Rechtsverbindliche Annahme der Zuwendung

Erst mit der Annahme des Zuwendungsbescheides durch die UdK mit Bestätigung des Empfanges und Ablauf der Rechtsbehelfsfrist erlangt der Bescheid Bestandskraft. Damit erklärt sich die UdK/ die Projektleitung einverstanden, die mit der Förderung in Zusammenhang stehenden Auflagen und Bedingungen bei der Projektdurchführung anzuerkennen und einzuhalten.