Wahl der SBV 2026

Das Wichtigste in Kürze:

  • die Wahl wird nach dem vereinfachten Wahlverfahren in einer Präsenzversammlung zwischen dem 1.Oktober 2026 und 30. November 2026 durchgeführt
  • prinzipiell dürfen alle Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte Menschen mit Behinderung wählen (aktives Wahlrecht)
  • wählbar als SBV sind auch Beschäftigte, die selbst nicht schwerbehindert oder gleichgestellt sind (passives Wahlrecht)
  • die Einladung zur Wahlversammlung erfolgt durch die bisherige SBV bis 3 Wochen vor Amtszeitende bzw. vor dem Wahltermin (durch Aushang und per Email)

Während der Wahlversammlung:

  • die Wahlleitung prüft die Liste der Wahlberechtigten bzw. die Wahlberechtigung durch Vorlage der Nachweise von GDB/ Gleichstellung
  • die Wahlvorschläge für die Wahl der Vertrauensperson und der stellvertretenden Mitglieder werden beschlossen
  • gewählt wird in zwei Wahlgängen: einer für die Vertrauensperson, einer für die stellvertretenden Mitglieder (gemäß beschlossener Anzahl)

Das Wichtigste zur Kandidatur:

  • Die SBV ist eine ge­wählte Interessenvertretung.
  • Kern der Aufgabe ist es, die Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung am Arbeitsleben in der Dienststelle zu fördern, ihre Interessen zu ver­treten und ihnen helfend und beratend zur Seite zu stehen.
  • Die SBV wacht darüber, dass zugunsten der Menschen mit Schwerbehinderung geltende Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungs­anordnungen durchgeführt werden und der Arbeitgeber seine Verpflichtungen erfüllt.
  • Die SBV bietet dafür Gesprächsmöglichkeiten an, stellt ihre Kenntnisse zur Verfügung, schaltet sich bei Schwierigkeiten ein und vertritt die Interessen der Menschen mit Schwerbehinderung und der ihnen gleichgestellten Menschen bei Maßnah­men, die die Dienststelle plant.
  • Die Funktion als SBV wird als Ehrenamt wahr­genommen. Das heißt, es wird nicht gesondert finanziell vergütet. Der Arbeitgeber hat Sie aber für die Wahrnehmung des Amtes in er­forderlichen Umfang ohne Gehaltskürzungen freizustellen. Sie haben Anspruch auf Erstattung der Kosten, soweit diese erforderlich waren und Ihnen bei der Ausübung des Amtes entstehen. Ihnen steht ein umfangreiches Schulungs- und Informationsangebot zur Verfügung.

Quelle: Broschüre zur Wahl 2026 - Arbeit: Inklusiv! Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung. Bundesarbeitsgemeinschaft der Inklusionsämter und Hilfen der Sozialen Entschädigung (BIH) e. V.

Sie haben Interesse Teil der SBV zu werden? Wir suchen insbesondere weitere stellvertrende Mitglieder!

Bitte melden Sie sich gern unverbindlich bei mir für weitere Erläuterungen:

Inga Kleinecke - Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen

Email: sbv01@intra.udk-berlin.de oder schwerbehindert@udk-berlin.de