Energie sparen in der Berliner Wissenschaft

Maßnahmen für das Wintersemester 2022/23 an den Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen

Das Wintersemester 2022/23 an Berliner Hochschulen soll ein Präsenzsemester werden. Die Hochschulen bleiben für Studium und Lehre geöffnet. Darüber hinaus werden die Hochschulen und das Studierendenwerk auch die Öffnungen von Bibliotheken und Mensen gewährleisten, um Studierenden warme Lern- und Aufenthaltsorte auf dem Campus anzubieten. Dies ist ein relevanter Bestandteil, um die aktuelle Präsenzlehre aufrecht zu erhalten.

Zugleich gelten für die Berliner Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen die bundesweit getroffenen Regelungen zur Einsparung von Energie an öffentlichen Institutionen und die Umsetzungsbeschlüsse durch den Berliner Senat.

Dies umfasst im Kern folgende Maßnahmen:

  1. Raumtemperatur und Warmwasserbereitung in den Gebäuden:
  • Die Raumtemperatur für Büros wird auf maximal 19° Celsius begrenzt. Eine entsprechende Begrenzung gilt auch für Hörsäle, Seminarräume, Bibliotheken, Besprechungsräume sowie studentische Aufenthalts- und Arbeitsräume.
  • Es erfolgt keine Beheizung von Gemeinschaftsflächen, also Flächen, die nicht dem dauerhaften Aufenthalt von Personen dienen, wie z.B. Treppenhäuser, Flure, Lager- und Transporträume. Ausgenommen sind Gemeinschaftsflächen, in denen bei einer Nichtheizung aufgrund bauphysikalischer Gegebenheiten Schäden oder ein Mehrverbrauch an Brennstoff zu erwarten ist. Für Räume mit besonderer Beanspruchung, wie z.B. Teeküchen und Sanitärräume sind entsprechende Sonderregelungen in Übereinstimmung mit der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) und den Arbeitsstättenrichtlinien zur Raumtemperatur (ASR) möglich.
  • In allen Gebäuden und Liegenschaften wird eine mögliche Nacht- sowie Wochenendabsenkung geprüft und soweit möglich umgesetzt.
  • Ausgenommen bei Temperatursenkungen werden besonders sensible Bereiche wie z.B. Kindertagesstätten und weitere Einrichtungen, bei denen höhere Lufttemperaturen zur Aufrechterhaltung der Gesundheit der sich dort aufhaltenden Personen geboten sind.
  • Für Labore und andere Räumlichkeiten, die zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit spezifische Temperaturanforderungen haben, werden Maßnahmen in Übereinstimmung mit der EnSikuMaV geprüft. Hier sind entsprechende Sonderregelungen möglich.
  • Die Warmwasserbereitung in den Hochschulgebäuden wird abgeschaltet bzw. die Temperaturen auf ein Niveau gesenkt, das Gesundheitsrisiken vermeidet.
  1. Beleuchtung in und von Gebäuden:
  • Außenbeleuchtung und das Anstrahlen von Gebäuden wird unterlassen, soweit dies aus Sicherheitsgründen möglich ist.
  • Die Beleuchtung sämtlicher Gebäude wird zügig auf LED-Beleuchtung umgestellt
  • Flurbeleuchtungen werden reduziert.
  1. Freiwillige und strukturelle Maßnahmen der Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen:
  • Alle Berliner Hochschulen und Wissenschaftsinstitutionen prüfen und realisieren bereits seit Jahren regelmäßig verschiedene Maßnahmen zur Einsparung von Energie in Abhängigkeit von den gebäudetechnischen Möglichkeiten, bei Infrastruktur-Investitionen und im Agieren der Institutionen und ihrer Mitglieder.
  • Die meisten Hochschulen und viele Wissenschaftseinrichtungen haben darüber hinaus Photovoltaik-Anlagen installiert oder planen dies.
  • Diese Anstrengungen werden intensiviert und beschleunigt – sofern möglich.
  • Nicht zwingend dienstlich erforderliche Geräte werden abgestellt.
  • Die Hochschulen prüfen temporäre Schließungen von einzelnen Gebäuden, wo dies sinnvoll ist und dabei hilft, Energie zu sparen.
  • Alle Hochschulen entwickeln Stufenpläne, die für veränderte Rahmenbedingungen weitere konkrete Maßnahmen festlegen, um auf diese Weise notfalls schnell auf eine schlechtere Versorgungslage reagieren zu können.

Die konkreten Maßnahmen werden durch die Leitungen der Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen jeweils spezifisch festgelegt und bekannt gegeben.

Die Berliner Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen verfolgen dabei gemeinsam und in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung das Ziel, einerseits substantielle Beiträge zur Einsparung des Energieverbrauchs zu leisten und gleichzeitig den Wissenschaftsbetrieb aufrechtzuerhalten.

Insbesondere soll für die Studierenden und Lehrenden wie auch die Beschäftigten ein hoher Präsenzanteil aufrechterhalten und für die Forschung sowie das Wissenschaftsmanagement die erforderlichen Standards gewährleistet werden. Dies erfordert eine gemeinsame Anstrengung aller.

Stand: 15. September 2022

Parallel zu den Energiesparmaßnahmen haben die Berliner Hochschulen in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Eckpunkte für den Umgang mit der Covid-19-Pandemie im Wintersemester 2022/23 festgelegt. Diese werden gesondert bekannt gegeben. Dabei gilt unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen der gemeinsame Grundsatz: Priorität für Präsenz!