Bewirtung

Bewirtungskosten aus Drittmitteln werden erstattet, wenn die Zuwendungsbedingungen seitens des Mittelgebers dies ausdrücklich zulassen und die Kosten im Finanzierungsplan berücksichtigt sind.

Bei öffentlichen Zuwendungsgebern ist davon jedoch generell nicht auszugehen. Bewirtungen für Repräsentationen und Kontaktpflege sind nur dann zulässig, wenn deren Wirkung nach außen hin eindeutig im Vordergrund steht oder dem Fortgang des Projektes dienen (Arbeitsessen, Empfang, Workshop, Tagung, Konferenz etc.). Sofern nicht anders durch den Zuwendungsgeber geregelt, ist die Grundlage für die Abrechnung der Bewirtungskosten an der UdK Berlin das Rundschreiben vom 15.02.2018.

  • Bitte reichen Sie eine detaillierte Abrechnung mit Originalbelegen ein und geben Sie den konkreten Anlass der Bewirtung an.
  • Fügen Sie eine Teilnehmerliste bei (Workshops, Konferenzen etc.) bzw. notieren Sie die Namen der bewirteten Personen mit Angabe von Funktion und Einrichtung (Arbeitsessen u.ä.)
  • Es sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten!