Skonto

Skonto ist ein Preisnachlass auf den Rechnungsbetrag bei sofortiger Zahlung oder Einhaltung einer kurzen Zahlungsfrist. Die Bemessungsgrundlage des Skontos ist meistens der Brutto-Umsatz (Umsatz einschließlich Umsatzsteuer). Das Skonto hat keinen Einfluss auf die Mehrwertsteuer, sondern lediglich auf den Zahlungsbetrag, daher berechnen Sie den Skontobetrag bzw. den Zahlungsbetrag immer vom Bruttobetrag!

Rechnungen, bei denen nach den Lieferbedingungen ein Skontoabzug vom Rechnungsbetrag verhandelt und zulässig ist, sind vordringlich zu behandeln, um Geldverluste wegen Versäumnis der Skontofristen zu vermeiden.

Die Skontofrist beginnt mit dem Eingang der Rechnung, jedoch nicht vor dem ordnungsgemäßen Eingang der Lieferung bzw. Erfüllung der Leistung.

Daher ist es wichtig, dass Sie den Eingang der Rechnung und der Lieferung / Leistung dokumentieren. Rechnungen mit Skonto sind von Ihnen unmittelbar an den/die Drittmittelsachbearbeiter/in weiterzuleiten.

Bei Verstreichen der Skontofrist ist dem Rechnungsvorgang eine Begründung beizufügen.

Zum Verfahren beachten Sie bitte das gültige Rundschreiben Einhaltung von Skontofristen 15.04.2016