Honorarvertrag

Sofern durch den Zuwendungsgeber bewilligt (siehe Finanzplan), können Leistungen auch durch Externe erbracht werden. Hierbei ist zwingend darauf zu achten, dass keine Arbeitsverträge umgangen oder Personalbedarfe ausgeglichen werden. Sollte dennoch ein Werk- oder Honorarvertrag notwendig sein, so ist der Projektbezug klar herauszustellen und gemäß dem gültigen Verfahren an der UdK vorzugehen.

Bitte beachten Sie dabei unbedingt die gültigen Rundschreiben, Merkblätter, Vordrucke und Formulare der UdK im CMS.