Scheine und Anerkennungen

Scheine / Leistungsbestätigung

Studierende in Bachelor- und Absolvent*innen-Studiengängen der UdK Berlin, die das Studium Generale in ihre Studienordnungen integriert haben und verpflichtend am Studium Generale teilnehmen, erhalten unbenotete Leistungsscheine für die aktive und regelmäßige Teilnahme an den Lehrveranstaltungen.

Die Scheinvergabe läuft so:

  • Nachdem ein Seminar zu Ende ist, bestätigt das Büro des Studium Generale per Email die grundsätzliche Scheinberechtigung. Bitte speichern Sie sich diese Email-Bestätigungen! Oder merken Sie sich, für welche Lehrveranstaltungen in welchem Semester Sie scheinberechtigt sind.
  • Bitte beachten Sie, dass Sie für jede erfolgreich besuchte (und abgeschlossene) Lehrveranstaltung eine eigene Mail erhalten.
  • Wir bitten darum, diese Scheinberechtigungen grundsätzlich erst einmal zu "sammeln", und nicht einzeln nach Unterschriften zu fragen.

Sobald Sie den Schein benötigen, schreiben Sie bitte eine Email an sgp_ @intra.udk-berlin.de mit folgenden Angaben:

  • Ihren Namen
  • den Seminartitel und Namen der*s Dozent*in
  • das Semester, in dem das jeweilige Seminar stattfand(WS oder SoSe und Jahr)
  • Ihren Studiengang
  • Ihre Matrikelnummer
  • wenn bereits vorhanden, das bisherige Modulblatt als pdf im Anhang (kein Foto).

Das Büro des Studium Generale prüft dann anhand von XLS-Listen Ihre Scheinberechtigungen und stellt Ihnen ein digitales Modulblatt mit Unterschrift und Stempel aus (Stand Juni 2023). Dieses wird Ihnen per Email zurückgeschickt.


Eintragung ins elektronische System der UdK
Eine Eintragung Ihrer Leistungen ins elektronische System der UdK (MyUdK) ist in einigen Studiengängen bereits möglich - sofern bereits alle 10 ECTS im Studium Generale erarbeitet wurden. Bitte geben Sie uns Bescheid, wenn Sie möchten, dass wir die ECTS und die Seminartitel dort eintragen! In anderen Studiengängen kann das Studium Generale noch NICHT in MYUdK eintragen - in diesen Studiengängen leiten Sie das Modulblatt bitte weiter an Ihre Ansprechperson im Studiengang oder im IPA / Immatrikulations- und Prüfungsamt.


Wie lange dauert es, bis ich mein Modulblatt bekomme?
Bitte beachten Sie, dass das Büro des Studium Generale - insbesondere zu Semesterstart oder kurz vor den allgemeinen Prüfungsanmeldungen aufgrund der Masse an Anfragen - ausreichend Zeit benötigt, um die Scheinberechtigungen zu prüfen und das Modulblatt zu erstellen. Bitte rechnen Sie daher mit circa mindestens 3 Wochen!
Haben Sie Dank für Ihr Verständnis!

Das Punktesystem des Studium Generale

Im Studium Generale der UdK Berlin müssen insgesamt 10 ECTS (= European Credit Transfer and Accumulation System, oft auch als Leistungspunkte LP bezeichnet) erreicht werden. 
In fast allen Seminaren und Vorlesungen werden 2 ECTS vergeben. Das bedeutet, im Verlauf des Studiums sollen 5 Lehrveranstaltungen besucht werden.

Ein ECTS entspricht ca. 30 Stunden Arbeit, zwei ECTS entsprechen damit 60 Stunden Arbeit. In den Veranstaltungen des Studium Generale gehen wir von 30 Stunden Arbeit in den Seminaren zzgl. 30 Stunden Vor- und Nacarbeit aus; damit bekommen Studierende pro Lehrveranstaltung gesamt 2 ECTS (siehe European Credit Transfer System).

Benotete Scheine

Die Lehrveranstaltungen des Studium Generale sind grundsätzlich unbenotet. Wenn Sie dennoch eine Note benötigen, sprechen Sie das bitte zu Beginn des Seminars mit der*dem Dozent*in ab!

Für eine Note muss eine - mit der*dem Dozent*in abgesprochene - zusätzliche Aufgabe (über die reguläre Leistungserbringung hinaus) im Rahmen des Seminars erfüllt werden. Das bedeutet auch zusätzliche Arbeit für die*den Lehrenden. Daher benötigen Sie die vorherige Zustimmung!

Anerkennung und Anrechnung früherer Studienleistungen für das Studium Generale

Die Anerkennung und Anrechnung früherer Studienleistungen ist prinzipiell möglich. Schreiben Sie dafür bitte per Email einen formlosen Antrag an die Koordination des Studium Generale. Bitte fügen Sie dem Antrag Folgendes zu:

  • Ihren Namen
  • Ihre Matrikelnummer
  • Ihr Studienfach
  • Ihr derzeitiges Fachsemester
  • Kopien der früheren Studienleistungen, für die Sie die Anrechnung beantragen (transcript of records oder vergleichbare Bescheinigung).

(Wir müssen nachvollziehen können, worum es in den jeweiligen Seminaren ging. Und wir müssen sehen können, dass Sie die Leistung auch tatsächlich erbracht hatten.) Jeder Antrag wird individuell geprüft und von dem Geschäftsführenden Direktor des Studium Generale, Prof. Hermann Schmidt-Rahmer, entschieden.

Anerkannt werden können nur vorherige universitäre (oder vergleichbare) Leistungen, die nicht bereits in Ihrem Studiengang anerkannt wurden. Sprachkurse oder Volkshochschulkurse können leider nicht anerkannt werden.

Studierende, die keine Leistungspunkte im Studium Generale erwerben müssen, können dennoch eine Bescheinigung von Studienleistungen in Lehrveranstaltungen des Studium Generale erhalten. Jede Anerkennung von den im Studium Generale erbrachten Leistungen als Studienleistungen in einem anderen Fachbereich kann nur nach ausdrücklicher Zustimmung bzw. Einzelfallregelung durch den jeweiligen Prüfungsausschuss oder die Modulverantwortlichen im betreffenden Studiengang erfolgen. Bitte fragen Sie dort nach, wie die Leistungen erbracht und dokumentiert sein müssen, damit die Anerkennung sichergestellt werden kann. Das Koordinationsbüro des Studium Generale kann in Fragen der Anerkennung von Studienleistungen nur informierend tätig werden.

 

Wie lange dauert es, bis ich mein Anerkennungsschreiben bekomme?
Bitte beachten Sie, dass das Büro des Studium Generale - insbesondere zu Semesterstart oder kurz vor den allgemeinen Prüfungsanmeldungen aufgrund der Masse an Anfragen - ausreichend Zeit benötigt, um die Anerkennungen zu prüfen und das Schreiben zu erstellen. Bitte rechnen Sie daher mit circa mindestens 4 Wochen!
Haben Sie Dank für Ihr Verständnis!