Wahl der SBV 2026
Einladung an alle Beschäftigten mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung
am Dienstag, den 20. Oktober 2026 in Raum 529 am Einsteinufer finden
ab 12:30 Uhr die Versammlung der Schwerbehinderten und
ab 13:30 die Wahlversammlung zur Wahl der SBV statt.
Alle weiteren Informationen finden Sie in der Einladung.
Das Wichtigste in Kürze:
- die Wahl wird nach dem vereinfachten Wahlverfahren in einer Präsenzversammlung durchgeführt
- prinzipiell dürfen alle Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte Menschen mit Behinderung wählen (aktives Wahlrecht)
- wählbar als SBV sind auch Beschäftigte, die selbst nicht schwerbehindert oder gleichgestellt sind (passives Wahlrecht)
- die Einladung zur Wahlversammlung an die Kolleg*innen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung erfolgt durch die bisherige SBV.
Während der Wahlversammlung:
- die Wahlleitung prüft die Liste der Wahlberechtigten bzw. die Wahlberechtigung durch Vorlage der Nachweise von GDB/ Gleichstellung
- die Wahlvorschläge für die Wahl der Vertrauensperson und der stellvertretenden Mitglieder (sowie deren Anzahl) werden beschlossen
- gewählt wird in zwei Wahlgängen: einer für die Vertrauensperson, einer für die stellvertretenden Mitglieder (gemäß beschlossener Anzahl)
Das Wichtigste zur Kandidatur:
- Die SBV ist eine gewählte Interessenvertretung.
- Kern der Aufgabe ist es, die Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung am Arbeitsleben in der Dienststelle zu fördern, ihre Interessen zu vertreten und ihnen helfend und beratend zur Seite zu stehen.
- Die SBV wacht darüber, dass zugunsten der Menschen mit Schwerbehinderung geltende Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden und der Arbeitgeber seine Verpflichtungen erfüllt.
- Die SBV bietet dafür Gesprächsmöglichkeiten an, stellt ihre Kenntnisse zur Verfügung, schaltet sich bei Schwierigkeiten ein und vertritt die Interessen der Menschen mit Schwerbehinderung und der ihnen gleichgestellten Menschen bei Maßnahmen, die die Dienststelle plant.
- Die Funktion als SBV wird als Ehrenamt wahrgenommen. Das heißt, es wird nicht gesondert finanziell vergütet. Der Arbeitgeber hat Sie aber für die Wahrnehmung des Amtes in erforderlichen Umfang ohne Gehaltskürzungen freizustellen. Sie haben Anspruch auf Erstattung der Kosten, soweit diese erforderlich waren und Ihnen bei der Ausübung des Amtes entstehen. Ihnen steht ein umfangreiches Schulungs- und Informationsangebot zur Verfügung.
Sie haben Interesse Teil der SBV zu werden? Wir suchen insbesondere weitere stellvertrende Mitglieder um gemeinsam ein verlässliches Team zu bilden!
Bitte melden Sie sich gern unverbindlich bei mir für weitere Erläuterungen:
Inga Kleinecke - Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen
Email: sbv01@intra.udk-berlin.de oder schwerbehindert@udk-berlin.de