der künstlerischen Vergabekommission

Kontakt

NaFöG-Geschäftsstelle der UdK Berlin
Eva Krüger – Stud 51 –
Universität der Künste Berlin
Einsteinufer 43
10587 Berlin
030-3185-1476
E-Mail​​​​​​​