Bewerbung mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung

Bei einer Bewerbung stellt sich manchmal die Frage nach der Offenlegung der Schwerbehinderung (des Grades der Behinderung, kurz GDB) oder einer vorhandenen Gleichstellung. Grundsätzlich sind Sie dazu nicht verpflichtet und es obliegt Ihrer eigenen Entscheidung.

Für eine Bewerbung im öffentlichen Dienst kann der Hinweis auf eine vorliegende Behinderung von Vorteil sein, denn öffentliche Arbeitgeber haben eine besondere Verpflichtung zur Berücksichtigung von Mitarbeiter*innen mit Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung. Entsprechend § 165 SGB IX besteht eine Einladungspflicht zum Vorstellungsgespräch, um Ihnen die Möglichkeit zu geben den Arbeitgeber in einem persönlichen Gespräch von Ihrer Leistungsfähigkeit und Eignung zu überzeugen. Auf eine Einladung kann nur verzichtet werden, wenn die fachliche Eignung (meist der geforderte Abschluss) offensichtlich fehlt. 

Ziel der Abfrage der Schwerbehinderung im Bewerbungsportal der UdK Berlin ist sicherzustellen, dass Sie bei fachlicher Eignung die Möglichkeit bekommen sich in einem Vorstellungsgespräch vorzustellen und die Schwerbehindertenvertretung am Verfahren beteiligt wird.

Insgesamt sollte innerhalb eines Bewerbungsverfahrens der Fokus aber erstmal immer auf Ihren Qualifikationen, Erfahrungen und Fähigkeiten für die ausgeschriebene Stelle liegen. Fragen zur barrierefreien oder behinderungsgerechten Einrichtung des Arbeitsplatzes werden in der Regel zu einem späteren Zeitpunkt des Verfahrens besprochen.

Fragen können aber auch im Vorfeld bspw. zur barrierefreien Zugänglichkeit des Vorstellungsgesprächs oder ggf. notwendigen Nachteilsausgleichen entstehen. Vielleicht möchten Sie Ihre Behinderung oder chronische Erkrankung und daraus entstehende Bedarfe transparent kommunizieren. Vielleicht befürchten Sie, dass Ihnen daraus Nachteile entstehen könnten.

Im Einzelfall kann es ratsam sein hier genau abzuwägen. Falls Sie Fragen haben, sprechen Sie mich als Schwerbehindertenvertretung gern an. Die Schwerbehindertenvertretung unterliegt der Geheimhaltungspflicht und jede Beratung ist streng vertraulich. Eine Mitteilung von Diagnosen ist nicht notwendig.

Hinweis: Bitte beachten Sie, eine vollständige Bewerbung besteht in der Regel aus Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnissen. Ob Sie einen Nachweis über die Schwerbehinderung beifügen wollen, steht Ihnen frei. Gern berate ich auch zum Thema Antrag auf GDB oder Gleichstellung.