Studium

Lehrangebot

Alle Veranstaltungen finden – sofern nicht anders angekündigt – in den Institutsräumen am Einsteinufer 43-53, 10567 Berlin statt. Den jeweils aktuellen Stand der Veranstaltungen und die Raumhinweise – auch Änderungen und Ergänzungen zu Angaben auf der Website – werden am Schwarzen Brett in den Institutsräumen bekannt gegeben.

→ Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis Wintersemester 2022/2023

 

Vorlesungszeiten:

Wintersemester 2022/2023
Beginn der Vorlesungen: 17. Oktober 2022
Ende der Vorlesungen: 18. Februar 2023
Akademische Ferien: 19. Dezember 2022 – 31. Dezember 2022

Sommersemester 2023
Beginn der Vorlesungen: 17. April 2023
Ende der Vorlesungen: 22. Juli 2023
Vorlesungsfrei: gesetzliche Feiertage

Wintersemester 2023/2024
Beginn der Vorlesungen: 16. Oktober 2023
Ende der Vorlesungen: 17. Februar 2024
Akademische Ferien: 23. Dezember 2023 – 6. Januar 2024

Sommersemester 2024
Beginn der Vorlesungen: 15. April 2024
Ende der Vorlesungen: 20. Juli 2024
Vorlesungsfrei: gesetzliche Feiertage

 

Vorlesungsverzeichnis:
→ Campusmanagement-Portal der Universität der Künste Berlin
(siehe: Veranstaltungen → Vorlesungsverzeichnis)

Module

Module bilden Lehr- und Lerneinheiten, die sich aus einer oder mehreren Lehrveranstaltungen, dem dazugehörigen Selbststudium und Prüfungen zusammensetzen. Das Studium umfasst vier Modulformen:

 

Modul A: Einführungs-Modul

(18 Leistungspunkte)

Die Teilnahme an den fünf Lehrveranstaltungen in diesem Modul ist Pflicht. Die Lehrveranstaltungen werden alle zwei Semester angeboten. Die Themen dieser Lehrveranstaltungen sind:

1.  Zwischen Atelier und Projekt
2.  Medien und Arbeitsweisen
3.  Kooperation, Kommunikation und Vermittlung
4.  Kunst und Wissenschaft
5.  Kunst im öffentlichen Raum – Glossar

 

Modul B: Schwerpunkt-Module

(30 Leistungspunkte)

Es werden 8 bis 10 Lehrveranstaltungen aus mindestens zwei der folgenden Schwerpunktmodule gewählt:

Schwerpunkt-Modul 1: Kunst, Öffentlichkeit und Vermittlung
Lehrinhalte: Kunst- und Kulturtheorien; Kunstphilosophie- und soziologie; ästhetische Lern- und Vermittlungsprozesse; ästhetischkulturelle Sozialisation; Gender-Studies; Studien zur Situation kultureller Minderheiten.

Schwerpunkt-Modul 2: Ökonomie des kulturellen Feldes
Lehrinhalte: Betriebssystem Kunst; wirtschaftliche und rechtliche Grundlagen künstlerischer Arbeit in den verschiedenen Berufsfeldern; Wettbewerbswesen; Fundraising und Sponsoring; Marketingstrategien; Projektmanagement; Selbstmanagement.

Schwerpunkt-Modul 3: Kunst und Wissenschaft
Lehrinhalte: Künstlerische Arbeit und wissenschaftliche Recherche und Dokumentation; Einführung in die Wissenschaftstheorien unter besonderer Berücksichtigung von Wahrnehmungs- und Kreativitätstheorien; Modellbildung in Theorie und Praxis; wissenschaftliche Dokumentation.

Schwerpunkt-Modul 4: Medientheorie und –praxis
Lehrinhalte: Medien der künstlerischen Arbeit in Theorie und Praxis; Geschichte und Theorie künstlerischer Interventionen in au.erkünstlerischen Feldern; Werk- und Prozessbegriff; Medien in der Projektarbeit.

 

Modul C: Berufsfeld-Module

(42 Leistungspunkte)

Es werden zwei Projekte, zwei Theorie-Praxis-Seminare und weitere Seminare/Übungen oder Kolloquien aus mindestens einem der folgenden Berufsfeld-Module gewählt:

Berufsfeld-Modul A: Künstlerische Arbeit mit gesellschaftlichen Gruppen
Lehrinhalte: Erforschung der kulturellen Praxis der verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen; auf gesellschaftliche Gruppen orientierte künstlerische Arbeit in Einrichtungen der Kinder- und Jugendkulturarbeit, der kulturellen Erwachsenenbildung sowie der Betreuung, Pflege, Therapie und Rehabilitation; Entwicklung und Erprobung von kunst- und kulturpädagogischen Konzepten für Workshops, Kurse, Seminare und andere Aktivitäten im Rahmen der beruflichen Fort- und Weiterbildung, für Institutionen und in freier Trägerschaft.

Berufsfeld-Modul B: Künstlerische Arbeit in kulturellen Institutionen
Lehrinhalte: künstlerische Arbeit in/mit Museen und Sammlungen; künstlerische Entwicklung und Gestaltung von Museen und Ausstellungen; Entwicklung neuer Ausstellungsformate, kuratorische Tätigkeit in Ausstellungsinstitutionen und Galerien; künstlerische Vermittlungs- und Bildungsprogramme für kulturelle Einrichtungen und Institutionen.

Berufsfeld-Modul C: Künstlerische Arbeit im öffentlichen Raum
Lehrinhalte: Community Arts; Entwicklung und Erprobung von neuen Konzeptionen für auf Architektur und Stadtraum bezogene Kunstprojekte, für temporäre künstlerische Interventionen und für partizipatorische Projekte im urbanen und ländlichen Raum; Kommunale Kulturarbeit; Kulturpolitik.

Berufsfeld-Modul D: Künstlerische Arbeit im Kontext der wissenschaftlichen und medialen Bildproduktion
Lehrinhalte: Reflexion der Bildproduktion in den Human- und Technikwissenschaften sowie der Medien durch die Entwicklung und Realisierung Disziplinübergreifender Kooperationen und künstlerischer Interventionen; Erarbeitung von Themenorientierten Visualisierungskonzepten; künstlerische Reflexion von ‘unsichtbaren’ Gestaltungen der öffentlichen Bildproduktion und Imagebildung.

 

Modul D: Abschluss-Modul

(30 Leistungspunkte)

Das Abschlussmodul umfasst eine Masterarbeit und deren Präsentation in einer institutsöffentlichen Veranstaltung.

Studienabschluss

§ 17 Anmeldung zur studienabschließenden Prüfung

(1) Die Zulassung zur studienabschließenden Prüfung erfolgt auf Antrag des oder der Studierenden auf einem Formblatt nach dem erfolgreichen Abschluss der studienbegleitenden Modulprüfungen (mindestens 90 LP). Die Anmeldung muss spätestens bis zum Vorlesungsende des der Prüfung vorausgehenden Fachsemesters bei einem oder einer hauptamtlich Lehrenden erfolgen. Die Wahl erfolgt im gegenseitigen Einverständnis und muss vom Prüfungsausschuss bestätigt werden.

(2) Dem Antrag auf Zulassung zum Abschlussmodul sind weiterhin hinzufügen:

a) die Nennung des Typs der Masterarbeit gemäß § 18 Abs. 2

b) eine ausformulierte Beschreibung des Vorhabens

c) eine schriftliche Gliederung der Arbeit

d) eine Übersicht über die Methoden, Materialien und Medien, die zur Realisierung der Arbeit eingesetzt werden sollen

e) eine Beschreibung des Formats der Arbeit (Text, analoge/digitale Medien etc.)

f) ein Literaturverzeichnis und Verzeichnis sonstiger Quellen und Hilfsmittel

g) ein Arbeitsplan

h) der Nachweis der bestandenen Modulprüfungen für das „Einführungsmodul“, das „Berufsfeldmodul“ das „Schwerpunktmodul“

(3) Der Antrag auf Zulassung wird von der Prüfungskommission geprüft und genehmigt oder gegebenenfalls zur Überarbeitung an den Antragsteller oder die Antragstellerin zurückgegeben. Bei erfolgreichem Antrag erhalten die Kandidaten und Kandidatinnen eine schriftliche Benachrichtigung von dem oder der Vorsitzenden, in der die Entscheidung der Prüfungskommission und der Abgabetermin sowie gegebenenfalls Auflagen mitgeteilt werden.

 

§ 18 Studienabschließende Prüfung

(1) Die studienabschließende Prüfung besteht aus einer Masterarbeit und deren Präsentation.

(2) Die Masterarbeit soll erkennen lassen, dass der bzw. die Studierende in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Fragestellung aus seinem bzw. ihrem Fachgebiet selbständig nach theoretisch-wissenschaftlichen und künstlerisch-gestalterischen Methoden zu bearbeiten. Dabei kann der Schwerpunkt im theoretisch-wissenschaftlichen (Typ A) oder im künstlerisch-gestalterischen (Typ B) Bereich liegen, oder es kann sich um eine kombinierte Arbeit aus beiden Bereichen handeln (Typ C). Der schriftliche Teil der Masterarbeit umfasst bei einem theoretisch-wissenschaftlichen Schwerpunkt (Typ A) mindestens 40 Seiten, bei einem künstlerisch- gestalterischen Schwerpunkt (Typ B) mindestens 20 Seiten und bei einer gleichwertigen Gewichtung (Typ C) mindestens 30 Seiten. Die Bearbeitungsdauer für die schriftliche und praktische Arbeit beträgt in allen Fällen drei Monate. Die Masterarbeit muss in drei vollständigen Exemplaren zum gesetzten Termin abgegeben werden. Zusätzlich ist ein Abstract im Umfang von ca. 200 Worten anzufertigen.

(3) Nach Abgabe der Masterarbeit berät die Prüfungskommission über die Annahme oder Ablehnung der Masterarbeit innerhalb einer Frist von vier bis sechs Wochen. Wird die Masterarbeit angenommen, so wird der Kandidat oder die Kandidatin zur Präsentation zugelassen. Wird die Masterarbeit abgelehnt, kann die Prüfung wiederholt werden.

(4) Die Präsentation findet ca. sechs Wochen nach Abgabe der Masterarbeit statt und umfasst einen zwanzigminütigen institutsöffentlichen Vortrag sowie eine zehnminütige Disputation. Sie soll erkennen lassen, dass der bzw. die Studierende in der Lage ist, innerhalb eines vorgegebenen Rahmens einen komplexen Sachverhalt allgemein verständlich zu vermitteln und in der Diskussion zu vertreten.

(5) Mit der erfolgreichen Präsentation der Masterarbeit ist die studienabschließende Prüfung des Moduls abgeschlossen.

(6) Die künstlerisch-gestalterischen Teile der Masterarbeit werden in einer Ausstellung, die in der Regel im Rahmen des „Rundgangs“ am Ende des Sommersemesters stattfindet, öffentlich gezeigt.

Studienberatung

Anfragen von Interessierten werden über die Studienberatung der Universität der Künste und das Institutssekretariat beantwortet. Für die Studierenden besteht die Möglichkeit sich in Sprechstunden der Lehrenden am Institut für Kunst im Kontext eingehender beraten zu lassen.

 

 

Allgemeine Studienberatung der Universität der Künste Berlin

Die Studienberatung beantwortet Studierenden und Studieninteressenten ihre Fragen zum Studium an der UdK.
→ Allgemeine Studienberatung der Universität der Künste Berlin 

 

Immatrikulations- und Prüfungsamt (IPA)

Das IPA ist zuständig für Bewerbungen, Zulassungen, Immatrikulationen, Rückmeldungen, Prüfungen, Exmatrikulationen, Gast- und Nebenhörerschaft.
→ Immatrikulations- und Prüfungsamt

 

Akademisches Auslandsamt

Das Akademische Auslandsamt ist zuständig für:

– Beratung und Betreuung ausländischer Studienbewerber/innen und Studierender
– Vermittlung von grundlegenden Informationen zu Studienmöglichkeiten, Zulassungsvoraussetzungen, Studieninhalten und -anforderungen
– Informationen zum Auslandsstudium deutscher Studierender
– Organisation von Studien-/ Forschungsaufenthalten ausländischer Stipendiaten
– DAAD-Programme für Deutsche sowie für ausändische Studierende, Graduierte, Wissenschaftler
– Fulbright-Stipendienprogramme
– Berlin-Stipendien für Angehörige von NS-Opfern der Stiftung EVZ
– Beratung in aufenthalts- und arbeitsrechtlichen Fragen
– Informationen zu Stipendienmöglichkeiten für ausländische Studierende
– Informationsveranstaltungen jeweils zu Beginn des Semesters

 

International Office

Hier sind alle Serviceleistungen rund um das internationale Studium für ausländische Studierende an der UdK Berlin und für UdK-Studierende, die ins Ausland wollen, versammelt. Das Akademische Auslandsamt ist für die ausländischen Studierenden und Stipendiaten da und berät Interessenten der UdK Berlin, die z.B. mit einem Stipendium ins Ausland wollen.Das Büro für Internationale Beziehungen pflegt die Kooperationen mit ausländischen Hochschulen und ist Ansprechpartner für alle Fragen des Hochschulaustauschs, also auch für “Erasmus”.
→ International Office

Büro für Internationale Beziehungen
Einsteinufer 43-53, 5. OG
Berlin-Charlottenburg
Tel. +49 (0)30 3185-2789
Fax +49 (0)30 3185-2578
E-Mail
Öffnungszeiten:
mo, di, do 9.30 -12.30 Uhr und nach Vereinbarung

 

AStA

AStA ist die Abkürzung für den Allgemeinen Studierenden Ausschuss: Er ist das ausführende Organ der verfassten Studierendenschaft einer Hochschule oder Universität. Der AStA wird vom Studierendenparlament gewählt. Die AStA Referenten vertreten die Interessen der Studierenden gegenüber Hochschule, Verwaltung und Öffentlichkeit, beziehen zu fachlichen, wirtschaftlichen und sozialen Belangen der Studierenden Stellung und vertreten ihre Interessen.
→ AStA UdK
→ AStA Homepage

Allgemeiner Studierenden Ausschuss (AStA)
Universität der Künste Berlin
Hardenbergstr. 33, Raum 9
Berlin-Charlottenburg
E-Mail
Tel. (030) 3185-2464 und -2765
Fax (030) 3185-2670

 

Behindertenhilfe

Die Beratungshilfe ist für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen. Sie berät bei auftretenden Fragen bzgl. der Durchführung des Studiums und der anstehenden Prüfungen. Sie informiert auch über Veranstaltungs- und Seminartermine zum Informations- und Erfahrungsaustausch für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen.
→ Behindertenberatung

 

Studienbegleitend:

Eine verpflichtende Studienberatung während des Studiums besteht nicht. Fakultativ können Studierende jederzeit zu den Sprechstunden oder gesonderten Terminen mit den Lehrenden Fragen des Studiums, des Abschlusses oder der Berufspraxis besprechen.

In Ausnahmefällen (Beratung bei Stipendien, Fördergeldern, internationalem Austausch, Schwierigkeiten mit dem Studium, Gefährdung des Abschlusses, Verbesserung der Kooperation mit Kommilitonen und institutionellen Projekt-Partnern) wird von Seiten der Lehrenden eine Studienberatung empfohlen.

 

Universität der Künste Berlin

Immatrikulations- und Prüfungsamt
Einsteinufer 43 – 53, 4. OG, Raum 403 A – 403 K
Berlin-Charlottenburg

Art in Context
Ute Potthoff–Vötig, Raum 403 C
Tel. (030) 3185-2323
E-Mail