Die Beauftragte unterstützt Student*innen mit Behinderung und chronischer Erkrankungen.
Eine Beauftragte ist eine Person, die sich für Andere einsetzt. Sie arbeitet an der UdK Berlin.
Die UdK Berlin ist eine große Kunst-Hochschule in Berlin.
Die Beauftragte möchte, dass mehr Menschen Barrierefreiheit wichtig finden und ermöglichen.
Barrierefreiheit bedeutet:
Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung und chronischen Erkrankungen.
Das ist das Ziel von der Beauftragten.
Alle sollen an der Uni mitmachen können.
Kein Mensch soll ausgeschlossen sein.
Kein Mensch soll Nachteile haben.
Die Beauftragte hilft bei Problemen und Streit.
Oft geht es um Diskriminierung.
Diskriminierung bedeutet: Ein Mensch wird schlechter behandelt als andere.
Zum Beispiel, weil die Person eine Behinderung hat.
Das nennt man auch Ableismus.
Ableismus ist, wenn Menschen mit Behinderung nicht gleich behandelt werden.
Die Beauftragte hilft auch bei anderen Arten von Ungleich-Behandlung.
Sie macht Konzepte, um Probleme zu lösen.
Konzepte sind Pläne, um Dinge besser, zugänglicher für alle zu machen.
Die Beauftragte macht Workshops.
Workshop ist ein englisches Wort.
Ein Workshop ist ein Treffen, wo wir gemeinsam lernen und uns austauschen.
Diese Workshops helfen, dass Menschen mehr über das Thema Barrierefreiheit wissen.
Auch wie Barrierefreiheit künstlerisch von Anfang an mitgedacht wird.
Die Beauftragte berät Student*innen.
Sie spricht mit betroffenen Studierenden.
Sie hilft, wenn Menschen Probleme oder Fragen haben.
Sie achtet auf verschiedene Probleme gleichzeitig.
Das nennt man intersektional.
Intersektional bedeutet: Ein Mensch hat mehrere Eigenschaften.
Zum Beispiel: Eine Frau mit Behinderung und Migrations-Hintergrund.
Die Beauftragte bietet Beratung für Studierende an.
Wenn Sie Unterstützung bei Diskriminierung brauchen, können Sie eine E-Mail schreiben.
Die E-Mail lautet bsbs@intra.udk-berlin.de
Oder anrufen. Die Nummer lautet 030-3185-1340.
Die Beratung ist geheim, niemand anders erfährt davon.
Wenn Sie Fragen haben bei der Bewerbung.
Oder beim Beantragen von einem Nachteilsausgleich.
Auch beim Studium selbst und bei Prüfungen.
Es gibt dazu mehr Informationen.
Diese finden Sie unten unter „Barrierefreies Studium“.