Studienverlauf
Der Studiengang startet zum Wintersemester 2025/26
Der Bachelorteilstudiengang in Kombination mit Sonderpädagogik startet zum Wintersemester 2025/26. Die Studien- und Prüfungsordnung wurde am 30. September 2025 im Anzeiger der UdK Berlin veröffentlicht.
Bis auf einige Anpassungen aufgrund der anderen Leistungspunkteverteilung (77 LP statt 97 LP) unterscheidet sich der Bachelorteilstudiengang in Kombination mit Sonderpädagogik nur geringfügig vom Bachelorstudiengang »Lehramt Bildende Kunst ISS/Gym« in Kombination mit anderen Fächern.
Die Bachelorarbeit (10 LP + 2 LP Kolloquium) entfällt, da sie immer im Fach Sonderpädagogik an der HU geschrieben wird. Darüber hinaus wird je eine Lehrveranstaltung weniger in Kunstwissenschaft und Ästhetik, in der Werkstattpraxis sowie im Wahlpflichtbereich absolviert.
Studien- und Prüfungsordnung
Die UdK Berlin hat in der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorteilstudiengang „Lehramt an Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien mit dem Fach Bildende Kunst (in Kombination mit dem Kernfach Sonderpädagogik oder mit dem Kernfach Sonderpädagogik mit den Fachrichtungen Gebärdensprachpädagogik/Hören und Kommunikation an der Humboldt-Universität zu Berlin)“ die Rahmenbedingungen und Regelungen für ein ordnungsgemäßes Studium festgelegt.
Anhand der Studien- und Prüfungsordnung können Sie Ihr Studium planen, Stundenpläne für jedes Semester erstellen und ersehen welche Leistungspunkte in welchem Modul erworben werden können.
Exemplarischer Studienverlaufsplan
Ein exemplarischer Studienverlaufsplan ist eine schematische Darstellung, die zeigt, in welchem Semester Sie welche Module im Idealfall absolvieren. Abweichungen können häufiger vorkommen, nur ist es wichtig den Überblick zu behalten. Wir stellen Ihnen hier verschiedene schematische Darstellungen als Download zur Verfügung, die alle auf den aktuellen Studien- und Prüfungsordnungen beruhen:
Verlaufspläne für Bachelor »Lehramt Bildende Kunst mit sonderpädagischen Fächern«
- Plan 1 bei Wahl von zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen mit einem Förderschwerpunkt
- Plan 2 bei Wahl einer oder beider sonderpädagogischer Fachrichtungen mit zwei Förderschwerpunkten
- Plan 3 bei Kombination mit Sonderpädagogik mit den Fachrichtungen Gebärdensprachpädagogik/Hören und Kommunikation
Achtung: Es gilt immer die Studien- und Prüfungsordnung, die zu Beginn Ihres Studiums Gültigkeit hatte!
Zugang zum Masterstudiengang
Der Zugang zum konsekutiven Masterteilstudiengang wird voraussichtlich ab Wintersemester 2028/29 möglich sein. Auch hier kann die aktuelle Studienordnung des Masterstudiengangs „Lehramt an Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien mit dem Fach Bildende Kunst“ zur Orientierung dienen, da es hier (vorbehaltlich etwaiger Überarbeitungen in der Zwischenzeit) ebenfalls große Überschneidungen geben wird.