Wie komme ich in die KSK?

Die Künstlersozialkasse ist eine Einrichtung, die jeder*m freiberuflichen Künstler*in einen preisgünstigen Einstieg ins Sozialversicherungssystem ermöglichen kann. Studierende und Alumni der künstlerischen Hochschulen gehören zur Kernzielgruppe, für die die Künstlersozialkasse einstmals gegründet wurde. Nach einer allgemeinen Einführung zum Thema Versicherung bei der Künstlersozialkasse wird erklärt, was beim Antrag zu beachten ist und welche Voraussetzungen gelten, um dort renten- und sozialversichert zu werden und zu bleiben. Im zweiten Teil gibt es Informationen zur Abgabepflicht für Veranstalter*innen und Nutznießer*innen, die von Leistungen der Künstler*innen aller Sparten profitieren. Studierende und Alumni sind, wenn sie Konzerte veranstalten oder z. B. Dienstleistungen im garfischen Designbereich nutzen, oft abgabepflichtig, ohen es zu wissen. Hier soll dieser Workshop den Teilnehmenden helfen, Klarheit in die komplizierten Abläufe zu bringen. Zu beiden Themen können Fragen zur eigenen Situation gestellt und geklärt werden udn auf Wunsch der Teilnehmenden schließt sich eine offene Diskussion und die praktische Hilfe beim Ausfüllen der notwendigen Formulare an.

Dozentin: Ulrike Feld, Musikwissenschaftlerin, Dipl.-Psychologin

Di, 22.06.2021  |  10 - 14 Uhr