Mitteilungspflichten

Gegenüber dem Zuwendungsgeber haben wir gem. Nr. 5 ANBest-P Anlage 2 §44LHO Mitteilungspflichten.

Sie sind daher als Projektleiter/in verpflichtet dem/der Drittmittelsachbearbeiter/in Änderungen bei 

  • der Finanzierung
  • dem Verwendungszweck der Zuwendung
  • der Laufzeit
  • Problemen im Projekt usw.

mitzuteilen.