Anerkennung von Leistungen

Fact Sheet Anerkennung - ERASMUS+

 

Seit der LISSABON KONVENTION haben Studierende das Recht auf Anerkennung von AKADEMISCHEN LEISTUNGEN aus dem Ausland. Dies ist zusätzlich im Landeshochschulgesetz Berlin sowie der Prüfungsordnung jedes Studiengangs geregelt.

Die Teilnahme am ERASMUS+ Programm verpflichtet dazu, erbrachte LEISTUNGEN AUS DEM AUSLAND von der UdK Berlin anerkennen zu lassen und in den Studienverlauf zu integrieren. Stipendiat*innen sollen also nicht scheinfrei sein, wenn es ins Ausland geht.

Einen ANTRAG AUF ANERKENNUNG können Sie nach Erhalt des Transcript of Records in Ihrem Studiengang stellen. Zusätzlich zum Transcript of Records im Original, sollten Sie dem Antrag das unterschriebene Learning Agreement sowie weitere relevante Unterlagen, Arbeiten, Portfolios, Ergebnisse oder Modulübersichten beifügen.

Je nach Studiengang müssen Sie sich an verschiedene Stellen zur Anerkennung von Leistungen wenden. Informationen erhalten Sie in erster Instanz auch von den jeweiligen Austauschkoordinator*innen bzw. aus dem International Office.

Anerkennung von Leistungen für den Studiengang GWK

Anerkennung von Leistungen an der Fakultät Bildende Kunst

Anerkennung von Leistungen im Studiengang Design

Liste der Modulbeauftragten, die für die Anerkennung im Studiengang Design zuständig sind

Anerkennung von Leistungen im Studiengang Architektur - Termine