Wohnen

Berlin ist eine sehr beliebte Stadt. Es ist oft schwierig, eine Wohnung zu finden und es kann lange dauern. Beginnen Sie deshalb mit der Wohnungssuche so früh wie möglich – am besten direkt nachdem Sie die Zusage für Ihren Studienplatz erhalten haben.

Auf dieser Seite finden Sie allgemeine Informationen zum Thema Wohnen. Außerdem gibt es Links zum freien Wohnungsmarkt, zu Studierendenwohnheimen und zu Hostels für kurze Aufenthalte. Auch an den Schwarzen Brettern und auf den Webseiten der Berliner Hochschulen finden Sie oft Angebote für Wohngemeinschaften (WGs) und Wohnungen.

Die Linkliste ist nicht vollständig. Sie soll Ihnen nur eine erste Orientierung geben. Für die Inhalte externer Links übernehmen wir keine Haftung.

Bitte beachten Sie, dass unsere Universität keine eigenen Wohnheime hat und keine Wohnungen vermietet oder vermittelt.

Wohnungstypen und -suchportale

  • Hier finden Sie einen Überblick über die typische Wohnformen:

    Wohngemeinschaft (WG)

    • private Wohnung, in der mehrere Personen zusammenleben
    • eigenes Zimmer, aber Bad und Küche werden geteilt
    • Miete meistens als Warmmiete (Nettowarmmiete) angegeben
    • Zur Warmmiete kommen außerdem noch Strom, Internet und Rundfunkbeiträge und ggf. Heizkosten, sofern diese nicht in der Miete enthalten sind. Normalerweise wird eine Kaution verlangt.
    • Monatlicher Preis: 350 - 750€ +


    Studierendenwohnheim

    • günstigste Option für Studierende außerhalb des Elternhauses
    • meist in der Nähe der Hochschulen
    • Zimmer oder Appartment
    • oft gemeinsame Küche und Bad
    • Wartezeit oft sehr lang (bis 18 Monate)
    • Monatlicher Preis: 320 - 450 €


    1-Zimmer-Wohnung

    • Offener Raum mit Schlaf- und Wohnbereich sowie eingebauter Küche oder mit abgetrennter Küche
    • Das „1-Zimmer“ bezieht sich auf den Schlaf- und Wohnraum.
    • Monatlicher Preis: 700 – 1300 € + (teurer, wenn möbliert)
  • Das StudierendenWERK BERLIN bietet Studierenden in fast allen Berliner Bezirken bezahlbare Zimmer und Apartments an. Sobald Sie Ihren Zulassungsbescheid von der Universität erhalten und den Semesterbeitrag bezahlt haben, können Sie sich über das Online-Wohnheimportal für ein Zimmer bewerben.

    Da die Wartezeit sehr lang sein kann (bis zu 18 Monate), empfehlen wir Ihnen, parallel auch nach anderen Wohnmöglichkeiten zu suchen.

    Wenn Sie noch kein Zimmer gefunden haben, können Sie sich an das InfoCenter Wohnen des StudierendenWERKs wenden (Hardenbergstr. 34, Foyer).

    Weitere Informationen zum Wohnheim-Angebot und zum Portal des StudierendenWERKs finden Sie hier: studierendenWERK BERLIN - Wohnen

Was Sie über das Thema Wohnen wissen sollten

  • Der Mietspiegel zeigt die durchschnittliche Kaltmiete pro Quadratmeter in einer Stadt. Man kann für eine bestimmte Straße die übliche Miete berechnen und so prüfen, ob der geforderte Mietpreis angemessen ist. Den Berliner Mietspiegel findet man unter: www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mietspiegel/

  • Wenn Sie eine Wohnung oder ein Zimmer mieten, beachten Sie bitte den Unterschied zwischen Kalt- und Warmmiete: 

    • Kaltmiete ist der Mietpreis ohne Nebenkosten.
    • Warmmiete ist die Miete inklusive Nebenkosten, zum Beispiel für Heizung, Warmwasser und Müllabfuhr. Welche Kosten enthalten sind, steht im Mietvertrag.
    • Meist müssen außerdem Strom, eventuell Gas, Rundfunkbeitrag und Internet bezahlt werden.
    • Für die meisten Wohnungen und Zimmer ist eine Kaution zu zahlen. Sie beträgt in der Regel zwei bis drei Kaltmieten und wird nach dem Auszug zurückgezahlt, wenn keine Schäden verursacht wurden.
    • Vorsicht vor Betrug: Überweisen Sie kein Geld, bevor Sie den Mietvertrag unterschrieben haben! Manche Betrüger*innen bieten Wohnungen an, die es gar nicht gibt, und fordern Vorauszahlungen. Leisten Sie keine Zahlung, bevor Sie die Wohnung persönlich oder durch eine vertrauenswürdige Person besichtigt haben und Ihnen ein von der*dem Vermieter*in unterschriebener Vertrag vorliegt.
    • Auf der Seite des Berlin Mietervereins finden Sie Tipps zu Bewerbung, Mietvertrag, Untervermietung und den Rechten der Mieter*innen.
  • Der Rundfunkbeitrag finanziert den deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ARD, ZDF, Deutschlandradio). Er gilt für Radio, Fernsehen und Computer mit Internet. Jeder Haushalt bzw. jede Wohnung muss den monatlichen Beitrag zahlen, auch (internationale) Studierende. Weitere Informationen zum Rundfunkbeitrag für Studierende finden Sie hier: Informationen für Studierende - Rundfunkbeitrag.

    Was gilt als eine Wohnung?

    • Zimmer in einem Studierendenwohnheim (auch für Zimmer ohne eigene Küche oder Bad)
    • Apartment (kleine Wohnung mit eigener Küche und Bad)
    • WG: Es wird nur einmal pro Wohnung gezahlt. Eine Person meldet die WG an und zahlt. Die anderen Mitbewohner*innen zahlen ihren Anteil an diese Person. Sie müssen sich nicht extra für den Rundfunkbeitrag anmelden.


    Befreiung vom Rundfunkbeitrag:
    Studierende müssen nicht zahlen, wenn sie BAföG oder bestimmte Sozialleistungen bekommen und nicht bei den Eltern wohnen. Die Befreiung muss beantragt werden und gilt auch für Ehe- oder eingetragene Lebenspartner*innen, nicht aber für andere Mitbewohner*innen. Hier finden Sie den Link zum Antrag auf eine Befreiung oder Ermäßigung: Befreiung oder Ermäßigung beantragen - Rundfunkbeitrag


    Befreiungen oder Ermäßigungen können bei Nachweis von bestimmten Behinderungen oder Beeinträchtigungen beantragt werden. Für weitere Details klicken sie hier: Menschen mit Behinderung - Rundfunkbeitrag

  • Studierende müssen innerhalb von 14 Tagen nach ihrem Einzug die neue Adresse bei einem  Berliner Bürgeramt anmelden (es ist egal bei welchem!), wenn:

    • sie aus dem Ausland nach Berlin gezogen sind,
    • sie aus einer anderen Stadt in Deutschland neu nach Berlin gezogen sind oder
    • sie innerhalb der Stadt in eine neue Wohnung umgezogen sind.


    Das ist obligatorisch für alle Personen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Wohnung anzumelden:

    • Wenn Sie einen deutschen oder EU-Reisepass besitzen, können Sie die Anmeldung direkt online mit dem Bund ID-Konto durchführen.
    • Sie können einen Termin online buchen (siehe Abschnitt „Für Sie zuständig“ unten auf der Website).
    • Wenn Sie keinen Termin finden, können Sie eine E-Mail direkt an Ihr lokales Bürgeramt schicken oder früh, vor Beginn der Öffnungszeiten, dorthin gehen.
  • Bei Fragen zum Mietvertrag, zu Mieterhöhungen, zu Modernisierungen und zum Kündigungsschutz können Sie sich an folgende Beratungsstellen wenden:

  • Das Wohngeld hilft Personen mit geringem Einkommen bei den Wohnkosten und muss bei der örtlichen Wohngeldstelle beantragt werden.

    Ein Antrag auf Wohngeld lohnt sich für Studierende allerdings nur dann, wenn sie dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAföG haben (§ 20 Absatz 2 Wohngeldgesetz).

    Vor einem Antrag auf Wohngeld muss man deshalb BAföG beantragt haben!
    Warum? Nur das BAföG-Amt am Studienort stellt fest, ob dem Grunde nach kein Anspruch auf BAföG-Förderung besteht. Der ablehnende BAföG-Bescheid gilt dann als Nachweis gegenüber der Wohngeldstelle.

    In welchen Fällen sich ggf. ein Antrag auf Wohngeld lohnt, finden Sie auf der Seite des Deutschen Studierendenwerks.

    Wer dagegen deshalb kein BAföG erhält, weil das Einkommen von Eltern und Ehegatte*in/Lebenspartner*in oder das eigene Einkommen/Vermögen zu hoch ist, ist vom Wohngeld ausgeschlossen. 

    Bei weiteren Fragen dazu können Sie sich auch an die Beratungsstelle Finanzielles&Soziales bei studierendenWERK BERLIN wenden:
    https://www.stw.berlin/beratung/beratung-finanzierung-und-soziales/