Spende

Spenden sind Geld-und Sachzuwendungen, die von einer Person oder einem Unternehmen freiwillig und unentgeltlich zur Förderung spendenbegünstigter Zwecke geleistet werden, ohne dass der Spender eine Gegenleistung erfolgt.

Zum Verfahren beachten Sie bitte das gültige Rundschreiben Spenden 27.07.2018 dazu.

An der UdK sind Spenden, die dem Zweck der Förderung der Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur, Erziehung, Volks-und Berufsbildung einschl. Studentenhilfe dienen, steuerbegünstigt. Spenden dürfen nicht unbefristet verwendet werden. Der Gesetzgeber gibt hier Grenzen vor. Gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 5 der Abgabenordnung (AO), sind die Mittel zeitnah zu verwenden (max. 2 Jahre).