Informationen für Studierende

Deutschlandstipendium – Ausschreibung zum Sommersemester 2027

(vorbehaltlich verfügbarer Mittel)

Dank dem Engagement der Stiftung der UdK Berlin und der Verbundenheit privater Fördergebenden schreibt die Universität der Künste Berlin ab April 2027 voraussichtlich 17 neue Deutschlandstipendien aus.

Mit den Stipendien sollen besonders begabte Studierende gefördert werden, die herausragende Leistungen im Studium oder Beruf bereits erbracht haben oder erwarten lassen.

Ungebundene Stipendien

Es werden voraussichtlich 6 ungebundene Stipendien vergeben, auf die sich Studierende aller Fachrichtungen bewerben können.

Außerdem werden folgende gebundene Stipendien ausgeschrieben;

  1. Fakultät Bildende Kunst: 4 Stipendien für Studierende aller Studiengänge der Fakultät Bildende Kunst
  2. Fakultät Gestaltung: 1 Stipendium für Studierende der Gesellschafts- und Wirtschaftskommunikation
  3. Fakultät Musik: 1 Stipendium für Viola, Violoncello, Trompete, bevorzugt im Master Studiengang oder Konzertexamen, 1 Stipendium für Studierende aller Studiengänge der Fakultät Musik
  4. Fakultät Darstellende Kunst: 1 Stipendium für Studierende aller Studiengänge der Fakultät Darstellende Kunst, 1 Stipendium für Studierende der Fächer Schauspiel, Musical/Show, Bühnenbild, Kostümbild und 1 Stipendium für Studierende des Studiengangs Schauspiel
  5. Hochschulübergreifendes Zentrum Tanz Berlin (HZT): 1 Stipendium für Studierende aller Studiengänge des HZT

Für ein Deutschlandstipendium können sich bewerben:

  • Studierende der Universität der Künste Berlin mit herausragenden Leistungen, die mindestens im Sommersemester 2027 und im Wintersemester 2027-28 in der Regelstudienzeit studieren (Regelstudienzeit unter Beachtung der individuellen Regelstudienzeit gem. § 126 a Abs. 1 und Abs. 3 BerlHG i. V. m . § 1 Dritte Verordnung zur individuellen Regelstudienzeit auf Grund der COVID-19-Pandemie vom 13. Januar 2021).
  • Zugelassene Bewerber*innen mit herausragender Begabung, die sich zum Sommersemester 2027 immatrikulieren

Maßstab für die Vergabeentscheidung ist Begabung und Leistung.

Bei der Gesamtbetrachtung des Potentials der Bewerber*in werden außerdem weitere Faktoren einbezogen, wie etwa außerschulisches oder außerfachliches Engagement, der bisherige persönliche Werdegang, die Bildungsherkunft, soziale und familiäre Umstände (siehe aktuelle Satzung Deutschlandstipendium im Downloadbereich).

Bewerbungszeitraum: 01.10.2026 – 22.10.2026

(Onlineeingang, kein Postversand notwendig)

Bewilligungsdauer: 01.04.2027 – 31.03.2028 (mit der Möglichkeit der Verlängerung um maximal ein weiteres Jahr).

Höhe eines Stipendiums: 300 EUR pro Monat

Das Stipendium ist einkommensunabhängig und mit der Förderung durch das BAföG kombinierbar. Eine Doppelförderung durch andere leistungsbasierte, materielle Förderungen der Begabtenförderwerke ist ausgeschlossen. Auf das Stipendium besteht kein Rechtsanspruch. Das Stipendium wird nur auf Antrag vergeben.

Deutschlandstipendium - Bewerbungsantrag 2027

Bitte bewerben Sie sich online auf dem verlinkten Bewerbungsportal in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 22. Oktober 2026.

Folgende Bewerbungsunterlagen werden abgefragt:

1. tabellarischer Lebenslauf (unterschrieben)

2. Motivationsschreiben (max. 2 Seiten)

3. ggf. Kopie Bachelorzeugnis (bei Masterstudierenden)

4. Immatrikulationsbescheinigung (bei Studienbewerbern und –bewerberinnen: Kopie Zulassungsbescheid)

5. ggf. Nachweis über bereits erbrachte Studienleistungen in Kopie

6. ggf. Kopien von Praktikums- und Arbeitszeugnissen sowie Nachweise über sonstige besondere Tätigkeiten, Kenntnisse, Fertigkeiten, Begabungen oder weiteres Engagement

7. ggf. Angaben und Nachweise zu besonderen persönlichen Umständen

8. ein Empfehlungsschreiben, auszufüllen von einer (fachlich qualifizierten) Lehrkraft der UdK Berlin im Sinne des § 45 Abs.1 Nr. 1 und Nr. 2 Berliner Hochschulgesetz, ggf. Schullehrer*in/Lehrer*in,die die Leistung im Studiengang beurteilen kann. In Ausnahmefällen können auch (fachlich qualifizierte) Lehrkräfte anderer deutscher und europäischer Hochschulen im Sinne des § 45 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 Berliner Hochschulgesetz, ggf. entsprechend, als Gutachter*in zugelassen werden. Gutachten werden unabhängig von der Stundenzahl, die an der UdK Berlin unterrichtet wird, akzeptiert. Honorarprofessor*innen müssen lehrend an der UdK Berlin tätig sein und die Leistung insofern beurteilen können. Wenn Gutachten von Schullehrer*innen/Lehrer*innen eingereicht werden, dann soll zusätzlich ein Gutachten eines/einer UdK-Lehrenden eingereicht werden, das eine Prognose über die künftige Leistung im Studium zulässt.

9. ggf. sonstige Unterlagen, die die im Antrag gemachten Angaben belegen

Alle Unterlagen müssen in deutscher Sprache eingereicht werden. Nachreichungen von Einzelnachweisen sind unzulässig.

Die Bewerbungsfrist endet am 22.10.2026 (entscheidend ist der Onlineeingang).

Nicht form- und fristgerecht eingereichte Unterlagen finden im Auswahlverfahren keine Berücksichtigung.

Bitte füllen Sie das Online-Formular vollständig aus. Eine Einsendung per Post ist nicht notwendig. Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail. 

 

Kontakt

Jeanette Gogoll
Geschäftsstelle der Auswahlkommission für das Deutschlandstipendium
der Universität der Künste Berlin

Büro: Einsteinufer 43, 10587 Berlin
Post: Postfach 12 05 44, 10595 Berlin
 

Telefon: 030 3185 1394

deutschlandstipendium_ @udk-berlin.de

Verwandte Themen