Dienst- und Studienreisen

Dienst- und Studienreisen sind Reisen zur Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststätte. Sie müssen im Finanzierungsplan berücksichtigt sein und grundsätzlich schriftlich angeordnet oder genehmigt worden sein.

Reisen aus Drittmittelprojekten richten sich in der Abrechnung nach dem Bundesreisekostengesetz. Etwas anderes gilt nur dann, wenn vom Drittmittelgeber eine ausdrückliche Befreiung von den Vorschriften des Bundesreisekostengesetzes erteilt wird.

Bitte denken Sie daran rechtzeitig vor Antritt einer Reise einen Dienstreiseantrag zu stellen. Die Abrechnung einer Dienst-/ Studienreise erfolgt auf Basis der gültigen Regelungen sowie anhand der vollständig eingereichten Unterlagen. Hierzu gehören ein genehmigter Dienstreiseantrag, die Dienstreisekostenabrechnung sowie Originalbelege.

Nicht-Angehörige der Universität der Künste können im Zusammenhang mit Drittmittelprojekten Reisen (in diesem Fall keine Dienstreisen) durchführen. Hier gilt es jedoch vorab die Abrechnungskonditionen zu bestimmen. Bei Fragen wenden Sie sich an Ihre/n zuständigen Drittmittelsachbearbeiterin.

Reisekosten können höchstens in sinngemäßer Anwendung des für die im öffentlichen Dienst in Berlin Beschäftigten geltenden Reisekostenrechts anerkannt werden.

Rechts- und Verwaltungsvorschriften: Richtlinien für Dienst-, Studien- und sonstige Reisen vom 01.05.2019