Anerkennungen und Anrechnungen

Der Prüfungsausschuss (PA) Fakultät Bildende Kunst ist zuständig für die Studiengänge Bildende Kunst (BK)
Bachelorstudiengang für das Lehramt an Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien mit dem Fach Bildende Kunst (BA ISS/GYM)
Masterstudiengang für das Lehramt an Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien mit dem Fach Bildende Kunst (MA ISS/GYM)
Masterstudiengang Bildende Kunst für das Lehramt an Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien - Quereinstieg an der Fakultät Bildende Kunst
Bachelorstudiengang Lehramt an Grundschulen mit dem vertieften Fach Bildende Kunst (BA GS)
Masterstudiengang Lehramt an Grundschulen mit dem vertieften Fach Bildende Kunst (MA GS)

 

Informationen zu ANERKENNUNGEN sowie ANRECHNUNGEN von STUDIEN- und PRÜFUNGSLEISTUNGEN an der Fakultät Bildende Kunst
u.a. bei höhersemestriger Zulassung, bei Zweitstudium oder bei absolvierten Auslandssemestern

Anträge auf Anerkennungen bzw. Anrechnungen von Studien- und Prüfungsleistungen werden gestellt, um gleichwertige Leistungen, die außerhalb des Studiengangs der Fakultät Bildende Kunst erbracht wurden, in das aktuelle Studium zu übertragen. Eine anerkannte bzw. angerechnete Leistung wird auf Grundlage des genehmigten Antrags nicht nochmals erbracht.

Anträge auf Anerkennung werden gestellt, sofern:

  • bei gleichem Studiengang der Studienort gewechselt wurde (hier erfolgt eine höhersemestrige Zulassung bei fortlaufender Zählung der Fachsemester)
  • der Studiengang gewechselt wurde und hierbei eine höhersemestrige Zulassung erfolgt
  • Studienleistungen im Ausland erbracht wurden
  • Studienleistungen als Nebenhörer*in an einer anderen Hochschule erbracht wurden

Anträge auf Anrechnung werden gestellt, sofern:

  • außerschulische Kenntnisse und Fähigkeiten, z.B. beruflich erworbene Kompetenzen in das Studium eingebracht werden sollen

 
Die Zulassung zu Prüfungen (BK: Zwischen- und Absolventenprüfung; Lehrämter BK: Modulabschlussprüfungen) ist nur mit Einreichen der in den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen festgelegten Studienleistungen möglich. Die Dokumentation der im Studiengang erforderlichen Leistungen erfolgt über die Vordrucke der Scheinhefte in BK und der Modulblätter in den Lehramtsstudiengängen. Sofern Studienleistungen außerhalb der Fakultät erbracht wurden, werden diese nach genehmigten Antrag in das Scheinheft bzw. in die Modulblätter als Anerkennung bzw. Anrechnung übertragen. Geprüft wird hierbei, ob Lernziele und Kompetenzerwerb vergleichbar sind. Das jeweilige Anerkennungsverfahren erfolgt über die Zusammenarbeit zwischen der bzw. dem Studierenden, der bzw. dem Fachgebietsverantwortlichen sowie dem Prüfungsausschuss der Fakultät in drei Schritten:
 
1. Antragstellung zur Anerkennung bzw. Anrechnung von Studienleistungen
 
Stellen Sie einen Antrag (siehe Formular) auf Anerkennung bzw. Anrechnung von Studienleistungen und fügen diesem entsprechende Nachweise bei. Dies können ein learning agreement, ein transcript, ein Zeugnis jeweils in Kopie oder Leistungsnachweise, Testate und Modulzettel im Original sein.
 
In den folgenden fünf Fachgebieten kann ein Antrag gestellt werden:
 
! Bitte beachten Sie, dass für jedes Fachgebiet ein gesonderter Antrag zu stellen ist und, dass jede Leistung nur einmal eingereicht und angerechnet wird !
 
a) künstlerische Praxis (inkl. Wahlmodul 5 in BA ISS/GYM)
b) Fachdidaktik Bildende Kunst für Integrierte Sekundarschulen und Gymnasien - Achtung: für die Anerkennung/ Anrechnung des Praxissemesters gilt ein gesondertes Formular am Ende des Dokuments
c) Fachdidaktik Bildende Kunst für Grundschulen - Achtung: für die Anerkennung/ Anrechnung des Praxissemesters gilt ein gesondertes Formular am Ende des Dokuments
d) Kunstwissenschaft und Ästhetik
e) Musisch-Ästhetische Erziehung - MÄERZ
 
2. Anerkennungsvorschlag über die Fachgebietsverantwortlichen einholen
 
Nachdem der Vordruck zur Anerkennung von Ihnen ausgefüllt und die Anlagen zusammengestellt wurden, muss über die Fachgebietsverantwortlichen eine Anerkennungs-/Anrechnungsempfehlung eingeholt werden. Hierfür vereinbaren Sie einen persönlichen Termin und halten den Antrag und die unter Punkt 1 genannten Nachweise bereit. Erscheinen Sie bitte persönlich. Die Sprechzeiten der Lehrenden bzw. Fachbereichsverantwortlichen finden Sie über das Personenverzeichnis der Webseite der UdK:
 
a) künstlerische Praxis:
> im Bereich künstlerische Atelierpraxis kontaktieren Sie Ihre Fachklassenleitung
> im Bereich künstlerische Werksattpraxis kontaktieren Sie die dem Leistungsnachweis entsprechende Werkstattleitung der Fakultät
> im Lehramt Bachelor ISS/GYM Wahlpflichtbereich geht der Antrag mit den Nachweisen direkt an das Büro des Prüfungsausschusses Raum HA33-127
b) Fachdidaktik Bildende Kunst für Integrierte Sekundarschulen und Gymnasien: bitte kontaktieren Sie Prof.in Dr. Anna Stern
c) Fachdidaktik Bildende Kunst für Grundschulen: bitte kontaktieren Sie Prof.in Dr. Kirsten Winderlich
d) Kunstwissenschaft und Ästhetik: bitte kontaktieren Sie Prof. Dr. Stefan Neuner
e) Musisch-Ästhetische Erziehung – MÄERZ: bitte kontaktieren Sie Prof.in Dr. Kirsten Winderlich
 
Allgemeine Hinweise nach Studiengängen zur Vorbereitung der Antragstellung und dem Gesprächstermin mit den Fachgebietsverantwortlichen:     
 
Studiengang Bildende Kunst: Sofern Ihre Zulassung auf Grundlage der Vorleistungen in das Hauptstudium erfolgte (5. Fachsemester und höher), wird kein weiterer Antrag mehr zur Anerkennung der Studienleistungen aus dem Grundstudium (1. - 4. Fachsemester) gestellt. Bereits komplett abgeschlossene Studienabschnitte sind bereits im Anschluss an des Zulassungsverfahren durch den Prüfungsausschuss anerkannt worden. Anerkennungen holen Sie bitte nur für Leistungen ein, die über die im Grundstudium erforderlichen Leistung hinausgehen (i.d. Regel Leistungen ab dem 5 Fachsemester).
Im Bereich Kunstwissenschaften und Ästhetik sind im Studiengang Bildende Kunst im ersten Studienabschnitt (Grundstudium) drei Leistungsnachweise zu absolvieren. Sofern Sie Hochschulwechsler*in im Hauptstudium sind und Anerkennungen für eben diesen Studienabschnitt beantragen, reichen Sie bitte Ihren Studienverlauf der Kunstwissenschaften und Ästhetik ein, so dass Ihnen für das Hauptstudium Empfehlungen zur Anerkennung ab der vierten Studienleistung dokumentiert werden können.
 
Lehramtsstudiengänge Bildende Kunst: Sofern Sie direkt mit dem Master an der Fakultät Bildende Kunst beginnen, haben Sie bereits das Bachelorstudium Lehramt BK an einer anderen Hochschule absolviert. Alle hier eingebrachten Leistungen können nicht für Anerkennungen im Master eingereicht werden. Sie holen bitte nur Anerkennungen ein, sofern Sie in das 2. FS oder höher im Master eingestuft wurden.
Sollten Sie im Verlauf des Bachelorstudiums die Hochschule / Universität gewechselt haben, sind bereits im Rahmen des Zulassungsverfahrens vom Prüfungsausschuss abgeschlossene Module anerkannt. Dies gilt vor allem für das Modul 1 im künstlerischen Bereich. Für die Module der Bereiche Kunstwissenschaften und Kunstdidaktik stellen Sie bitte jeweils Anträge zur Anerkennung bei den Fachgebietsverantwortlichen.
Neuimmatrikulierten im Zweitstudium Lehramt, die bereits Bildende Kunst studiert haben, wurden ebenfalls im Rahmen des Zulassungsverfahrens alle künstlerischen Module vom Prüfungsausschuss angerechnet. Hier ist kein Antrag mehr zu stellen. Es ist davon auszugehen, dass die Studierenden im Zweitstudium bereits kunstwissenschaftliche Leistungen nachweisen können. Zur Anerkennung stellen Sie bitte einen Antrag im Fachbereich Kunstwissenschaften und Ästhetik. Im Bachelorstudium Lehramt ISS/GYM sind insgesamt sechs Kurse und im Lehramtsstudium GS drei Kurse sowie jeweils die Bachelorarbeit obligatorisch.
 
Masterstudiengang Quereinstieg ISS/GYM: Voraussetzung für die erfolgreiche Zulassung ist ein abgeschlossenes Studium der Bildende Kunst. Künstlerische Leistungen werden im Q-Master nicht mehr erbracht. Anträge für Anerkennungen sind somit nur in den Bereichen Kunstwissenschaften und Ästhetik und ggf. in der Fachdidaktik möglich. Für die Kunstwissenschaft und Ästhetik empfiehlt der Prüfungsausschuss nur einen Antrag auf Anerkennung im Modul 1 (bzw. SPO 2022 Module 1 und 2) des Q-Masters zu stellen, sofern mehr als sechs Kurse aus diesem Bereich aus anderen Hochschulen nachgewiesen werden können. Zum Verständnis: An der Fakultät sind in den Studien- und Prüfungsordnungen sowohl im Studiengang Bildende Kunst als auch im Studiengang Lehramt Bachelor BK sechs Kurse aus dem Bereich Kunstwissenschaften und Ästhetik zu studieren.
 
3. Endgültige Entscheidung der Anerkennung bzw. Anrechnung durch den Prüfungsausschuss
 
Die letztendliche Entscheidung über die Anerkennung / Anrechnung und ggf. Benotung liegt beim Prüfungsausschuss. Reichen Sie daher den Antrag mit den Anerkennungsvorschlägen, den Nachweisen und nun auch mit ihrem Scheinheft in BK bzw. den Modulblättern im Lehramt im Büro des Prüfungsausschusses, Raum HA33-127, ein. Im Falle einer negativen Entscheidung erhalten Sie eine schriftliche Begründung.
Zur weiteren Studienverlauf und der Verbuchung der Leistungen gilt:
 
Bildende Kunst: Holen Sie sich in der Vorlesungszeit bitte circa 14 Tage nach Einreichung der Unterlagen das Scheinheft mit den eingetragenen Anerkennungen im Büro des PA ab. Die gesamten Leistungsnachweise im Studienbuch werden später mit der Anmeldung zur Prüfung (Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung) benötigt und sind Grundlage der Prüfungszulassung.
 
Lehramtsstudiengänge Bildende Kunst: Wird durch die Anerkennung ein Modul beendet, reicht das Büro des PA den Modulzettel direkt zur Verbuchung an das IPA weiter. Eine Abholung des Modulblattes entfällt somit. Werden Teilleistungen des Moduls anerkannt, holen Sie bitte das Modulblatt im Büro des PA circa 14 Tage nach Einreichung der Unterlagen wieder ab. Zur Anmeldung der jeweiligen Modulabschlussprüfung sind die Modulblätter später wieder vorzulegen und dienen als Nachweis zur Prüfungszulassung.
 
WICHTIGE ergänzende Hinweise vom Prüfungsausschuss:
 
Ressourcen für die Beratungen: Der Prüfungsausschuss und die Fachbereiche aktualisieren regelmäßig die Informationen auf den Webseiten der Institute und der Fakultät. Zudem bieten wir mit Studienbeginn ausführliche Einführungs- und Informationsveranstaltungen an und während des gesamten Studiums steht Ihnen das Info-Café und die Verwaltung als Ansprechpartner für Fragen zum Studium zur Verfügung. Es wird daher erwartet, dass Sie sich, bevor Sie eine Sprechstunde aufsuchen oder eine Email an die Fachgebietsverantwortlichen richten, bereits ausführlich informiert haben - dies verkürzt die Wartezeit in den Sprechstunden um einiges. Besten Dank!  
 
Besuch von Lehrveranstaltungen als Nebenhörer*in: Sofern Sie an einer anderen Hochschule bzw. Universität Lehrveranstaltungen des jeweiligen Fachbereichs besuchen wollen, werden diese später in aller Regel angerechnet. Bitte stellen Sie aber bereits vorab bei der oder dem Fachgebietsverantwortlichen sicher, ob Lehrinhalte und Lernziele der extern gewählten Veranstaltung keine wesentlichen Unterschiede zu der Studien- und Prüfungsordnung Ihres Studiengangs an der Fakultät Bildende Kunst aufweisen. Das Nichtvorliegen wesentlicher Unterschiede ist die Voraussetzung für einen anschließend erfolgreichen Anerkennungsantrag beim PA. 
 
Anerkennungen der Testate des Studium Generale im Studiengang Bildende Kunst: Der Antrag auf Anerkennung wird bitte direkt im Koordinationsbüro des Studium Generale gestellt:
Kontakt: Hardenbergstr. 33, Raum 230, Tel.: 030 3185 2878
 
Anerkennungen im Bereich MÄERZ im Lehramt BK Grundschulen: Der Antrag auf Anerkennung wird bitte direkt bei der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses MÄERZ, Prof.in Dr. Winderlich gestellt:
Kontakt: Gebäude Bundesallee, Raum BU-12, nach Voranmeldung per E-Mail: winderlich@udk-berlin.de

Anerkennungen im Studiengang Kunst im Kontext: Der Antrag auf Anerkennung wird bitte direkt bei dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses IfKiK, Prof. Dr. Heiser gestellt: Kontakt: Gebäude Einsteinufer 43-53, 3. OG, Tel: 3185 2960

 

Anerkennung/ Anrechnung des Praxissemesters im Studiengang MA GS

Anerkennung/ Anrechnung des Praxissemesters im Studiengang MA ISS/GYM

Anerkennung/ Anrechnung des Praxissemesters im Studiengang QMA ISS/GYM

 

Noch Fragen?!?

Bitte wenden Sie sich an das Info-Café infocafe_ @udk-berlin.de

an die Studienberatung oder studienberatung_ @udk-berlin.de

oder an das Büro des Prüfungsausschusses Katja Borchhardt

 

Hier finden Sie das Formular zum Ausdrucken und Ausfüllen.

 

Ihr Prüfungsausschuss der Fakultät Bildende Kunst